Das Wichtigste in Kürze

  • Der Familienzuschlag ist eine Unterstützung des Dienstherren für Familien und Paare
  • Die Höhe des Familienzuschlages für Beamte ist in den Besoldungstabellen des jeweiligen Dienstherrn geregelt und ist abhängig von verschiedenen Faktoren.
  • Manche Dienstherren haben den Familienzuschlagdurch den Orts- und Familienzuschlag ersetzt.

Was ist der Familienzuschlag?

In Deutschland gibt es zahlreiche Sozialleistungen und Zuschüsse, um Familien finanziell zu unterstützen. Für Beamte ist einer dieser wichtigen Zuschüsse der Familienzuschlag. Dieser ergibt sich aus der amtsangemessenen Alimentation eines Beamten durch seinen Dienstherren. Denn das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, seine Beamte und deren Familien lebenslang angemessen zu alimentieren. Das bedeutet konkre,  dass die Besoldung eines Beamten anhand seines Dienstranges und den mit seinem Amt verbundenen Aufgaben festgelegt wird. Es muss also ein am allgemeinen Lebensstandard angemessener Unterhalt gewährleist sein.

Der Familienzuschlag ist somit Teil der Besoldung eines Beamten und wird auch in dem jeweiligen Besoldungsgesetz eines Dienstherrn festgelegt. Richter und Soldaten können ebenfalls den Familienzuschlag erhalten.

Da Wohnfläche und Mietpreise in letzter Zeit immer teurer werden und so ledige Beamte ohne Kinder nicht benachteiligt werden sollen, hat das Land Bayern begonnen den Familienzuschlag in einen Orts- und Familienzuschlag umgewandelt. Dieser bezieht nun auch ledige Beamte mit ein und anhand der Ortsklasse kann ein Zuschuss gewährt werden.

 Die Einstufung der Ortsklasse ergibt sich aus der Anlage zu § 1 Abs 3 der Wohngeldverorodnung und ist für fast jede Stadt in Deutschland einsehbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html

Wem steht der Familienzuschlag zu?

Grundsätzlich haben alle Beamte und Beamtinnen, welche die Anforderungen ihres jeweiligen Besoldungsgesetzes erfüllen, ein Anrecht auf den Familienzuschlag. Die meisten Dienstherren unterscheiden beim Familienzuschlag in zwei Stufen.

In der Stufe 1 finden sich alle Beamte, welche verheiratet, verwitwet, oder geschieden sind und ihrem ehemaligen Partner noch Unterhalt zahlen müssen oder aber ein Kind oder eine hilfsbedürftige Person fest in ihrer Wohnung aufgenommen haben.

Steht einem Beamten Kindergeld zu so befindet er sich in der Stufe 2, welche sich dann anhand der Anzahl der zu berücksichtigten Kinder weiter unterteilt.

Zum Beispiel:

Verheirateter Polizeihauptmeister in Baden Württemberg mit 2 Kindern.

Er hat dann in Summe folgenden Familienzuschlag :

  • Kindergeld: 500,- €
  • ehebezogener Zuschlag: 158 €, 189 €
  • fürs erste Kind: 189 €
  • fürs zweite Kind: 524,61 €

= 1371,61 €

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Wie hoch ist der Familienzuschlag für Beamte?

Die Höhe des Familienzuschlags hängt von verschiedenen Faktoren ab, eine pauschale Aussage kann so einfach also nicht getroffen werden. Eine detaillierte Auflistung der Zuschläge findest du in der jeweiligen Besoldungstabelle.

Was gibt es noch für Zuschläge für Polizisten

Polizisten erhalten neben Ihres Gehaltes (Besoldung ) noch weitere Zuschläge wie:

  1. Umzugskostenzulage: Unterstützung bei einem dienstlich veranlassten Umzug.
  2. Erschwerniszulage: Ausgleichszahlungen für Beamte in bestimmten Tätigkeitsbereichen mit besonderen Belastungen oder Gefahren.
  3. Trennungsgeld: Unterstützung bei räumlicher Trennung von Familie und Wohnort aus dienstlichen Gründen.
  4. Auslandszulage: Zusätzliche Vergütung für Beamte im Auslandseinsatz.

Hier findest Du weitere Informationen zu: Einkommen und Besoldung für Polizisten

FAQ

Der Familienzuschlag ist eine finanzielle Leistung, die Bediensteten im öffentlichen Dienst gewährt wird. Er dient zur Unterstützung der Versorgung von Familienangehörigen, insbesondere Ehepartnern und Kindern.

Anspruch auf den Familienzuschlag haben Beamte im öffentlichen Dienst, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind im jeweiligen Besoldungsgestez festgelegt. Richter und Soldaten können ebenfals einen Familienzuschlag erhalten.

Die Höhe des Familienzuschlages hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem der Anzahl der Kinder, dem Familienstand und auch des zuständigen Dienstherrn. Denn die Höhe des Familienzuschlags ist in den entsprechenden Besoldungstabellen eines jeden Dienstherrens festgelegt.

Ändert sich die familiäre Situation, beispielsweise durch Heirat, Scheidung oder Geburt eines weiteren Kindes, wird dies Auswirkungen auf den Familienzuschlag haben. Hier ist es wichtig, dass solche Änderungen dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt werden, damit der Zuschlag entsprechend angepasst werden kann.

Ja, den der Familienzuschlag wird als Zuschlag auf die Besoldung eines Beamten gezahlt und muss somit regulär versteuert werden.

Solange die jeweiligen Vorraussetzungen erfüllt sind wird der Familienzuschlag monatlich gezahlt. Gerade bei der Stufe 2, also dem Zuschlag für Kinder wird dieser nur solange gezahlt wie auf ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Konkret bedeutet dies, dass spätestens mit dem vollenden des 25. Lebensjahrs eines Kindes der Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 2 erlischt.

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