Was ist freie Heilfürsorge für Polizisten?
Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Absicherung, die der Dienstherr (Bund oder Land) seinen Beamten bietet. Sie gehört weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung und ist speziell für Berufsgruppen gedacht. Diese tragen in der Regel ein besonders hohes Berufsrisiko – wie Polizisten oder Feuerwehrleute.
Das Beste daran: Der Dienstherr übernimmt deine Krankheitskosten. Damit bist du in der Regel gut abgesichert.
Die Krankenversorgung bei der Polizei
Was ist der Unterschied zwischen Heilfürsorge und Beihilfe
Der wesentliche Unterschied zwischen Beihilfe und Heilfürsorge liegt im Umfang der Kostenübernahme:
- Die Heilfürsorge deckt die beihilfefähigen Aufwendungen in vollem Umfang zu 100 % ab. Sie gilt ausschließlich für den Polizisten während der aktiven Dienstzeit und endet spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand.
- Die Beihilfe hingegen übernimmt nur einen Teil der Krankheitskosten (z. B. 50 % bis 70 %, je nach Status und Familienkonstellation).
Unterschied Heilfürsorge und freie Heilfürsorge
Starten wir aber mit den Begrifflichkeiten. Hinter der Freien Heilfürsorge und der Heilfürsorge findet sich das gleiche Konzept. Die Leistungen der Heilfürsorge können aber je nach Bundesland varieren. Außerdem wird dir für die Heilfürsorge in einigen Bundesländern prozentual etwas von deinem Gehalt abzogen.
- mit Abzug vom Gehalt = Heilfürsorge
- ohne Abzug vom Gehalt = freie Heilfürsorge
Die Heilfürsorge verhält sich für dich als Beamter in der Regel ähnlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung. Deine Versichertenkarte wird durch eine Karte der Heilfürsorge ersetzt. Auch die Leistungen der freien Heilfürsorge sind mit einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar, weil sie die notwendigsten Krankheitskosten zahlt.
In der Regel werden die Kosten für Behandlungen und Aufenthalte im Krankenhaus, den Zahnarzt, Vorsorgeuntersuchungen und Medikamenten von deinem Dienstherrn getragen.
In der Regel? Auch hier gibt es Ausnahmen und Besonderheiten, diese findest du weiter unten.
Was kostet dich die Heilfürsorge?
In den vielen Fällen wird die Heilfürsorge als Sachbezug auf deine Besoldung angerechnet – in Regel etwa 1,3% -1,8% deines Gehalts. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland. Wenn du beim Bund angestellt bist, gibt es in der Regel keinen Abzug.
Übersicht der Bundesländer und prozentualen Gehaltsabzüge in der Heilfürsorge