Pflegepflicht­versicherung Polizei

Für Polizeianwärter und Polizisten ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der Anwartschaft muss diese nachgewiesen werden. Alles was zur Pflegepflichtversicherung wissen musst, findest du hier!

Das Wichtigste in Kürze

  • Polizeianwärter und Beamte müssen selbstständig eine Pflegepflicht­versicherung abschließen.
  • Die (freie) Heilfürsorge und die Beihilfe beinhalten keine Pflegepflicht­versicherung.
  • Die Pflegepflicht­versicherung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Dienstantritt beim Dienstherren nachgewiesen werden.

Vergleich Pflegepflichtversicherung
Vergleich Pflegepflichtversicherung


Was ist die Pflegepflicht­­versicherung für Polizisten?

In Deutschland sind Kranken- und Pflegeleistungen voneinander getrennt. Dafür gibt es die Kranken- und die Pflegepflichtversicherung.

Die (freie) Heilfürsorge ist quasi die Krankenversicherung für die Polizisten. Sie beinhaltet allerdings keine Pflegepflicht­versicherung. Da es sich hierbei um eine Pflichtversicherung handelt, muss diese gesondert abgeschlossen werden.

Die Pflegepflichtversicherung sichert das finanzielle Risiko bei einer Pflegebedürftigkeit ab und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Im Unterschied zur Krankenversicherung wurde die Pflegepflichtversicherung nicht auf volle Kostendeckung ausgelegt. Sie zahlt nur Zuschüsse zu den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Im Pflegefall trägst du also  daher einen nicht unerheblichen Teil des Pflegerisikos selbst. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und somit identisch bei allen Anbietern.


Was kostet eine Pflegepflicht­versicherung?

Du kannst deine Pflegepflicht­versicherung sowohl bei einer gesetzlichen – als auch bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Die Unterschiede liegen in der Kalkulation der Beiträge.

Während bei der privaten Pflegepflicht­versicherung dein Eintrittsalter entscheidend für den Beitrag ist, wird bei der Pflegepflicht­versicherung der gesetzlichen Krankenkassen dein Einkommen zugrunde gelegt.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Polizeianwärter ohne Kind: Grundgehalt: 1.268,- €, Beitragssatz: 3,05 % → monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 38,67 € (Stand 2024)

Private Krankenversicherung:

18-jähriger, gesunder Polizeianwärter: monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 31,38 € (DBV Stand 2024)

Da alle Polizisten spätestens zur Pensionierung  die „Beihilfe“ erhalten, empfehlen wir in der Regel den Abschluss der Pflegepflicht­versicherung bei einer privaten Kranken­versicherung.


Was leistet die Pflegepflicht­­versicherung für Polizisten?

Die Leistungen der Pflegepflicht­versicherung sind in Deutschland gesetzlich festgeschrieben (Sozialgesetzbuch XI) und damit grundsätzlich immer gleich.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung haben wir dir hier einmal tabellarisch aufgelistet:

Pflege durch:Angehörigeamb. PflegedienstPflegeheim
Pflegegrad 10,- €0,- €125,- €
Pflegegrad 2316,- €724,- €770,- €
Pflegegrad 3545,- €1263,- €1262,- €
Pflegegrad 4728,- €1693,- €1775,- €
Pflegegrad 5901,- €2ß95,- €2005,- €

Wo kann ich die Pflegepflicht­­versicherung abschließen?

Zwar bieten alle Krankenversicherungen in Deutschland auch eine Pflegepflichtversicherung für Polizisten an.

Folgende Gesellschaften haben eine große Erfahrung in der Krankenversicherung für Beamte und Polizisten:

Dabei sind besonders die DBV und die Signal Iduna  hier hervorzuheben. Sie bieten Spezialtarife an, die auf die Besonderheiten von Polizisten und Polizeianwärtern zugeschnitten sind.

Besonderheiten in den jeweiligen Bundesländern für Polizeianwärter

Als Polizeianwärter erhältst du je nach Bundesland die (freie) Heilfürsorge oder du bist beihilfeberechtigt. Die Einzelheiten und Unterschiede je nach Bundesland werden in der folgenden Tabelle gelistet.

