Pflegepflichtversicherung Polizei
Für Polizeianwärter und Polizisten ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der Anwartschaft muss diese nachgewiesen werden.
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In Deutschland sind Kranken- und Pflegeleistungen voneinander getrennt. Dafür gibt es die Kranken- und die Pflegepflichtversicherung.
Die (freie) Heilfürsorge ist quasi die Krankenversicherung für die Polizisten. Sie beinhaltet allerdings keine Pflegepflichtversicherung. Da es sich hierbei um eine Pflichtversicherung handelt, muss diese gesondert abgeschlossen werden.
Die Pflegepflichtversicherung sichert das finanzielle Risiko bei einer Pflegebedürftigkeit ab und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Im Unterschied zur Krankenversicherung wurde die Pflegepflichtversicherung nicht auf volle Kostendeckung ausgelegt. Sie zahlt nur Zuschüsse zu den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Im Pflegefall trägst du also daher einen nicht unerheblichen Teil des Pflegerisikos selbst. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und somit identisch bei allen Anbietern.
Du kannst deine Pflegepflichtversicherung sowohl bei einer gesetzlichen – als auch bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Die Unterschiede liegen in der Kalkullation der Beiträge.
Während bei der privaten Pflegepflichtversicherung dein Eintrittsalter entscheidend für den Beitrag ist, wird bei der Pflegepflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkassen dein Einkommen zugrunde gelegt.
Beispiel:
Gesetzliche Krankenversicherung:
Polizeianwärter ohne Kind: Grundgehalt: 1.268,- €, Beitragssatz: 3,05 % → monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 38,67 € (Stand 2023)
Private Krankenversicherung:
18-jähriger, gesunder Polizeianwärter: monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 25,07 € (DBV Stand 2023)
Da alle Polizisten spätestens zur Pensionierung die „Beihilfe“ erhalten, empfehlen wir in der Regel den Abschluss der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung.
Die Pflegezusatzversicherung ist, wie der Name vermuten lässt, eine ergänzende Versicherung zur Pflegepflichtversicherung.
Diese Unterschiede sind besonders für Polizisten zu beachten. Diese müssen in den ersten drei Monaten eine Pflegepflichtversicherung bei ihrer Dienststelle nachweisen. Leider kommt es häufig vor, dass junge Polizeianwärter versehentlich eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben.
Da die Pflegezusatzversicherung die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung nicht ersetzen kann, kann das Fehlen einer Pflegepflichtversicherung schwere Folgen haben: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Für diese kann ein Bußgeld von bis zu 2.500,- € fällig werden.
Da die Kosten im Pflegefall, die Leistungen der Pflegepflichtversicherung häufig überschreitet – kann der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung Polizei sind in Deutschland gesetzlich festgeschrieben (Sozialgesetzbuch XI) und damit grundsätzlich immer gleich.
Pflege durch: | Angehörige | amb. Pflegedienst | Pflegeheim |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0,- € | 0,- € | 125,- € |
Pflegegrad 2 | 316,- € | 724,- € | 770,- € |
Pflegegrad 3 | 545,- € | 1263,- € | 1262,- € |
Pflegegrad 4 | 728,- € | 1693,- € | 1775,- € |
Pflegegrad 5 | 901,- € | 2ß95,- € | 2005,- € |
Zwar bieten alle Krankenversicherungen in Deutschland auch eine Pflegepflichtversicherung an, jedoch solltest du dich für einen Versicherer mit einer Spezialisierung auf die Bedürfnisse und Besonderheiten von Polizeianwärtern und Beamten entscheiden .
In unserem Vergleich findest Du die besten Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter.
Folgende Gesellschaften haben eine große Erfahrung in der Krankenversicherung für Beamte :
Dabei sind besonders die DBV und die Signal Iduna hier hervorzuheben. Sie bieten Spezialtarife an, welche auf die Besonderheiten von Polizisten und Polizeianwärtern zugeschnitten sind.
Hier kannst Du unsere einfache Versicherungscheckliste für Polizeianwärter herunterladen:
Als Polizeianwärter erhältst du je nach Bundesland die (freie) Heilfürsorge oder du bist beihilfeberechtigt. Die Einzelheiten und Unterschiede je nach Bundesland werden in der folgenden Tabelle gelistet.
Bundespolizei
Krankenversorgung
Zahn
Stationär
Baden-Württemberg
Krankenversorgung
Stationär
Der Heilfürsorgeberechtigte muss innerhalb einer Frist von fünf Monaten, gegenüber dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg erklären, ob er Beihilfe zu den Aufwendungen für Wahlleistungen ab Beginn in Anspruch nehmen will oder nicht.
Bayern
Krankenversorgung
Stationär
Berlin
Krankenversorgung
Stationär
Brandenburg
Krankenversorgung
Stationär
Bremen
Krankenversorgung
Stationär
Hamburg
Krankenversorgung
Stationär
Hessen
Krankenversorgung
Stationär
Mecklenburg-Vorpommern
Krankenversorgung
Stationär
Niedersachsen
Krankenversorgung
Stationär
Nordrhein-Westfalen
Krankenversorgung
Stationär
Rheinland-Pfalz
Krankenversorgung
Stationär
Saarland
Krankenversorgung
Stationär
Sachsen
Krankenversorgung
Stationär
Sachsen-Anhalt
Krankenversorgung
Stationär
Schleswig-Holstein
Krankenversorgung
Stationär
Thüringen
Krankenversorgung
Stationär
*) Wahlleistungen sind in der Regel Extraleistungen im Krankenhaus. Diese gehen über die medizinisch notwendige Versorgung hinaus. Dazu gehören zum Beispiel die Chefarztbehandlung und/oder die Unterbringen in einem Zweibettzimmer.
Die Beihilfe ist Zuschuss von Deinem Dienstherrn zu allen Gesundheitsleistungen. Einen Teil der Kosten für Ärzte, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt übernimmt dann der Dienstherr, für den anderen Teil brauchst Du die private Krankenversicherung. Zum Beispiel erhältst du als aktiver Landespolizist im gehoben Dienst in Berlin 50% Beihilfe. Das bedeutet 50% der Kosten werden von der Beihilfe übernommen. Die anderen 50% müssen über eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.
Als Heilfürsorge ibezeichnet man die Übernahme von Gesundheitskosten durch den Dienstherrn. Dabei ist das Leistungsniveau der Heilfürsorge ählich der gesetzlichen Krankenversicherung.
In der Praxis verhält es sich auch genauso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet du gehst zu deinem Arzt und sagst ihm, dass du „Heilfürsorge“ erhältst. Der Arzt rechnet dann direkt mit der Heilfürsorge ab und du musst nicht in Vorleistung treten.
Wichtig: Wenn du Leistungen eim Arzt in Anspruch nimmst, die nicht im Leistungskatalog der Heilfürsorge stehen, dann kann der Arzt dir dafür eine gesonderte Rechnung stellen.
Wir empfehlen daher den Polizeianwärtern dringend den Abschluss der kleinen Anwartschaft. Damit wird der Gesundheitszustand für die spätere Kraneknversicherung gesichert!
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