Der vollständige Guide für werdende POLIZEI-Eltern

Die Schwangerschaft ist für Eltern eine besonders schöne und unvergessliche Zeit. Trotz den schönen Seiten muss man sich jedoch auch mit bürokratischen Hürden beschäftigen, welche insbesondere bei Polizeibeamten viele Besonderheiten aufweist und es wenig Inhalte im Internet hierzu gibt.

In diesem Beitrag geben wir dir als (werdende) Mutter oder Vater im Polizeidienst einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Regelungen, Formalitäten und Fristen – vor, während und nach der Schwangerschaft. Wir werden die Themen praxisbezogen durchgehen und dabei auf häufige Fehler eingehen. Wir starten bei VOR der Schwangerschaft und gehen bis zu NACH der Geburt.

Dieser Artikel richtet sich nicht nur an schwangere Polizistinnen, sondern auch Papas in Uniform. Auch für Väter gibt es nämlich relevante Informationen, Regelungen und Fristen, welche unbedingt beachtet werden müssen.

Wir gehen auf verschiedene Punkte ein, wie: 

  • Diese Prüfung deiner Versicherung kann deine Zukunft schützen
  • Schwangerschaft im Vollzug, Mutterschutz, Elternzeit
  • Medizinische Versorgung
  • Krankenversicherung für dein Kind
  • Anmeldung beim Standesamt und Beihilfe
  • Elterngeld-Plus, Kindergeld, Ehe- und Kinderzuschläge, 13€ Zuschuss
  • Wichtigste Fristen im Überblick
  • Weitere wichtige To-Do’s
Wie ist euer Kind versichert und kostenloser Vergleich
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Formalitäten vor der Schwangerschaft

Noch VOR der Schwangerschaft an die Kranken- und Pflegeversicherung fürs Kind denken!

Leider teilte mir ein geschätzter Polizeianwärter Kunde mit, dass es einige Probleme bei der Geburt seines zweiten Kindes gab und die Kleine einen Herzfehler hat und vermutlich einen Pflegegrad bekommen wird…. Nun war der Wunsch nach der bestmöglichen Absicherung enorm und wir haben ein paar Jahre zuvor glücklicherweise für den Vater eine sehr gute Krankenversicherung abgeschlossen, sodass die PKV fürs Kind optimal war. Nur leider hatten wir damals keine Pflegezusatz abgeschlossen, weil das Geld damals knapp war und ein solches Szenario unwahrscheinlich eingeschätzt wurde. Der Abschluss einer Pflgezusatzversicherung für wenige Euro im Monat hätte in diesem Fall viele Hundert Euro monatlich gebracht!

Eine andere Kundin, Bundespolizistin, wollte 4 Monate vor der Geburt ihren Krankenhauszusatztarif um das Einbettzimmer erweitern, weil sie bisher „nur“ das Zweibettzimmer versichert hatte. Auf Nachfrage bei der Versicherung kam jedoch die erwartete Antwort: Das Upgrade kann erst nach der Geburt durchgeführt werden.

Was hätte man besser machen können? Sei dir bewusst, dass du deinen Versicherungsschutz im Kranken- und Pflegebereich noch VOR der Schwangerschaft prüfen solltest. Denke dabei erstrangig an gute Leistungen: Für dich selber, aber auch für deinen Nachwuchs. Du kannst nämlich die Tarife, die du selber versichert hast, später ohne Gesundheitsprüfung auch deinem Neugeborenen zugänglich machen. Wir hoffen es natürlich nicht, aber wenn es gesundheitliche Probleme gibt, dann ist das einfach unbezahlbar!

Schaubild: Überblick der relevanten Begriffe und Zeiten

Schaubild Für werdende Eltern Überblick der relevanten Begriffe und Zeiten

Formalitäten während der Schwangerschaft

Schwangerschaft im Vollzug

Sobald du von deiner Schwangerschaft erfahren hast, solltest du deiner Dienstbehörde / deinen Dienstherrn darüber informieren. Gib hierbei den voraussichtlichen Entbindungstermin an. Bei manchen Dienstbehörden und auf Anfrage kann es sein, dass du ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung von deiner Hebamme vorlegen musst.

