Änderung der Heilfürsorge für Bundespolizisten 2025

Am 14.03.2025 wurde die überarbeitete Heilfürsorgeverordnung für Bundespolizisten verabschiedet. Die Änderungen betreffen unter anderem die Heilfürsorgekarte, Leistungen bei Schwangerschaft, zahnärztliche Versorgung und Krankenhausaufenthalte, wobei auch Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten präzisiert werden. Die Neufassung der Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wahlleistungen, als Zweitzimmer mit Chefarztbehandlung sind nicht mehr Bestandteil der Bundesheilfürsorge
  •  elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für alle Bundespolizisten
  • freie Arztwahl in der Bundesheilfürsorge festgeschrieben (Außer Polizeianwärter)
  • Zahnimplantate sind nun Bestandteil der Heilfürsorge analog der Bundesbeihilfe

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Heilfürsorge-Vorteile für Bundespolizisten – aber nur noch bis Ende 2025

In meinen Beratungsgesprächen mit Bundespolizisten kann ich immer wieder auf einen wichtigen Vorteil hinweisen: Deine Heilfürsorge beim Bund ist aktuell deutlich besser ausgestattet als die der Landespolizei. Als Bundespolizist/in hast du derzeit noch Anspruch auf kostenfreie Krankenhauswahlleistungen – ein Privileg, das keine andere Heilfürsorge in Deutschland bietet. Zusätzlich wird dir auch eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr vollständig erstattet, was ebenfalls bei keiner Landespolizei üblich ist. Diese besonderen Vergünstigungen gelten allerdings nur noch bis November 2025. Lass dich jetzt beraten, wie du auch danach optimal abgesichert sein kannst, und fülle einfach unser kurzes Kontaktformular aus.

Was ändert sich für Bundespolizisten durch die Änderung der Heilfürsorgeverordnung?

1. Krankenhausbehandlungen

  • Heilfürsorgeberechtigte Bundespolizisten haben nur Anspruch auf allgemeine Krankenhausbehandlungen gemäß SGB 5 §39 .
  • Das bedeutet das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung wird gestrichen. Im Krankheitsfall geht es nun ins Mehrbettzimmer. Also ins Vierbettzimmer oder noch größere Zimmer.

2. Elektronische Gesundheitskarte kommt

  • Du bekommst eine elektronische Heilfürsorgekarte (wie eine Krankenkassenkarte) Diese zeigst du bei allen medizinischen Behandlungen vor

3. Arztbesuch: Wer ist zuständig?

  • Du hast eine freie Arztwahl und musst nicht vorab zum PÄD. Ausnahme hier sind Polizeianwärter, die immer erst den polizeiärztlichen Dienst aufsuchen müssen.
  • Im Notfall oder wenn der Polizeiarzt nicht da ist: Geh zu einer normalen Arztpraxis, sag aber, dass du bei der Bundespolizei bist

4. Zahnersatz und Implantate

  • Die Kosten für eine Standardversorgung werden komplett übernommen. Bei teureren Varianten bekommst du einen festgelegten Zuschuss
  • Für Implantate werden 50% der medizinisch notwendigen Kosten übernommen

5. Schwangerschaft: Mehr Leistungen

  • Du bekommst zusätzlich 200 Euro pro Schwangerschaft für Extra-Vorsorge

5. Behandlung im Ausland

  • Bei dienstlichem Aufenthalt: Notwendige Behandlungskosten werden übernommen
  • Bei Privatreisen in EU/EWR/Schweiz: Nur unaufschiebbare Behandlungen werden bezahlt

Wichtig: Keine Kostenübernahme, wenn du extra für eine Behandlung ins Ausland reist

Was bedeuten die Änderungen der Bundsheilfürsorge für dich?

Die Änderungen der Bundesheilfürsorgeverordnung (BPolHfV) haben große Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz. Es ist zwingend notwendig deinen aktuellen Versicherungschutz zu überprüfen.

Folgende Punkte müssen überprüft werden:

  • Anspassen der Leistungen deiner PKV für Wahlleistungen
  • Anpassung des KHT (Krankenhaustagegeld)
  • Anpassung der Leistungen deiner kleinen und großen Anwartschaft
  • Prüfen der aktuellen Heilfürsorgeergänzung
  • Prüfen der Beihilfeergänzung

Die neue Verordnung im Detail:

Hier als PDF zum runterladen:

Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung

FAQ

Alle Änderungen treten am 1. November 2025 in Kraft. Entscheidend ist, wann deine Behandlung beginnt – also die erste Leistung, die Kosten auslöst.

In diesem Fall kannst du noch Wahlleistungen (Zweibett Zimmer/ Chefarzt) in Anspruch nehmen und die Kosten werden von der Heilfürsorge übernommen!

Du hast kein Anspruch mehr auf Wahlleistungen durch die Heilfürsorge. Du kannst aber deine PKV un diesen Baustein ergänzen. Wir prüfen das gerne für dich!

Die Regelungen gelten für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei und des Deutschen Bundestags mit Anspruch auf Heilfürsorge.

Du erhältst eine elektronische Heilfürsorgekarte, die wie eine normale Krankenkassenkarte funktioniert. Mit ihr können  alle medizinischen Behandlungen abgerechnet werden.

Ja, als Anwärter/in bist du zur polizeiärztlichen Behandlung verpflichtet.

Dann kannst du eine normale vertragsärztliche Praxis aufsuchen. Wichtig: Informiere die Praxis, dass du zur Bundespolizei gehörst, und teile dies nachträglich auch dem zuständigen Polizeiarzt mit.

Für spezielle Behandlungen brauchst du eine Überweisung – entweder von deinem Hausarzt oder vom Polizeiarzt.

Unser Autor:

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