Unterschied Beihilfe und Heilfürsorge
Wenn Du als Polizei- oder Kommissaranwärter deine Ausbildung beginnst – endet deine Mitgleidschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Je nach Bundesland und Tätigkeit gehst du in die Heilfürsorge oder bist Beihilfeberechtigt. Nachfolgend erklären wir die hier die Unterschiede. Hier findest Du weitere Informationen über die Krankenversorgung der Polizei.
Was ist Beihilfe?
Die Beihilfe ist Zuschuss von Deinem Dienstherrn zu allen Gesundheitsleistungen. Einen Teil der Kosten für Ärzte, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt übernimmt dann der Dienstherr, für den anderen Teil brauchst Du die private Krankenversicherung. Zum Beispiel erhältst du als aktiver Landespolizist im gehoben Dienst in Berlin 50% Beihilfe. Das bedeutet 50% der Kosten werden von der Beihilfe übernommen. Die anderen 50% müssen über eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.
Was ist die (freie) Heilfürsorge?
Als Heilfürsorge bezeichnet man die Übernahme von Gesundheitskosten durch den Dienstherrn. Dabei ist das Leistungsniveau der Heilfürsorge ählich der gesetzlichen Krankenversicherung.
In der Praxis verhält es sich auch genauso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, du gehst zu deinem Arzt und sagst ihm, dass du „Heilfürsorge“ erhältst. Der Arzt rechnet dann direkt mit der Heilfürsorge ab und du musst nicht in Vorleistung treten.
Wichtig: Wenn du ärztliche Leistungen in Anspruch nimmst, die nicht im Leistungskatalog der Heilfürsorge stehen, dann kann der Arzt dir dafür eine gesonderte Rechnung stellen.