Familienzuschlag für Polizisten und Beamte
Grundsätzlich haben alle Beamte und Beamtinnen, welche die Anforderungen ihres jeweiligen Besoldungsgesetzes erfüllen, ein Anrecht auf den Familienzuschlag.
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Grundsätzlich haben alle Beamte und Beamtinnen, welche die Anforderungen ihres jeweiligen Besoldungsgesetzes erfüllen, ein Anrecht auf den Familienzuschlag.
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