Die Polizeigewerkschaften im Vergleich

Es gibt verschiedene Gewerkschaften, welche als Berufsvertretungen die Interessen der Polizeibeschäftigten vertreten. Doch was ist eine Gewerkschaft und welche Gewerkschaften gibt es für Polizisten? Welche Leistungen bieten mir diese Gewerkschaften und wer darf bzw. kann Mitglied werden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Polizeigewerkschaften stehen in Deutschland im Wettbewerb.
  • Die Polizeigewerkschaften sind das Sprachrohr der Polizisten.
  • Polizeianwärter haben einen güstigen Gewerkschaftsbeitrag.

Was sind die Polizei Gewerkschaften?

Polizeigewerkschaften sind Organisationen, die sich auf die Vertretung der Interessen von Polizeibeamten spezialisiert haben. Sie haben den Zweck, die Arbeitsbedingungen, Bezahlung und die berufliche Entwicklung von Polizisten zu verbessern. In vielen Ländern existieren Polizeigewerkschaften bereits seit Jahrzehnten und haben sich als wichtige Institutionen etabliert, um die Rechte der Polizisten zu schützen. Gewerkschaften sollten sich durch Unabhängigkeit auszeichnen sowie demokratisch organisiert sein. Durch Beitritt in eine Gewerkschaft kann ein jedes Mitglied seine individuellen Interessen äußern. Zusätzlich werden unterschiedliche Leistungen für ihre Mitglieder individuell angeboten. In Deutschland konkurrieren drei Gewerkschaften: GdP, DPolG, BDK.

Die nachfolgenden Abbildung gibt dir einen Überblick  der kostenlosen Versicherungsleistungen der Polizeigewerkschaften:

Leistungsbausteine der Gewerkschaften für Polizeibeamte

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GdP = Gewerkschaft der Polizei

Die Gewerkschaft der Polizei wurde in Hamburg am 14. September 1950 gegründet und steht für die Berufsvertretung aller Polizeibeschäftigten. Durch verschiedene Personengruppen werden spezifische Interessen zum Beispiel von Frauen, Pensionäre und jungen Polizeianwärtern vertreten. Durch Einwirkung auf Gesetzgebungen und Abschluss von Tarifverträgen sowie Verhandlungen mit Behörden sollen die Ziele der GdP erreicht werden. Beitreten können alle Landespolizisten der jeweiligen 16 Bundesländer, Bundespolizisten und Bundeskriminalbeamte. Die Beitragshöhe liegt bei ca. 4 € (Fachhochschüler) bis ca. 50 € (B7) je nach Besoldungsgruppe und Arbeitszeit pro Monat (Stand 2021).

Die GdP arbeitet in Versicherungsfragen sehr eng mit der PVAG zusammen. Die PVAG ist ein Tochterunternehmen der Signal Iduna Versicherugssgruppe. Wenn Du dich für die GdP entscheidest erhältst du damit  immer Versicherugsangebote der Signal Iduna.

Weitere Informationen findest du unter:

Logo Gewerkschaft der Polizei

Leistungen:

  • Zivilrecht
  • Öffentliches Recht
  • Strafrecht
  • Disziplinarverfahren
  • 10.000.000 € pauschal für Personen und Sachschäden
  • 100.000 € für Vermögensschäden
  • 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen Dienstschlüsseln / Codekarten
  • 52.000 € für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege und Wartungsarbeiten
  • 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischen Eigentum
  • 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
  • 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten Gegenständen
  • 2.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken
  • 250.000 € für Personenschäden
  • 250.000 € für Sachschäden
  • 150.000 € für Vermögensschäden
  • weltweit
  • 3.000 € für den Todesfall
  • 4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
  • 9.000 € bei gewaltsamem Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • 5.000 € Bergungskosten
  • 5.000€ kosmetische Operation
  • 500€ Kurkosten / Reha-Kosten
  • beim Tod eines Mitgliedes oder seines Ehepartners

DPolG = Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund

Die Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB wurde am 18. November 1951 neu gegründet. Die DPolG bietet eine zielorientierte Gewerkschaftspolitik für die Angehörigen der Polizei. Sie vertritt die beruflichen, sozialen, finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Polizeibeschäftigten, Pensionäre und Rentner. Dabei steht vor allem der unabhängige, berufsbezogene und neutrale Einsatz der DPolG im Vordergrund. Mitglied bei der DPolG kann jeder (Beamte-/ Tarif-)Beschäftigte innerhalb der Polizei werden. Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 6 € (Anwärter) bis maximal 70 € (B9) je nach Besoldungsgruppe bzw. Tarifbeschäftigte und Arbeitszeit pro Monat.