Während deiner Schwangerschaft und Stillzeit wirst du nicht für den Außendienst / Streifendienst o.Ä. eingesetzt. Außerdem darfst du keine Neben – oder hauptberufliche Tätigkeiten ausüben, wenn ein ärztliches Attest bestätigt, dass dadurch deine Gesundheit oder die deines Kindes gefährdet wird.

Der Dienstherr wird in gegebenen Fällen schauen, ob du für die Zeit deiner Schwangerschaft oder Stillzeit in den Innendienst versetzt werden kannst.

Diese Regelungen schützen dich und dein Kind in dieser besonderen Lebensphase.

Mutterschutz

Der Mutterschutz beginnt für dich als werdende Mama sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Du kannst jedoch freiwillig bis zu diesem Termin weiterarbeiten, wenn du das ausdrücklich wünschst. Die Entscheidung kannst du jederzeit später widerrufen. Nach der Entbindung gilt der Mutterschutz idR regelmäßig für acht Wochen. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängerte sich die Frist auf bis zu insgesamt zwölf Wochen.

Nach der Geburt deines Kindes gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit darfst du nicht beschäftigt werden, selbst wenn du dies möchtest.

Quelle: BMI

Welche Auswirkung hat der Mutterschutz auf meine Dienstzeit?

Mutterschutzzeiten und Beschäftigungsverbote zählen als Dienstzeit. Sie haben keine Auswirkungen auf Vorbereitungsdienste, Probezeiten oder oder Ähnliches. Es wird so behandelt, als hättest du durchgehend deinen Dienst geleistet. Elternzeit hingegen zählt nicht als Dienstzeit!

Medizinische Versorgung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die gute medizinische Versorgung in einer Schwangerschaft. Du solltest dir auf jeden Fall vorher Gedanken machen, in welcher Klinik du entbinden möchtest. Dort musst du dich zur sogenannten „Geburtsvorstellung“ vorstellen. Das wird dir auch bei deiner Gynäkologin erklärt, die dich in deiner Schwangerschaft begleitet. Optional kann man sich natürlich auch für etwas anderes entscheiden.

Ebenso solltest du dich um eine Hebamme informieren – falls das gewünscht ist. Sie können dich während der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und während der Stillzeit begleiten und unterstützen. Hebammen sind schwierig zu finden, deshalb sollte man sich rechtzeitig darum kümmern.

Elternzeit für Mütter und Väter

Gemäß dem Bundesministerium des Innern gilt für Beamte in Elternzeit folgendes: Als Mutter oder Vater hast du Anspruch auf bis zu 36 Monaten Elternzeit bis zum 3. Geburtstag deines Kindes. Die Elternzeit kann einzeln oder gemeinsam genommen werden. Eine Übertragung von bis zu 24 Monaten kann auch in einem Zeitraum vom 3. bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes genommen werden. Du hast Anspruch auf bis zu drei Zeitabschnitte, in der du die Elternzeit aufteilen kannst. Die Elternzeit muss bei deiner zuständigen Dienststelle beantragt werden.

Die Elternzeit des Vaters kann direkt nach der Geburt seines Kindes in Anspruch genommen werden, d.h. bereits während der Mutterschutzfrist, die für die Mutter beginnt.

Wenn du die Elternzeit direkt nach der Geburt deines Kindes (Vater) oder im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen möchtest (Vater und/oder Mutter), musst du sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beantragen. Die Regel gilt sowohl für Mütter als auch für Väter.

Bei einem späteren Beginn der Elternzeit musst du es ebenfalls mindestens sieben Wochen vorher beantragen. Zu dem Antrag auf Elternzeit kann man ebenfalls im gleichen Zuge einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen – wenn dies später gewünscht ist.

Bezüge während dem Mutterschutz und Elternzeit

Deine Besoldung wird während der Mutterschutzzeiten unabhängig ob du einen Heilfürsorge – oder Beihilfeanspruch hast, weiter gezahlt. In Elternzeit bekommen Polizeibeamte keine Besoldung mehr, du hast aber Anspruch auf Elterngeld, Kindergeld und Familienzuschläge- dazu später mehr.

Weitere Informationen zum Thema Elternzeit beim dbb beamtenbund.

Regelungen und Bezüge im Mutterschutz für Polizeibeamtinnen

Volle Dienstbezüge während der Mutterschutzfristen für Heilfürsorge- und Beihilfeberechtigte

Beamtinnen im aktiven Dienstverhältnis behalten während der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) ihre vollen Dienst- oder Anwärterbezüge. Diese Bezüge ersetzen das Mutterschaftsgeld.

