Dein Gehalt bei der Polizei

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Gehalt richtet sich als Beamter nach Besoldungsgruppen
  • Besoldungsgruppen werden von jedem Bundesland selbst festgelegt
  • Als Polizeianwärter erhälst du einen sogennanten Anwärtergrundbetrag
  • Aktuell laufen noch Tarifverhandlungen (Stand 01.03.23)

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Besoldung Polizeianwärter

Als Polizeianwärter in der Ausbildung musst du dir darüber aber noch gar nicht den Kopf zerbrechen, den hier ist dein Ausbildungsgehalt über den sogenannten Anwärtergrundbetrag geregelt.

Für einen Anwärter im mittleren Dienst:

liegt das durchschnittliche Bruttogehalt bei 1270,65 €.  Das Nettogehalt * bei durchschnittlich 1219,63 € netto *.

Für einen Anwärter im gehobenen Dienst:

liegt das durchschnittliche Bruttogehalt bei 1337,97 €. Das Nettogehalt *  bei durchschnittlich 1272,40 €*.

Besoldungsgruppen für Polizisten

Als Polizeibeamter und Polizeianwärter wird dein Gehalt, wie bei anderen Beamten in Deutschland auch, über sogenannte Besoldungstabellen festgelegt. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich und bieten auf den ersten Blick viel Potenzial für Fragen.

Was du vermutlich im Zuge der verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten bei der Polizei gehört hast ist, dass die berufliche Laufbahn eines Beamten in vier Kategorien eingeteilt wird an denen sich später auch das Gehalt orientiert.

Je nach Ausbildung und Bildungsabschluss startet deine Laufbahn also in einer der vier Laufbahngruppen. Je länger du im Dienst bist desto höher wird auch deine Erfahrungsstufe und dein Gehalt steigt dementsprechend automatisch.

  • Einfacher Dienst  (A2 – A6)
  • Mittlerer Dienst (A6 – A9)
  • Gehobener Dienst (A9 – A13)
  • Höherer Dienst (A13 – A16)

Die Besoldung für Polizeianwärter im Vergleich

Anwärtergrundbetrag für den mittleren Dienst in den verschiedenen Bundesländern

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1292,89 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1237,95 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1309,93 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1251,64 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1267,66 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1217,30 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1318,37 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1257,95 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1233,37 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1189,50 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1307,34 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1249,33 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1268,18 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1217,72 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) :  1240,66 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1195,43 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1239,94 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1194,81 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1209,04 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1169,55 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1299,78 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1243,12 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1271,65 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1220,51 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1223,52 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1181,40 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1328,41 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1265,78 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1258,94 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1210,22 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1267,18 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1216,90 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1264,24 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1214,55 €

Anwärtergrundbetrag für den gehobenen Dienst in den verschiedenen Bundesländern

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1348,78 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1281,83 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1363,85 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1293,30 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1327,45 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1265,01 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1371,43 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1298,56 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1288,68 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1234,25 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1557,54 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1435,95 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1321,40 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1260,39 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1299,21 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1242,66 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1294,29 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1238,70 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1269,74 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1238,70 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1355,68 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1286,63 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1307,85 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1249,56 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1277,21 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1225,00 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1383,69 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1307,87 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1312,82 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1253,56 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1344,56 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1278,09 €

Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1321,39 €

Anwärtergrundbetrag (netto*) : 1260,38 €

* Die Beträge wurden anhand folgender Faktoren berechnet: Steuerjahr 2022, nach 1957 geboren, Steuerklasse I, keine Kinderfreibeträge, Kirchensteuerpflichtig, Private Krankenversicherung ohne Arbeitgeberzuschuss, Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose. Die Beiträge dienen lediglich zur Veranschaulichung und können sich stehts ändern. Weshalb wir die Korrektheit der Werte nicht garantieren können. Informiere dich im Zweifel bei deinem (zukünftigen) Dienstherrn.

