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Unser Experten Team steht Ihnen gerne zur Verfügung
Als Polizist hast du Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Dieser Status ermöglicht es dir, für deinen Nachwuchs sofort ab Geburt und ohne Gesundheitsprüfung die bestmögliche medizinische Versorgung zu erhalten.
Wir erklären dir, wie du deinem Nachwuchs den besten Krankenversicherungsschutz ermöglichen kannst und wie du bereits bestehende Versicherungen optimieren kannst, um für alle Holprigkeiten beim Start ins Leben vorbereitet zu sein.
Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.
Ist ein Elternteil beihilfeberechtigt oder hat Anspruch auf Heilfürsorge, so hat auch Ihr Kind Anspruch auf Beihilfe.
Der Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten. Dies bedeutet, dass du in den meisten Fällen (Ausnahme: Hessen und Bremen) für deinen Nachwuchs einen 80-prozentigen Zuschuss zu den Krankheitskosten durch die Beihilfe bekommst. Die restlichen 20 Prozent musst du dann über eine beihilfekonforme Restkostenabsicherung bei deinem privaten Krankenversicherer abschließen.
Ist ein Elternteil beihilfeberechtigt oder hat Anspruch auf Heilfürsorge, so hat auch Ihr Kind Anspruch auf Beihilfe.
Der Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten. Dies bedeutet, dass du in den meisten Fällen (Ausnahme: Hessen und Bremen) für deinen Nachwuchs einen 80-prozentigen Zuschuss zu den Krankheitskosten durch die Beihilfe bekommst. Die restlichen 20 Prozent musst du dann über eine beihilfekonforme Restkostenabsicherung bei deinem privaten Krankenversicherer abschließen.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann greift das sogenannte Kindernachversicherungsrecht. Dein Versicherer muss deinen Nachwuchs nach der Geburt zu den Tarifleistungen deines Vertrages aufnehmen und dieses ganz ohne Gesundheitsangaben!
Wünschst du dir einen höheren Versicherungsschutz, so ist dies auch möglich, aber nur durch eine Gesundheitsprüfung.
Kindernachversicherung aus der Praxis
Lisa K. ist Landespolizistin in Brandenburg und heilfürsorgeberechtigt. Lisa hat nach Ihrer Ausbildung eine große Anwartschaft abgeschlossen. Jetzt ist Sie schwanger und erwartet in Kürze Ihr Kind. Als heilfürsorgeberechtigte Polizistin ist Ihr Kind automatisch zu 80% beihilfeberechtigt.
Die restlichen 20% muss sie über eine private Krankenversicherung absichern. (Idealerweise bei der Krankenversicherung von Lisa) Nur in diesem Fall werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Die Leistung der Krankenversicherung von Lisa´s Kind ist dabei so hoch, wie die Leistung der Tarife in der großen Anwartschaft.
Du hast bereits bei uns eine Krankenversicherung abgeschlossen oder möchten von uns bei der Nachversicherung deines Kindes betreut werden, dann stehen wir dir gerne zur Seite.
Das geht so einfach:
Dieser Service ist für Diich kostgenlos und unverbindlich!
Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann greift das sogenannte Kindernachversicherungsrecht. Dein Versicherer muss deinen Nachwuchs nach der Geburt zu den Tarifleistungen deines Vertrages aufnehmen und dieses ganz ohne Gesundheitsangaben!
Wünschst du dir einen höheren Versicherungsschutz, so ist dies auch möglich, aber nur durch eine Gesundheitsprüfung.
Ein Beispiel aus unserer Praxis:
Nick ist im Polizeidienst und Marie ist Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie haben vor zwei Jahren geheiratet und Marie ist kurz darauf schwanger geworden.
Beide freuen sich über riesig über Ihren Nachwuchs und bereiten alles für die Ankunft ihres kleinen Mädchens vor. Doch läuft leider nicht alles nach Plan, die Kleine kommt zehn Wochen zu früh auf die Welt. Sie braucht jetzt alle Aufmerksamkeit ihrer Eltern und der Ärzte. Die beste medizinische Versorgung für einen guten Start ins Leben ist jetzt enorm wichtig.
Bei aller Sorge machen die Eltern einen fatalen Fehler, sie melden die Kleine zu spät bei der Krankenkasse an. Als Sie darauf hingewiesen werden, ist leider die Frist der Kindernachversicherung von zwei Monaten verstrichen. Es besteht keine Möglichkeit mehr das Kind ohne Gesundheitsprüfung in der Privaten Krankenversicherung des Vaters unterzubringen. Durch die Krankenvorgeschichte ist es leider nicht mehr möglich die Kleine in der privaten Krankenversicherung unterzubringen.
Die höherwertigen Leistungen der privaten Krankenversicherung, die gerade für ein Frühchen vieles erleichtert hätte, konnten jetzt nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Deutschland hat eine der höchsten Frühgeborenenrate in Europa. Diese liegt bei über 6 Prozent.
Auch wenn die Überlebensrate sehr hoch ist, viele Kinder keine körperlichen oder geistigen Einschränkungen aufzeigen, ist es ein langer Weg bis dorthin. Diese Kinder müssen meist über Jahre therapeutisch gefördert werden.
Und dies verlangt den Familien nicht nur physische und psychische Anstrengungen ab, sondern auch enorme finanzielle.
Hätte unsere Familie sich vorher mit dem Thema Krankenversicherung für den Nachwuchs beschäftigt, so wäre auf jeden Fall der finanzielle Druck nicht so hoch gewesen, denn Sie haben viele Therapien aus eigener Tasche zahlen müssen.
Trotz aller Schwierigkeiten zum Start in das neue Leben wachsen zum Glück die meisten Frühchen, auch Dank der heute medizinischen Möglichkeiten zu gesunden Erwachsenen heran.
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