Besonderheiten beachten! Zulagen wie LoD / DUZ

Wenn du vor deiner Schwangerschaft sogenannte Erschwernisszulagen wie zum Beispiel:

  • Dienst zu ungünstigen Zeiten wie Sonn- und Feiertage / Nachtdienst (LoD oder DUZ)
  • Wechselschichtdienst
  • Schichtdienst

erhalten hast und du diese Dienste nun wegen deiner Schwangerschaft bzw. des Beschäftigungsverbotes nicht mehr leisten kannst, dann wird auch während dieser Zeit weiterhin ein sogenannter Durchschnittsbetrag gezahlt. Die Höhe misst sich nach dem Durchschnitt der Zulage der letzten 3 Monate vor deiner Schwangerschaft.

Zuschuss von 13€ einfach erklärt – welche Voraussetzungen und Sonderregelungen gibt es?

Bei Mutterschutz und Beschäftigungsverbot gibt es 13 € pro Tag

Wenn du in Mutterschutz bist und ein Beschäftigungsverbot hast, dann gibt es einen Zuschuss von 13 € pro Kalendertag. Der Zuschuss ist gedeckelt. Die Beamtin darf mit ihren regulären Dienstbezügen (ohne Familienzuschläge) die Versicherungspflichtgrenze der GKV nicht überschreiten. Sonst wäre der Zuschuss auf maximal 210€ begrenzt. Praktisch spielt dies aber nur eine Rolle im höheren Dienst, weil der mittlere Dienst und der Großteil im gehobenen Dienst diese Schwelle nicht überschreitet.

Praktische Umsetzung zur Leistung des Zuschusses

Antragstellung:

  • Den Zuschuss musst du selbst aktiv beantragen, wenn du während der Mutterschutzfrist ein Beschäftigungsverbot hast.
  • Der Antrag wird in der Regel bei deiner zuständigen Dienststelle oder Bezügestelle eingereicht.

Nachweise:

  • Es sind Nachweise über das bestehende Beschäftigungsverbot und Mutterschutz erforderlich (z.B. ärztliches Attest)

Berechnung und Auszahlung: 

  • Der Zuschuss wird von deiner zuständigen Bezügestelle berechnet und für die Dauer der Mutterschutzfrist geleistet. Die Auszahlung erfolgt i.d.R. monatlich.

Regelungen und Bezüge während der Elternzeit für Polizeibeamtinnen und Beamte

Keine Dienstbezüge während der Elternzeit für Mütter und Väter

Während der Elternzeit sind Polizeibeamtinnen und Beamte von ihrem Dienst freigestellt und erhalten in dieser Zeit keine regulären Dienstbezüge. Du kannst jedoch auf andere finanzielle Leistungen wie das Elterngeld zurückgreifen, welches unabhängig von der Beamtenbesoldung gezahlt wird. Außerdem gibt es Kindergeld und Familienzuschläge – dazu später mehr.

Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Polizeibeamtinnen und Beamte können während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten (bis max. 32 Stunden pro Woche.) In diesem Fall erhält man anteilig Dienstbezüge für die geleistete Arbeitszeit.

Krankenversicherung für dein Kind im Überblick

Die Krankenversicherung ist eines der wichtigsten Themen bei Kindern von Polizeibeamtinnen und Beamten. Eine Familienversicherung in der (freien) Heilfürsorge ist nicht möglich, da sie nur für dich als Polizistin oder Polizist selber gilt. Unabhängig von deinem Heilfürsorge- bzw. Beihilfeanspruch hat dein Kind einen eigenen Beihilfeanspruch von 80%. Den Beihilfeanspruch hat dein Kind allerdings nur, wenn du für dein Kind Kindergeld beziehst. Für Sachsen ist es sogar ein Beihilfeanspruch von 90% und in Schleswig-Holstein ab dem zweiten Kind ebenfalls 90%.