Gehalt für Polizisten im gehobenen Dienst

Das Grundgehalt (Besoldung)  eines Polizisten im gehobenen Dienst ist abhängig von

  • der Besoldungsstufe
  • der Erfahrungstufe
  • dem Bundesland

in dem der Polizist arbeitet. Im gehobenen Dienst beginnst du in der Besoldungsgruppe A9 und kannst bis A13 aufsteigen. Das Gehalt im gehobenen Dienst bei der Polizei ist also weit gestreckt. Dein Einstieg im gehobene Dienst erfolgt in der Regel in der Besoldungsgruppe A9. So verdienst du zwischen 4.000 und 4.700 Euro.

Die Besoldungstabelle im Überblick

Deine Besoldung bei der Polizei 2

Eine Besoldungstabelle ist in der Regel so aufgebaut, dass du in den Zeilen der Entsprechenden Besoldungsstufe die Bruttogehälter in Abhängigkeit der Erfahrungsstufe findest. Deine sogenannte Erfahrungsstufe steigt automatisch im Laufe deiner Dienstzeit. Allerdings erhältst du nicht jedes Jahr eine Stufe. Je nach Besoldungsstufe und bereits erreichter Erfahrungsstufe kann es bis zu vier Jahre dauern, ehe du in eine neue Stufe rutschst. Die Besoldungsstufe ist abhängig von deiner Beschäftigung, Beamte in Führungspositionen sind in der Regel in den höheren Laufbahngruppen zu finden und somit auch in höheren Besoldungsstufen.

Zulagen

Hinzu kommmen verschiedene Zulagen, wie

  • Familienzulage
  • Schichtzulage
  • Erschwerniszulage
  • Amtszulage
  • Stellenzulage
  • Gefahrenzulage

Die Höhe dieser Zulagen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Im Beispiel von Rheinland-Pfalz ist dies alles im Landesbesoldungsgesetz, kurz LBesG, geregelt. In den anderen Bundesländern verhält sich dies sehr ähnlich. Als Beamter in Rheinland-Pfalz kannst du deinen Familienzuschlag aus der entsprechenden Besoldungstabelle entnehmen. Vorausgesetzt du kennst Teile des LBesG auswendig, denn hier wird wiederum auf das Gesetz verwiesen, um zu entscheiden welche Personengruppen welche Stufe erhalten.

Unser Tipp: Schau dir die Besoldungstabelle deines Bundeslandes am besten einmal selbst an. Die aktuellen Tabellen findest du übersichtlich beim dbb Beamtenbund und Tarifunion.

Wofür genau bekommen Beamte denn überhaupt Zuschläge?

Grundsätzlich existieren die Zuschläge, um beispielsweise eine erhöhte Belastung der betroffenen Beamten im Vergleich zu anderen Beamten zu honorieren. Erfordert der Beruf, dass Personen im Schichtbetrieb, oder Nacht- und Wochenenddienst arbeiten oder Tätigkeiten in Gefahrenbereichen verrichten müssen, so zahlt der Dienstherr eine Schicht- beziehungsweise Erschwerniszulage.

Bei Ämtern oder Stellen, welche von besonderer Wichtigkeit sind oder bei denen eine hohe Verantwortung getragen wird, wird auch dies durch Amts- oder Stellenzulagen entlohnt

Der Familienzuschlag ist ein Bezügebestandteil, der zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt wird. Mit dem Familienzuschlag wird verschiedenen Familienverhältnissen Rechnung getragen (z.B. bei verheirateten Beamten, Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, Beamten mit Kindern, geschiedenen Beamten, verwitweten Beamten etc.).

Fazit zur Besoldung von Polizisten

Obwohl es bei der Besoldung der Beamten in den verschiedenen Bundesländern leichte Unterschiede gibt, heißt dies nicht zwingend, dass du am Ende des Monats auch mehr Geld auf dem Konto hast. So sind zwar beispielsweise die Gehälter in Bayern mit am höchsten so sind dort die Lebenserhaltungskosten zum Teil aber ebenfalls höher.

Wir empfehlen dir dich daran zu orientieren, wo du dich wohl fühlst!

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