Leidest du an einer Vorerkrankung, solltest du bei deiner Versicherung auf den Mitwirkungsanteil achten. Denn eine Versicherung prüft in der Regel, ob eine solche Vorerkrankung eine aus einem Unfall entstandene Invalidität mitverursacht hat. Ein Gutachter entscheidet dann welchen Anteil die Vorerkrankung an der Invalidität trägt und die Versicherung wird dementsprechend ihre Leistungen kürzen, vorausgesetzt der Anteil überschreitet einen vertraglich festgelegten Anteil. Dieser wird von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich festgelegt, bei manchen greift der Mitwirkungsanteil bereits ab 25 %, sehr gute Versicherungen verzichten zum Teil aber auch ganz darauf einen Mitwirkungsanteil zu berechnen.
Wie berechnet man den Mitwirkungsanteil?
Nach der obenstehenden Tabelle würde eine Verletzung am Arm, welche durch einen Unfall zustande kam, zu einem Invaliditätsgrad von 100 % führen. Stellt nun ein Gutachter fest, dass eine Diabeteserkrankung den Heilungsprozess stark reduziert hat und so zu 50 % der Invalidität beigetragen hat, so werden diese 50 % von den anfänglichen 100 % abgezogen.
Invaliditätsgrad: 100 % (Arm)
Mitwirkungsanteil: Diabetes 50 %
Unfallbedingter Invaliditätsgrad: 100 % – (100 % * 50 %) = 50 %
Versicherungssumme: 100.000 € (mit 500 % Progression)
Auszahlung ohne Mitwirkungsanteil: 100 % = 500.000 €
Auszahlung mit Mitwirkungsanteil: 50% = 100.000 €
Auszahlung mit Mitwirkungsanteil ohne Progression: 50 % = 50.000€
Die Werte dienen lediglich der Veranschaulichung und sind der Abbildung zu entnehmen.