Durch den starken Zuschuss für Polizeifamilien kannst du dadurch dein Kind extrem günstig privat krankenversichern und ihm somit den Zugang für die beste Krankenversicherung zugänglich machen. Hierbei musst du lediglich nur die privaten Restkosten von 20% oder 10% absichern. Der Beihilfeanspruch von 80% und die private Restkostenversicherung von 20% ergeben einen vollen 100%igen Krankenversicherungsschutz für dein Kind – gleiches Spiel mit 90% Beihilfe und 10% Restkosten. Entsprechend dadurch ist der Beitrag auch deutlich günstiger und beim Arzt erhaltet ihr die vollen Leistungen wie andere PKV-Versicherte.

Schaubild: Wo sollte ich mein Kind krankenversichern?

Gesetzlich oder Privat - Wie kann ich mein Kind als Polizist krankenversichern

In diesem Schaubild kannst du erkennen, wann die private oder gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. In den meisten Fällen ist die private Krankenversicherung für dein Kind die deutlich bessere Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dein Kind auch in der GKV familienversichert werden.

Private Krankenversicherung fürs Kind: Sinnvoll oder nicht? 

Kurz gesprochen: Definitv! Der Beitrag ist durch den Beihilfeanspruch extrem gering, sodass man je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft meistens nur 50€ für eine sehr gute private Krankenversicherung zahlt. Normalerweise kostet eine PKV ohne Beihilfeanspruch mindestens 250€ aufwärts. Die PKV bietet gegenüber der GKV zahlreiche Vorteile. Bei der unten stehenden Tabelle siehst du bestimmte und wichtige Leistungen zwischen der PKV und GKV.

Schaubild: Leistungsvergleich zwischen PKV und GKV  

Schaubild Unterschied PKV-GKV

Die private Krankenversicherung ist eine deutlich leistungsstärkere und langfristig bessere Option. Sie überzeugt durch ihre erstklassige Leistungen. Vom Facharztzugang über Chefarztbehandlungen bis zur Versorgung in Privatkliniken, sowie durch transparente,  individuelle Tarifgestaltung und Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.

Unterschiede zwischen Kindernach- und  Kinderalleinversicherung 

Bei der Kindernachversicherung hast du als Elternteil die Möglichkeit, dein neugeborenes Kind ohne Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Dabei gibt es allerdings wichtige Punkte, die du unbedingt beachten musst. Eine wichtig Voraussetzung ist hierfür, dass der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird, rückwirkend zum Tag der Geburt. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden, da sonst eine vollständige Gesundheitsprüfung für dein Kind notwendig ist. Zudem darf dein Kind nur bei der Versicherungsgesellschaft versichert werden, bei der du selbst eine Anwartschaft / private Krankenversicherung abgeschlossen hast. Auch die Tarifwahl ist eingeschränkt: Dein Kind kann nur in denselben Tarifen versichert werden, die du selbst hast. Eine Besserstellung ist dabei nicht möglich. Du musst ebenfalls bei Antragstellung die U1+U2 Untersuchung beifügen – deshalb ist die Antragstellung erst nach der Geburt möglich.

Bei der Kinderalleinversicherung ist die Situation anders: Im Gegensatz zur Kindernachversicherung ist hier immer eine volle Gesundheitsprüfung erforderlich. Eine Kinderalleinversicherung kann dann sinnvoll sein, wenn du beim Abschluss deiner eigenen PKV oder Anwartschaft nicht auf gute Leistungen geachtet hast und du deinem Kind einen besseren Schutz ermöglichen möchtest. In diesem Fall kann dein Kind unabhängig von deinen Tarifen und deinem Versicherungsschutz privat versichert werden. Wichtig ist allerdings, dass dein Kind dafür kerngesund ist und es bei der Geburt keine Komplikationen gegeben hat. Nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet eine Kinderalleinversicherung an, deshalb solltest du dich unbedingt davor gut informieren.

Formalitäten nach der Geburt

Anmeldung beim Standesamt – so funktioniert’s!

Warum ist die Anmeldung beim Standesamt so wichtig?

Die Anmeldung nach der Geburt ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 18 PStG, Personenstandsgesetz) und dient der offiziellen Registrierung der Geburt. Ohne diese Anmeldung kannst du keine Geburtsurkunde erhalten. Diese Urkunde ist für viele Schritte notwendig, wie z.B.:

  • Anmeldung bei der Beihilfe.
  • Beantragung von Kindergeld.
  • Krankenversicherung.
  • Beantragung für einen Reisepass.