Krankenversorgung

  • Heilfürsorge oder Beihilfe (Tätigkeitsabhängig)

Zahn

  • Bei Heilfürsorgeberechtigten, die eine Regelversorgung im Sinne des § 56 SGB V erhalten, werden die tatsächlichen Kosten der Regelversorgung übernommen. Hiervon sind u.a. die Mehrkosten durch hochwertigen Zahnersatz ausgenommen. Die Bundesheilfürsorge zahlt 1x pro Jahr für professionelle Zahnreinigung

Stationär

  • Bundespolizisten in der freien Heilfürsorge haben Anspruch auf stationäre Wahlleistungen*). Hierbei wird bei Abzug von 14,50 € pro Tag vorgenommen

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten aus Baden Württemberg haben nur dann einen Anspruch auf eine Beihilfegewährung (zu 50% bei Heilfürsorgeempfängern) zu den Aufwendungen für Wahlleistungen, wenn der Beihilfeberechtigte hierfür 22 Euro monatlich leistet. In diesem Beitrag sind auch alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegattin/Ehegatte, eingetragene/r Lebenspartner/in, Kinder) eingeschlossen.

Der Heilfürsorgeberechtigte muss innerhalb einer Frist von fünf Monaten, gegenüber dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg erklären, ob er Beihilfe zu den Aufwendungen für Wahlleistungen ab Beginn in Anspruch nehmen will oder nicht.

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Bayern in der freien Heilfürsorge haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).
  • Polizisten in Bayern in der Beihilfe haben Anspruch auf Wahlleistungen. Hierbei wird ein Abzug von 7,50 € pro Tag bei Beanspruchung des Zweibettzimmers und 25,-€ pro Tag bei privatärztlicher Behandlung, vorgenommen.

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Beihilfe (Heilfürsorge für den mittleren Dienst)

Stationär

  • Polizisten in Berlin in der freien Heilfürsorge haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).
  • Polizisten in Berlin in der Beihilfe haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Brandenburg in der freien Heilfürsorge haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).
  • Polizisten in Brandenburg in der Beihilfe haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Bremen haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Hamburg haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Beihilfe

Stationär

  • Polizisten aus Hessen haben nur dann einen Anspruch auf eine Beihilfegewährung zu den Aufwendungen für Wahlleistungen, wenn der Beihilfeberechtigte hierfür 18,90 Euro monatlich leistet. In diesem Beitrag sind auch alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegattin/Ehegatte, eingetragene/r Lebenspartner/in, Kinder) eingeschlossen.

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Mecklenburg Vorpommern haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Niedersachsen haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in NRW haben Anspruch auf Wahlleistungen. (50% – 70% je nach Anzahl der Kinder). Hierbei wird ein Abzug von 15 € pro Tag bei Anspruchnahme des Zweibettzimmers und 10,-€ pro Tag bei privatärztlicher Behandlung, vorgenommen.

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Beihilfe

Stationär

  • Polizisten aus Rheinland Pfalz haben nur dann einen Anspruch auf eine Beihilfegewährung (zu 50% bei Heilfürsorgeempfängern) zu den Aufwendungen für Wahlleistungen, wenn der Beihilfeberechtigte hierfür 26 Euro monatlich leistet. In diesem Beitrag sind auch alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegattin/Ehegatte, eingetragene/r Lebenspartner/in, Kinder) eingeschlossen.
  • Bei Anspruchnahme des Zweibettzimmers werden 12,-€ pro Tag in Abzug gebracht

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Beihilfe

Stationär

  • Polizisten im Saarland haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten im Sachsen haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Sachsen-Anhalt haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*). Es erfolgt eine Abzug von 10,-€ pro Tag im Krankenhaus.

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Schleswig-Holstein haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).

Krankenversorgung

  • Polizeianwärter: Heilfürsorge

Stationär

  • Polizisten in Thüringen mit freier Heilfürsorge haben keinen Anspruch auf Wahlleistungen*).
  • Polizisten in Thüringen in der Beihilfe haben Anspruch auf Wahlleistungen. Hierbei wird ein Abzug von 7,50 € pro Tag bei Anspruchnahme des Zweibettzimmers und 25,-€ pro Tag bei privatärztlicher Behandlung, vorgenommen.

*) Wahlleistungen sind in der Regel Extraleistungen im Krankenhaus. Diese gehen über die medizinisch notwendige Versorgung hinaus. Dazu gehören zum Beispiel die Chefarztbehandlung und/oder die Unterbringung in einem Zweibettzimmer.

