Das Wichtigste in Kürze
- Wahlleistungen, als Zweitzimmer mit Chefarztbehandlung sind nicht mehr Bestandteil der Bundesheilfürsorge
- elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für alle Bundespolizisten
- freie Arztwahl in der Bundesheilfürsorge festgeschrieben (Außer Polizeianwärter)
- Zahnimplantate sind nun Bestandteil der Heilfürsorge analog der Bundesbeihilfe