Die Krankenversorgung bei der Polizei

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Dienstherr kann seiner Fürsorgepflicht in unterschiedlichen Formen nachkommen
  • Unterschieden wird hier in die Beihilfe und die Heilfürsorge
  • Je nach Dienstherr (Bund und Länder) existieren spezifische Regelungen
  • Als Mitglied in der Heilfürsorge ist eine Anwartschaft ratsam, da Pensionäre automatisch Beihilfe berechtigt werden

Führsorgepflicht des Dienstherrn

„Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.“

Bundesbeamtengesetz (BBG) § 78 Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Diese Fürsorgepflicht des Dienstherrn tritt in verschiedenen Formen auf. Zum einen in Form der Beihilfe und zum anderen durch die (freien) Heilfürsorge.

Was ist der Unterschied von Beihilfe und Heilfürsorge?

Beihilfe und Heilfürsorge sind die beiden Formen der Krankenversicherung für Polizisten. Je nach Bundesland und Verwendung wirst eine dieser beiden Varianten erhalten.

In beiden Fällen bist du verpflichtet eine gesonderte Pflegepflichtversicherung für Polizisten abzuschließen!

Beihilfe

Aus der Fürsorgepflicht ergibt sich, dass der Dienstherr für seine Beamten auch im Krankheitsfall sorgen muss. Er tut dies aber in anderer Weise, als du es vielleicht von der gesetzlichen Krankenversicherung kennst. Er übernimmt nicht die gesamten Krankheitskosten, sondern nur einen Teil davon: er gewährt seinen Beamten die sogenannte Beihilfe. Sie knüpft an die Prämisse an, dass die Beamtenbesoldung so bemessen ist, dass der Beamte davon auch die Absicherung gegen Krankheit bestreiten kann. Die Beihilfe ist also eine zusätzliche Fürsorgeleistung des Dienstherrn, und sie wird auch den Angehörigen des Beihilfeberechtigten gewährt.

Die Beihilfe für Polizisten und andere Beamten ist ein eigenständiges Krankenversicherungssystem, welches an die Stelle des Arbeitgeberzuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung tritt. Durch sie erfolgt eine anteilige Erstattung notwendiger und angemessener Krankheitskosten nach sogenannten Bemessungssätzen. Diese sind personenbezogen gestaffelt und durch die Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder festgelegt. Für die restlichen Kosten muss die beihilfeberechtigte Person aufkommen, in der Regel geschieht dies über eine private Krankenversicherung.

Heilfürsorge

Bei der (freien) Heilfürsorge handelt es sich um eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie gehört weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung. Anders als bei der Beihilfe werden im Rahmen der Heilfürsorge die entstehenden Krankheitskosten vollständig übernommen da angenommen wird, dass sich Beamte, bspw. im Polizeivollzugsdienst, aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur mit hohen Kosten privat versichern könnten. Die freie Heilfürsorge erstreckt sich nicht auf die Familienmitglieder. Wenn diese nicht sozialversicherungspflichtig sind, können sie anteilsmäßig privat oder gesetzlich versichert werden, den überwiegenden Anteil zahlt hier die Beihilfe hinzu.

Die Heilfürsorge ähnelt, im Hinblick auf ihre Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Über die Kombination der Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung können somit zwar teils umfangreichere Leistungen versichert werden, dafür sind die Kosten jedoch auch höher.

Sowohl für die Beihilfe als auch für die Heilfürsorge gibt es je nach Dienstherr unterschiedliche Verordnungen in welchen klar gereglet ist welche Leistungen abgedeckt sind und welche nicht. Auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von stationären Wahlleistungen und damit verbundene Mehrkosten sind dort geregelt.

Die freie Heilfürsorge ist in den meisten Bundessländern während der Ausbildung zu finden. Mit Pensionseintritt hingegen werden Polizisten automatisch Beihilfeberechtigt.

Die Krankenversorgung für Bundes- und Landespolizisten im Überblick

Die Krankenversorgung bei der Polizei 2

Die Krankenversorgung für Polizisten im Detail

Hier kannst du dir die Detailinformationen zur Krankenversorgung für Polizisten im Detail ansehen und für deinen Dienstherren  (jeweiliges Land oder Bund) herunterladen.

Anwartschafts­versicherung

Da du als Beamter früher oder später unweigerlich ein „Fall“ für die Beihilfe wirst, ist es notwendig, bereits frühzeitig die Weichen dafür zu stellen.

Deine Heilfürsorge endet spätestens zur Pensionierung und du wirst „beihilfeberechtigt“

Um dir eine möglichst gute spätere Versorgung zu sichern, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Ohne eine solche kann es dir nämlich passieren, dass du später von keiner Krankenversicherung mehr aufgenommen wirst. Für den Eintritt in eine Private Krankenversicherung (PKV) musst du dich im Normallfall einer Gesundheitsprüfung (Risikoprüfung) unterziehen. Besonders bei älteren Menschen kann das zum Problem werden: Die PKV kann sie etwa wegen Vorerkrankungen mit Risikozuschlägen belegen oder den Antrag ablehnen. Bei einem jungen Menschen ist die Wahrscheinlichkeit eines guten Gesundheitszustandes natürlich wesentlich höher.

