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Lange Zeit war die Polizei eine echte Männerdomäne. Damals war es selbstverständlich, dass der Polizist, der für Recht und Ordnung sowie Sicherheit sorgte, ein großgewachsener, kräftiger Mann war. Erst in den 1980er Jahren wurde der uniformierte Polizeidienst auch für Frauen zugänglich. Bei der Kriminalpolizei waren Frauen zwar schon seit den 1920er Jahren im Einsatz, aber bis sie auf Streife gehen konnten, dauerte es noch ein paar Jahrzehnte. Inzwischen ist es längst ein alltägliches Bild, dass Polizistinnen und Polizisten gemeinsam auf Streife gehen.
Sicher interessiert es dich als Frau besonders, wie hoch mittlerweile der Anteil der Polizistinnen bei der Polizei ist. Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Polizeidienst hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Die Polizei ist sehr an einer gerechten und ausgewogenen Polizeiarbeit interessiert. So betrug im Jahre 2000 der Anteil der Frauen im Polizeidienst 20 %, im Jahre 2019 schon über 29 %. und steigt kontinuierlich an. Frauen bringen mitunter eine andere Perspektive und Herangehensweise an die Polizeiarbeit mit und leisten so einen wichtigen Beitrag innerhalb der Gesellschaft.
Die Polizei ist Ländersache und damit nicht bundesweit einheitlich geregelt. Die meisten Länder haben eine Mindestgröße für Frauen und Männer vorgeschrieben. Anhand der unten aufgeführten Tabelle kannst du dir einen Überblick über die entsprechenden Voraussetzungen machen.
Teilweise werden auch Ausnahmen gemacht, die den Bewerbern ermöglicht, das vermeintliche „Defizit“ durch andere Leistungen auszugleichen. Über solche Ausnahmen müsstest du dich – falls nötig – bei dem entsprechenden Bundesland informieren.
Bundsländer | Mindestgröße Frauen |
---|---|
Baden-Württemberg | 160 cm |
Bayern | 165 cm |
Berlin | keine |
Brandenburg | keine |
Bremen | keine |
Hamburg | 160 cm |
Hessen | 155 cm |
Mecklenburg-Vorpommern | keine |
Niedersachsen | 163 cm |
Nordrhein-Westfalen | 163 cm |
Rheinland-Pfalz | 162 cm |
Saarland | keine |
Sachsen | 160 cm |
Sachsen-Anhalt | 160 cm |
Schleswig-Holstein | 160 cm |
Thüringen | 160 cm |
Bundespolizei | keine |
Bundeskriminalamt (BKA) | keine |
Teilweise werden auch Ausnahmen gemacht, die den Bewerbern ermöglicht, das vermeintliche „Defizit“ durch andere Leistungen auszugleichen. Über solche Ausnahmen müsstest du dich – falls nötig – bei dem entsprechenden Bundesland informieren.
Genau wie die männlichen Bewerber werden auch die weiblichen Bewerberinnen nach ihrer Eignung, ihrer Befähigung und ihren Leistungen bewertet. Alle haben die gleichen Chancen. Das gilt nicht nur für das Auswahlverfahren, sondern für die gesamte berufliche Karriere.
Das Gehalt von Polizisten und Polizistinnen wird auch Besoldung genannt und ist durch Gesetze und Verordnungen genau geregelt. Die Höhe des Gehalts richtet sich für jedes Bundesland nach den entsprechenden Besoldungsgruppen. Somit gibt es keine Unterschiede bei der Bezahlung von Männern und Frauen.
Wenn du wissen willst, was du bei der Polizei verdienen kannst, dann findest du weitere Informationen in unserem Beitrag Deine Besoldung bei der Polizei
Wenn du also einen krisensicheren, vielfältigen und spannenden Beruf suchst, dann werde Polizistin. Die Polizei braucht talentierte und engagierte Frauen, um eine gerechte und sichere Welt für alle zu schaffen.
Hallo, ich bin Uta. Ich berate schon seit 2012 Beamte in allen Versicherungsfragen. Ich bin zetrifizierte Versicherungsexpertin für den öffentlichen Dienst und geprüfte PKV Expertin (IHKL). Mein Spezialgebiet die PKV, sowie die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten.
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