Fazit: ist die Beihilfe + private Krankenversicherung die bessere Option?
Ja, die Vorteile überwiegen! Beamte sollten Ehepartner und Kind privat versichern, weil Leistungsumfang der PKV im Vergleich deutlich überwiegt und die Krankheitskosten minimiert. Deshalb versichern die meisten Beamte ihr Kind privat.
Familienversicherung GKV: Denke an die Anwartschaft fürs Kind und zusätzliche Krankenversicherungen
Wer sein Kind dennoch gesetzlich krankenversichert, oder besser gesagt familienversichert, sollte unbedingt eine Anwartschaft fürs Kind abschließen. Damit entfällt eine spätere Gesundheitsprüfung fürs Kind. Außerdem können die Leistungen der GKV durch Krankenzusatzversicherungen aufgebessert werden. Zu beachten gilt, dass unter Umständen neben der GKV Mitgliedschaft Leistungen der Beihilfestelle möglich sind. Diese sollten bei der zuständigen Beihilfestelle erfragt werden, weil diese je nach Dienstherr erheblich abweichen.
Anwartschaftsversicherung Kind: Auf den Tarif kommt es an
Bei der Wahl einer guten Anwartschaft sollte man auf folgende Punkte achten:
- Ist die Versicherung stark im Beamtenbereich?
- Hat diese einen guten Beihilfeergänzungstarif?
- Sind die Tarife des Versicherers leistungsstark?
Generell ist es beim Abschluss einer Anwartschaft sehr wichtig, dass man sich darüber im Klaren ist, dass man später dort seine Krankenversicherung abschließen muss. Wer also lediglich auf den heutigen Preis schaut und sich nicht mit den Leistungen der möglichen Tarife auseinandersetzt, den erwartet bei der Umstellung womöglich ein böses Erwachen. Deshalb sollte man sich bei diesem Thema ausreichend Zeit nehmen und sich von einem auf Polizisten spezialisierten Versicherungsvermittler beraten lassen.
Diese Krankenzusatzversicherungen zur GKV sind sinnvoll
Aus dem o.g. Vergleich sind einige Lücken der GKV aufgezeigt worden. Wer die anfallenden Kosten fürs Kind reduzieren bzw die GKV Leistungen erweitern möchte, für den sind folgende Zusatzversicherung interessant:
- Krankenhauswahlleistungen wie 2-Bett-Zimmer, Privatklinik und Chefarzt
- Zahnzusatzversicherung
- Ambulante Zusatzversicherung
Private Krankenversicherung & Beihilfe für Ehepartner: Denke an die Anwartschaft!
Eine wichtige Versicherung ist obendrein die Anwartschaft des Ehepartners, auch wenn dieser nicht verbeamtet ist! Denn unter bestimmten Umständen wird dieser Beihilfeberechtigt und kann sich durch den „Beihilfe Zuschuss“ günstig privat krankenversichern. Damit es auch bei ihm später zu keinen Problemen mit den Gesundheitsfragen kommt, sollte möglichst früh eine Anwartschaft abgeschlossen werden. Das ist dann der Fall, wenn der Partner beispielsweise nach der Geburt des Kindes nur noch Teilzeit arbeitet und unter ein bestimmtes Jahreseinkommen fällt. Dann kann auch der oder die Partner sich über eine private Krankenversicherung absichern.
Was gilt es zu beachten, wenn ich mein Kind privat versichern möchte?
Kindernachversicherung – die einfachste Option
Sofern eine Anwartschaft oder private Krankenversicherung bei eines der Eltern besteht, ist die private Krankenversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich.
Die Kindernachversicherung ist die einfachste Option, weil in diesem Fall KEINE Gesundheitsprüfung für das berücksichtigungsfähige Kind nötig ist. Hierbei wird bei einem Versicherer der Elternteile, bei welchem die Eltern ihre Anwartschaft / privaten Krankenversicherung haben, eine PKV fürs Kind abgeschlossen. WICHTIG: Die Kindernachversicherung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgen, sonst ist eine normale Gesundheitsprüfung nötig. Für die Antragstellung müssen die U1 und U2 Untersuchung stattgefunden haben und der Versicherer benötigt die Geburtsurkunde und die Steuer ID.
Kinderalleinversicherung – besseres Preis-Leistungsverhältnis möglich, dafür jedoch Gesundheitsprüfung
Wenige private Krankenversicherer bieten eine sogenannte „Kinderalleinversicherung“ an. Von diesem Fall spricht man, wenn die Elternteile selbst NICHT bei der Versicherung des Kindes krankenversichert sind. Das ist dann sinnvoll, wenn ein anderer PKV Anbieter deutlich bessere Leistungen hat und das Elternteil dort nicht versichert ist bzw nichtmehr wechseln kann.
Nachteil dieser Option: Anders als bei der Kindernachversicherung ist eine volle Gesundheitsprüfung notwendig und dies kann zu Beitragszuschlägen oder Ablehnungen führen. Demnach ist diese Option sorgfältig zu prüfen und es sollte unbedingt ein unabhängiger Makler diesen Prozess begleiten, um Zuschläge und vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen zu vermeiden.