Die Beihilfe in der „Praxis“
In unserem Beispiel begleiten wir Jonas, Polizeianwärter in Rheinland-Pfalz. Jonas hat vor kurzem mit Kraftsport begonnen. Jetzt schmerzt sein linkes Knie und er möchte zum Arzt gehen.
Der Arztbesuch: Was musst du beachten?
- Jonas sagt dem Arzt, dass er beihilfeberechtigter Polizist ist.
- Der Arzt stellt sicher, dass Jonas privat behandelt wird (wie bei privat Versicherten üblich).
- Jonas erhält keine direkte Abrechnung beim Arztbesuch; die Rechnung wird ihm später zugeschickt.
Die Rechnung: Wohin geht sie und wer zahlt was?
Nach dem Arztbesuch erhält Jonas eine privatärztliche Rechnung.
Er überprüft die Rechnung und reicht sie bei zwei Stellen ein:
- Beihilfestelle seines Dienstherrn (z. B. Landesamt für Besoldung und Versorgung).
- Private Krankenversicherung (PKV) für die Restkosten.
Das sollte auf der Rechnung stehen:
Damit die Rechnung von der Beihilfe und der Krankenversicherung übernommen wird, muss sie folgende formale Inhalte haben:
- den Rechnungsausteller
- die behandelte Person
- den Rechnungsbetrag
- das Rechnungsdatum
- die Spezifikation der erbrachten Leistung
- die Diagnose
- den Zeitraum der Behandlung
Was zahlt die Beihilfe, was zahlt die PKV?
Beihilfe:
Als Polizist in Rheinland-Pfalz hat Jonas einen Anspruch auf die Beihilfe, welche in seinem Fall 50 % der Arzt- und Arzneikosten übernimmt. Die anderen 50 % übernimmt seine private Krankenversicherung. (Hätte Jonas zwei oder mehr Kinder hätte er sogar einen Beihilfeanspruch von 70 %, mehr Infos dazu findest du weiter unten bei den Beihilfebemessungssätzen.)
Die genaue Höhe hängt von den Beihilfesätzen in seinem Bundesland ab.
PKV:
Übernimmt die verbleibenden 50 % der Kosten, wenn Max einen passenden Restkosten-Tarif abgeschlossen hat.
4. Zahlungsabwicklung:
Sobald die Beihilfestelle und die PKV die jeweiligen Beträge an Jonas überwiesen haben, bezahlt Jonas die Arztrechnung direkt. Auf der Suche nach der Adresse der Beihilfestelle erfährt Jonas, dass er die Rechnung auch einfach digital als Foto einreichen kann.
Das freut ihn sehr, denn auch seine Versicherung hat eine App, um die Rechnungen einzureichen.
Nach einigen Tagen bekommt Jonas eine Antwort von der Beihilfestelle, sein Arztbesuch und die verschriebenen Medikamente entsprechen der Beihilfeverordnung und er erhält eine Erstattung. In diesem Leistungsnachweis oder auch Beihilfebescheid seiner Beihilfestelle findet Jonas eine detaillierte Auflistung der von der Beihilfe gezahlten Leistungen und seinem Beihilfebemessungssatz.