Bei Geburten in Krankenhäusern oder Geburtshäusern wird die Anmeldung beim Standesamt in den meisten Fällen direkt vom Krankenhaus oder Geburtshaus beim Standesamt vorgenommen. Die Eltern müssen dem Krankenhaus oder Geburtshaus alle notwendigen Unterlagen vorlegen, damit diese die Anzeige erledigen können.

Bei einer Hausgeburt müssen die Eltern innerhalb von 7 Tagen die Anmeldung beim zuständigen Standesamt des Ortes selbst vornehmen. Hier muss eine Geburtsbescheinigung deiner Hebamme, Arzt oder Ärztin ausgestellt und vorgelegt werden.

Die Zuständigkeit für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes und nicht der Wohnort der Eltern!

Welche Unterlagen werden zur Anmeldung bei Standesamt benötigt? 

Folgende Dokumente benötigst du: 

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern.
  • Geburtsurkunden der Eltern.
  • Heiratsurkunde ( bei verheirateten Eltern ).
  • Vaterschaftsanerkennung ( bei unverheirateten Paaren, falls bereits vorhanden ).
  • Geburtsbescheinigung.

Anmeldung bei der Beihilfe – so funktioniert’s!

Voraussetzungen für die Beihilfeberechtigung meines Kindes

Dein Kind hat eine Beihilfeberechtigung, wenn es: 

  • leiblich, adoptiert oder Stiefkind ist und mit dir in einem Haushalt lebt.
  • kein eigenständiges Einkommen hat.
  • unter 18 Jahre alt ist (bei einer Ausbildung oder Studium kann die Berechtigung bis zum 25. Lebensjahr oder länger gelten).

Welche Unterlagen werden zur Anmeldung bei der Beihilfe benötigt?

Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung der Beihilfe erforderlich: 

  • Geburtsbescheinigung oder Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über deinen Familienstand ( Wenn verheiratet die Kopie der Heiratsurkunde oder falls nicht verheiratet einen Nachweis, dass das Kind in deinem Haushalt lebt).
  • ausgefüllten Antrag auf Kinderbeihilfe (wird von deiner Beihilfestelle bereitgestellt)
  • Nachweis über den Familienzuschlag ( Berechnung, Höhe und Vergleich der Dienstherren unter diesem Video)
  • Krankenversicherungsnachweis deines Kindes
  • ggf. Nachweis über das Einkommen der Eltern

Melde dein Kind so früh wie möglich an- idealerweise innerhalb der ersten Wochen nach der Geburt. Die Anmeldung kann erst nach der Geburt erfolgen, da die Geburtsurkunde hierfür benötigt wird.

Elterngeld

Du kannst einen Antrag auf Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate stellen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig einzureichen. Du als Polizistin oder Polizist musst das Elterngeld bei deiner zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes beantragen. Es basiert auf deinen nettoähnlichen Dienstbezügen der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Für die Beantragung benötigst du folgende Unterlagen:

  • Elterngeldantrag (erhältlich bei deiner zuständigen Elterngeldstelle).
  • Geburtsurkunde deines Kindes (im Original oder beglaubigte Kopie).
  • Bezügemitteilungen der letzten 12 Monate.
  • Bescheinigung über die Elternzeit (Wird von deiner Dienstelle ausgestellt).
  • Nachweis über die Dauer der Elternzeit.
  • ggf. Nachweise über weitere Einkommen oder Einkünfte.
  • Steuer -ID aller Beteiligten.

Maximale Höhe des Basis-Elterngelds 

Das Elterngeld beträgt ca. 65% bis 67% deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzen 12 Monaten vor der Geburt, allerdings maximal jedoch nur 1.800€ pro Monat. Aktuelle Regelungen und Details zum Elterngeld findest du auf der offziellen Seite des Bundesministeriums für Bildung und Familie, auch BMFSFI abgekürzt.

Was ist Elterngeld Plus? – Unterschiede einfach erklärt

Schaubild Elterngeld für Polizisten - Berechnung von Basis-Elterngeld und Elterngeld-Plus

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Elterngeld-Plus wird im Gegensatz zum Basis-Elterngeld doppelt so lange, aber nur in halber Höhe gezahlt. Es beträgt monatlich maximal die Hälfte des Basis-Elterngelds. Es ist für Eltern besonders vorteilhaft, die während der Elternzeit in Teilzeit (max. 32 Std. pro Woche) arbeiten. Das Elterngeld wird dann mit dem Teilzeiteinkommen verrechnet und ist eine finanzielle Unterstützung, die die reduzierten Einkünfte teilweise wieder ausgleicht.

