Wem steht der Familienzuschlag zu?
Grundsätzlich haben alle Beamte und Beamtinnen, welche die Anforderungen ihres jeweiligen Besoldungsgesetzes erfüllen, ein Anrecht auf den Familienzuschlag. Die meisten Dienstherren unterscheiden beim Familienzuschlag in zwei Stufen.
In der Stufe 1 finden sich alle Beamte, welche verheiratet, verwitwet, oder geschieden sind und ihrem ehemaligen Partner noch Unterhalt zahlen müssen oder aber ein Kind oder eine hilfsbedürftige Person fest in ihrer Wohnung aufgenommen haben.
Steht einem Beamten Kindergeld zu so befindet er sich in der Stufe 2, welche sich dann anhand der Anzahl der zu berücksichtigten Kinder weiter unterteilt.
Zum Beispiel:
Verheirateter Polizeihauptmeister in Baden Württemberg mit 2 Kindern.
Er hat dann in Summe folgenden Familienzuschlag :
- Kindergeld: 500,- €
- ehebezogener Zuschlag: 158 €, 189 €
- fürs erste Kind: 189 €
- fürs zweite Kind: 524,61 €
= 1371,61 €