In der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheiden wir die Tarife PVB und PVN. Wir zeigen die hier, welcher Tarif für dich als Polizist der richtige ist erkläutern die Unterschiede.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der PVB-Tarif ist speziell für Beamte und Beamtenanwärter mit Beihilfe, während der PVN-Tarif für Personen ohne Beihilfeanspruch gedacht ist.
  • Der PVB-Tarif ist günstiger, da nur Restkosten versichert werden, während der PVN-Tarif die gesamte Krankenversorgung abdeckt und daher teurer ist.
  • Beim PVB-Tarif übernimmt die Beihilfe einen großen Teil der Kosten, der PVN-Tarif funktioniert ohne Beihilfeunterstützung.
  • Die (Gesamt)Leistungen von PVB und PVN sind grundsätzlich indentisch und im SGB XI festgelegt

Unterschied zwischen PVB und PVN

Welche private Pflegepflichtversicherung ist die Richtige zu dich als Polizist?

Zielgruppe der Tarife

  • PVB-Tarif: Speziell für Beamte und Beamtenanwärter entwickelt, die Beihilfe oder Heilfürsorge erhalten.
  • PVN-Tarif: Für Personen, die weder Beihilfe noch Heilfürsorge in Anspruch nehmen können, z. B. Selbstständige oder Angestellte.

Beihilfeanspruch und Restkosten

  • PVB-Tarif: Deckt nur die Restkosten ab, die nach Abzug der Beihilfe übrig bleiben. Der Tarif ist dadurch meist günstiger.
  • PVN-Tarif: Umfasst die komplette Absicherung, da keine Beihilfe gezahlt wird – entsprechend höher sind die Beiträge.

Beitragskosten

  • PVB-Tarif: Besonders günstig, da der Staat (als Dienstherr) einen Großteil der Kosten übernimmt.
  • PVN-Tarif: Höher, da der Versicherte die gesamte Absicherung selbst finanzieren muss.

Leistungen und Zusätze

  • PVB-Tarif: Oft speziell auf Beamtenbedürfnisse angepasst, z. B. hohe Flexibilität bei ambulanten oder stationären Leistungen.
  • PVN-Tarif: Allgemeine Tarife, die nicht speziell auf Beamte zugeschnitten sind.

WICHTIG: Prüfe in deinem Krankeversicherungsvertrag, dass du den Tarif „PVB“ für deine Pflegepflichtversicherung hast!

Wir begleiten dich gerne als Versicherungsexperten für Polizisten

Schnell, kostenlos und unverbindlich.