Voraussetzungen für Polizeibeamtinnen- und Beamte

Für Polizistinnen- und Polizisten gilt das Elterngeld-Plus uneingeschränkt, da es sich um eine Leistung handelt, die unabhängig vom beruflichen Status gezahlt wird. Der Anspruch und die Höhe orientiert sich an denselben Regelungen wie bei anderen Berufsgruppen. Es ist eine staatliche Familienleistung, die allen Eltern gleichermaßen zusteht.

Beispiel für Polizeibeamtinnen- und Beamte mit Elterngeld-Plus

Szenario 1 für den mittleren DienstStelle dir folgende Situation vor (Voller Bezug von der Elternzeit): 

  • Du verdienst vor der Geburt netto 2700€ mtl., z.B. A7 / A8
  • Der Anspruch auf Basis-Elterngeld: 65% von 2700€ = 1755€ mtl.
  • Beim Elterngeld-Plus: Maximal 877,50€ pro Monat, aber über doppelt so viele Monate.

Szenario 2 für den gehobenen DienstStelle dir folgende Situation vor (Voller Bezug der Elternzeit mit höherer Besoldung): 

  • Du verdienst vor der Geburt netto 3100€ mtl., z.B. A9 aufwärts
  • Der Anspruch auf Basis-Elterngeld: 65% von 3100€ = 2015€ mtl.
  • Elterngeld sind allerdings maximal 1800€
  • Beim Elterngeld-Plus: Maximal 900€ pro Monat, aber auch wieder über doppelt so viele Monate.

Kindergeld

Wenn du mit deinem Kind in einem Haushalt lebst, hast du einen Anspruch auf Kindergeld. Du musst als Polizist das Kindergeld bei deiner zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder der Familienkasse des öffentlichen Dienstes, je nach Bundesland und Zuständigkeit beantragen. Das Kindergeld ist einkommensunabhängig und beträgt pro Kind 255€ (Stand 2025). Es ist eine steuerfreie Leistung und ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern.

Quelle: Familienportal

Ehe- und Kinderzuschläge – so viel ist es tatsächlich!

Wenn du verheiratet bist und Kinder hast, hast du Anspruch auf einen Ehe- und Kinderzuschlag, welches du beim Dienstherrn beantragen musst. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Anzahl deiner Kinder ab uns ist von Bundesland zu Bundesland immer unterschiedlich. Den Antrag musst du i.d.R. bei deiner zuständigen Besoldungsstelle bzw. der Landes- oder Bundesbesoldungsbehörde stellen. Der genaue Ablauf variiert je nach Bundesland. Hierzu haben wir ein ausführliches YouTube- Video und eine Zusammenfassung in einer Tabelle mit allen wichtigen Informationen und Höhe der Zuschläge erstellt.

Alle wichtigen Fristen im Überblick!

  1. Innerhalb der ersten 7 Tage: Anmeldung beim Standesamt (Musst du bei Hausgeburt selbst machen)
  2. Nach Schritt 1: Kindergeld, Beihilfe fürs Kind und Elterngeld beantragen
  3. WICHTIG! Innerhalb von 2 Monaten nach Geburt: Private Krankenversicherung fürs Kind beantragen > Nach der Frist sonst volle Gesundheitsprüfung!

Weitere wichtige To Do’s!

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt für Familien ist die Überprüfung der bestehenden Versicherungen. Besonders für Polizistinnen- und Polizisten ist die Dienstunfähigkeits-, Diensthaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung essenziell. Prüfe unbedingt diese Versicherungen:

Der Polizeiberuf ist mit erheblichen Risiken verbunden, deshalb ist eine umfassende Absicherung deiner Arbeitskraft unerlässlich. Es ist besonders wichtig, wenn man Kinder hat und nur ein Elternteil arbeitet. Zudem sollte geprüft werden, ob man bestehende Versicherungen mit seinem Partner zusammengelegt werden kann. Dies betrifft vor allem die Privat- und Rechtsschutzversicherung. Viele Versicherer bieten hier Single-, Paar- und Familientarife an, die erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen können. Wenn alle Mitglieder einer Familie in einem gemeinsamen Vertrag namentlich aufgeführt sind, gibt es nur einen Versicherungsschein, was oft günstiger ist.