Pflegepflicht­versicherung für Bundespolizisten

Als Bundespolizist erhältst du während deiner gesamten aktiven Dienstzeit die Heilfürsorge. Die Heilfürsorge leistet  unter anderem für  Krankenhausaufenthalte und ambulante Behandlungen, Zahnarztkosten und Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen sowie die Übernahme von nötigen Medikamenten und Hilfsmitteln.

Die Pflegepflichtversicherung ist bei Bundespolizisten kein Bestandteil der Heilfürsorge und muss extra abgeschlossen werden.


Die Pflegepflichtversicherung für Polizisten erklärt in 90 Sekunden!

Unterschied Beihilfe und Heilfürsorge

Wenn Du als Polizei- oder Kommissaranwärter deine Ausbildung beginnst – endet deine Mitgleidschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Je nach Bundesland und Tätigkeit gehst du in die Heilfürsorge oder bist Beihilfeberechtigt. Nachfolgend erklären wir die hier die Unterschiede.  Hier findest Du weitere Informationen über die Krankenversorgung der Polizei.

Was ist Beihilfe?

Die Beihilfe ist Zuschuss  von Deinem Dienstherrn  zu allen Ge­sund­heits­leis­tung­en. Einen Teil der Kosten für Ärzte, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt übernimmt dann der Dienstherr, für den anderen Teil brauchst Du die private Kran­ken­ver­si­che­rung. Zum Beispiel erhältst du als aktiver Landespolizist im gehoben Dienst in Berlin 50% Beihilfe. Das bedeutet 50% der Kosten werden von der Beihilfe übernommen. Die anderen  50% müssen über eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.

Was ist die (freie) Heilfürsorge?

Als Heilfürsorge bezeichnet man die Übernahme von Gesundheitskosten  durch den Dienstherrn. Dabei ist das Leistungsniveau der Heilfürsorge ählich der gesetzlichen Krankenversicherung.

In der Praxis verhält es sich auch genauso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, du gehst zu deinem Arzt und sagst ihm, dass du „Heilfürsorge“ erhältst. Der Arzt rechnet dann direkt mit der Heilfürsorge ab und du musst nicht in Vorleistung treten.

Wichtig: Wenn du ärztliche Leistungen in Anspruch nimmst, die nicht im Leistungskatalog der Heilfürsorge stehen, dann kann der Arzt dir dafür eine gesonderte Rechnung stellen.

Pflegepflichtversicherung Polizei 4

In Deutschland haben wir grundsätzlich eine Kranken- und Pflegeversicherungpflicht!

Mit Beginn seiner Ausbildung muss der Polizist die Pflegepflichtversicherung innerhalb von 3 Monaten nachweisen!

Die Pflegepflichtversicherung wird in der Regel zusammen mit einer kleinen Anwartschaft abgeschlossen. Diese ist für Polizeianwärter bei einigen Gesellschaften besonders günstig. Die kleine Awartschaft sichert die Gesundheitszustand für die spätere PKV!

Die Pflegezusatzversicherung ist, wie der Name vermuten lässt, eine ergänzende Versicherung zur Pflegepflichtversicherung.

Diese Unterschiede sind besonders für Polizisten zu beachten. Diese müssen in den ersten drei Monaten eine Pflegepflicht­versicherung bei ihrer Dienststelle nachweisen. Leider kommt es häufig vor, dass junge Polizeianwärter versehentlich eine Pflegezusatz­versicherung abgeschlossen haben.
Da die Pflegezusatz­versicherung die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflicht­versicherung nicht ersetzen kann, kann das Fehlen einer Pflegepflicht­versicherung schwere Folgen haben: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Für diese kann ein Bußgeld von bis zu 2.500,- € fällig werden.

Da die Leistungen der Pflegepflichtversicherung gesetzlich festgelegt und damit für alle Anbieter gleich sind, kannst erst einmal nichts falsch machen. Die Tücken liegen in der Krankenversicherung. Denn spätestens mit Ende deiner aktiven Dienstzeit musst du die Heilfürsorge verlassen und in die Beihilfe/PKV wechseln. Hier gibt es sehr große Unterschiede. Schließe daher am besten die Pflegepflichtversicherung dort ab, wo du auch später deine Krankenversicherung haben möchtest!

Grundsätzlich können die Beiträge zur gesetzlichen und zur privaten Pflege­pflichtversicherung vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
Dazu trägst du die Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwendungen deiner Steuererklärung ein.

Im Gegensatz zur Pflegezusatzversicherung, gibt es bei der Pflegepflichtversicherung nur die im Sozialgesetzbuch V festgelegten Leistungen.

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