Die DPolG arbeitet in Versicherungsfragen eng mit der Debeka und DBV zusammen.

Weitere Informationen findest du unter:

Logo Deutsche Polizeigewerkschaft

Leistungen:

  • Rechtsberatung
  • gerichtlich und außergerichtlich Verfahrensrechtsschutz
  • 10.000.000€ für Personen und Sachschäden
  • 50.000 € für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege
  • 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen Dienstschlüsseln / Codekarten
  • 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
  • keine Selbstbeteiligung
  •  7.500 € je Versicherungsfall
  • 50.000 €
  • 50.000€ bei Personenschäden und Sachschäden
  • 10€ Krankenhausgeld
  • 10 € Genesungsgeld
  • 3.100 € Invalidität
  • 5.000 € Leistung bei Unfalltod
  • 5.000 € Bergungskosten
  • 2.500 € Kurkosten

Inhalt des Toggles hier rein

  • 50€ Geburtshilfe
  •  250 €

Weitere Informationen zu den Leistungen der DPolG finden Sie unter:

www.dpolg-bundespolizei.de/mitgliedschaft/leistungen/

BDK = Bund Deutscher Kriminalbeamter

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter setzt sich für die Belange der Kriminalpolizei ein sowie für die soziale, wirtschaftliche, berufliche und kulturelle Interessen ihrer Mitglieder. Kriminalisten stehen Kriminalisten fachkompetent zur Seite und bilden das Fundamt dieser Gewerkschaft. Somit strebt der BDK die Verbesserung der Arbeitsplätze und die Entwicklung einer praxisnahen, realistischen und fortgeschrittenen Kriminalitätsbekämpfung an. Kriminalisten-Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung, Tarifbeschäftigte sowie Angehörige der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung können sich als Mitglieder anmelden.
Die Mitgliedsbeiträge variieren je nach Bundesland und Besoldungs-/ Entgeltgruppe.

Weitere Informationen findest du unter:

Logo Bund Deutscher Kriminalbeamter

Leistungen:

  • Versicherungssumme beträgt 1.000.000 € je Rechtsschutzfallzusätzlich
  • zusätzlich bis zu 200.000 € für Strafkautionen
  • kostenlose Rechtsberatung
  • 10.000.000 € pauschal für Personen und Sachschäden
  • 100.000 € für Schäden durch Abhandenkommen vom staatlichen Eigentum
  • 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
  • Regressansprüche für Schäden an dienst Fahrzeugpflege
  • 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von fremden Dienstschlüsseln oder Code-Karten
  • Unterstützung im Trauerfall bis zu 300 €
  • bei Unfalltod bis zu 750 €
  • Beihilfe bei nachgewiesener unverschuldeter Notlage
  • Einschluss in ein Versichertenkreis abgeschlossener Gruppenversicherungsverträge

Hier auch ein Video dazu

Mein Geschäftspartner Kai Buczinki, auch bekannt als der Finanzcop hat ein tolles Video zum Thema: Welches ist beste Poliuzeigewerkschaft gemacht.

Dieses möchte ich Euch nicht vorenthalten:

FAZIT – Der Polizeigewerkschaften

Sie setzen sich auch dafür ein, dass Polizisten angemessen ausgerüstet und geschützt sind, damit sie ihre Arbeit erfolgreich verrichten können.

Obwohl Polizeigewerkschaften in der Regel positiv wahrgenommen werden, gibt es auch Kritik an ihnen. Einige Kritiker argumentieren, dass Polizeigewerkschaften die Fähigkeit der Regierungen einschränken, notwendige Reformen in der Polizei durchzuführen. Andere argumentieren, dass Polizeigewerkschaften dazu beitragen, dass sich Polizisten von der Öffentlichkeit abschotten und dass sie die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Polizei einschränken können.

Ein weiteres Argument gegen Polizeigewerkschaften ist, dass sie manchmal die Interessen von einzelnen Polizisten, die sich unangemessen verhalten haben, über die Interessen der Öffentlichkeit stellen können. Es gibt auch Kritik daran, dass Polizeigewerkschaften die Möglichkeit haben, die Strafverfolgung und die Justiz beeinflussen zu können, wenn sie sich für ihre Mitglieder einsetzen, die beschuldigt werden, unangemessen gehandelt zu haben.

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