FAQ

Informiere deinen Dienstherrn direkt. Streifendienst und andere körperliche Tätigkeiten sind nicht erlaubt und du kannst dir ggf. durch den Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen, sodass du auch nicht im Innendienst arbeiten musst. Es kommt hier stark auf deine Tätigkeit und die Umstände an, sodass sich keine pauschalen Aussagen treffen lassen, wann ein Beschäftigungsverbot sinnvoll ist. Spreche dich hierzu mit deinem Arzt ab.

Er beginnt regulär 6 Wochen vor der Geburt und mindestens 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten kann nach der Geburt der Mutterschutz auf bis zu 12 Wochen verlängert werden.

Du musst die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem Beginn bei deinem Dienstherrn betragen. Elterngeld kannst du rückwirkend für bis zu 3 Monate beantragen.

Wenn du Kindergeldberechtigt bist, dann haben deine Kinder 80 % Beihilfe. Die restlichen 20 % solltest du privat versichern, sodass dein Kind Privatpatient beim Arzt ist.

Ja, definitiv. Aufgrund der Beihilfe musst du nur 20 % absichern und zahlst entsprechend auch nur 20 % der normalen Beitrages. Dein Kind profitiert aber voll umfänglich von allen Vorteilen der privaten Krankenversicherung wie z.B. schnelle Terminvergabe und freie Arztwahl.

Der Unterschied liegt in der Gesundheitsprüfung. Bei der „Kindernachversicherung“ darfst du dein Kind bei deiner Anwartschafts / privaten Krankversicherung versichern – komplett ohne Gesundheitsprüfung, sofern du sie innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt beantragst. Sonst droht eine volle Gesundheitsprüfung!

Bei der Kinderalleinversicherung kannst du die PKV frei wählen, musst aber immer eine volle Gesundheitsprüfung machen. Nur wenige Anbieter kommen dafür in Betracht. Typische Polizeiversicherungen wie Debeka, Signal Iduna und DBV bieten diese Option nicht für Neugeborene an.

Du bekommst deine normale Besoldung weitergezahlt, einschließlich eventueller Zulagen wie LoD / DUZ (Schichtzulagen) oder anderer Zulagen wie z.B. Polizei und Erschwernisszulagen. Es gilt der Durchschnitt der letzten 3 Monate.

Informiere dich frühzeitig über deine Krankenversicherung / Anwartschaft, weil diese die Basis für den Schutz deines Nachwuchses ist. Wir helfen dir gerne dabei! Plane die Elternzeit frühzeitig mit deiner Partnerin zusammen und beantrage sie spätestens 7 Wochen vorher bei deiner Dienststelle.

Sie wird bei Geburten im Krankenhaus oder Geburtshäusern für euch übernommen. Bei einer Hausgeburt musst du dies eigenständig innerhalb von 7 Tagen erledigen! In beiden Fällen benötigst du Unterlagen wie Personalausweise beider Eltern, eure Geburtsurkunden und weitere. Die Anmeldung beim Standesamt ist sehr wichtig, weil du für alle weiteren Behördengänge die Geburtsurkunde deines Kindes benötigst und diese vom Standesamt ausgestellt wird. Hierbei ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes zuständig. Danach kannst du dein Kind bei der Beihilfe anmelden.

Prüfe unbedingt noch vor der Geburt, idealerweise vor der Schwangerschaft, deine Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Ebenso sollte die Privathaftpflicht geprüft werden, damit auch die Kinder abgesichert sind.

Dieser Zuschuss spielt nur vor der Entbindung eine Rolle. Voraussetzung ist, dass du a) in Mutterschutz bist und b) ein Beschäftigungsverbot hast. Der Betrag kann für hohe Ränge im gehobenen Dienst und für den höheren Dienst gedeckelt sein.

Nur wenige Berater können Beamtenfamilien gut beraten. Die Finanzwache ist auf Beamte spezialisiert und kennt sich mit allen Bereichen gut aus. Als unabhängige Versicherungsmakler unterstützen wir euch gerne kostenfrei und unabhängig bei den Themen Versicherung und Geldanlage. Buche dir gerne hier ein unverbindlichen Beratungsgespräch.