Für die Anwartschaftsversicherung wird dein Untersuchungsergebnis (Gesundhjeitszustand) gewissermaßen „eingefroren“.  Wenn also Jahrzehnte später deine Krankenversicherung in Kraft tritt, brauchst du dich keiner erneuten Risikoprüfung zu unterziehen. Verschlechterungen deines Gesundheitszustandes, die in der Zwischenzeit – während der Dauer der Anwartschaft – auftreten, sind bei Aktivierung des Versicherungsschutzes ohne Einschränkungen mitversichert, und zwar ohne dass sich dein Beitrag deswegen erhöht. Neben dieser sogenannten „kleinen Anwartschaft“ gibt es noch die „große Anwartschaft“. Bei ihr wird nicht nur der Gesundheitszustand, sondern auch das Eintrittsalter „eingefroren“. Das bedeutet, dass du zur Pensionierung einen wesentlich geringeren Beitrag zur Krankenversicherung zahlst.

Für Heilfürsorgeberechtigte, die 20, 30 Jahre oder länger im Dienst sind, ehe sie pensioniert und zu Privatpatienten werden, ist es ratsam, früh eine große Anwartschaft abzuschließen.

Mehr Informationen zur Anwartschaft gibt es hier!


Abwicklung und Fristen

Je nach Krankenversorgung unterscheidet sich auch die Abwicklung der Kostenübernahme. Mit der freien Heilfürsorge erhalten Polizeibeamte eine Heilfürsorgekarte. Diese ähnelt stark der gesetzlichen Krankenkassenkarte und auch die Abwicklung verläuft sehr ähnlich. Hält die Dienststelle jedoch einen eigenen polizeiärztlichen Dienst vor, so erhalten die dort angestellten Beamte lediglich eine Heilfürsorgekarte für zahnärztliche Behandlungen.

Die Kostenabwicklung bei der Beihilfe verläuft hingegen nach einem anderen Prinzip als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen oder der Heilfürsorge. Krankheitskosten werden zu Beginn vom Beamten selbst getragen. Um die Kosten von der Beihilfe erstattet zu bekommen, muss eine Kopie der Rechnung an die zuständige Beihilfestelle geschickt werden. Über die private Krankenversicherung werden dann, nach dem Einreichen der Rechnung die Restkosten erstattet.

FAQ

Über das Bundesbeamtengesetz (BBG) § 78 ist eine sogenannte Führsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten geregelt. Er hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen.

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten eines Beamten. Bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die gesamten Krankheitskosten, da angenommen wird, dass der Beamte sich aufgrund seines erhöhten Arbeitsrisikos (z.B. Polizeivollzug) nur gegen enorme Kosten selbst absichern könnte.

Je nach Dienstherrn erhalten Polizeibeamte entweder Beihilfe oder die Heilfürsorge. Die Angehörigen eines Beamten sind Teils ebenfalls beihilfeberechtigt. So beispielsweise die Kinder oder Ehepartner des Beamten.

Was genau dein Dienstherr an Kosten über die Beihilfe oder Heilfürsorge übernimmt erfährst du in der jeweiligen Beihilfeverordnung oder Heilfürsorgeverordnung. Einen kurzen Überblick findest du als PDF-Dokument in diesem Beitrag!

Anders als bei der Beihilfe müssen bei der Heilfürsorge keine Anträge gestellt werden. Hier verläuft die Abwicklung ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung über eine Heilfürsorgekarte.

Du bist während deiner Ausbildung über deinen Dienstherren abgesichert, abhängig von diesem erhältst du entweder die Heilfürsorge oder die Beihilfe. Beachte hier aber unbedingt, dass dein Dienstherr das Beamtenverhältnis unter Umständen auch auflösen kann. Schaue hier einmal bei unserem Beitrag zur Dienstunfähigkeit vorbei!

Egal ob ein Polizeibeamter in seiner aktiven Dienstzeit die Beihilfe oder Heilfürsorge erhalten hat, mit dem Eintritt in den Ruhestand erhalten alle Beamte die Beihilfe. Aus diesem Grund solltest du unbedingt eine große Anwartschaft abschließen, warum genau erfährst du in unserem Beitrag zur Großen Anwartschaft!

Im Grundsatz können gesetzlich krankenversicherte Patienten, so wie privat Versicherte auch, beihilfeberechtigt sein. In den meisten Fällen ist die private Krankenversicherung für Beamte jedoch die bessere Wahl. Hier beraten wir dich gerne individuell!

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