Worauf sollte ich achten? Wichtige Änderungen und Prüfung:
Egal ob sich dein persönlicher Bemessungssatz ändert oder nicht, deine bestehenden Versicherungsverträge sollten, dringend überprüft werden. So die Empfehlung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg. Denn gerade bei den Anwartschaften kannst du unter Umständen schon jetzt Geld sparen, da sich dein Beihilfesatz zur Pension ändert. Aber auch der Grundlegende Versicherungsschutz sollte im Hinblick auf die Rechtsänderung überprüft werden.
Hier wollen wir dich als unabhängige Experten unterstützen und bieten dir, an deine bestehenden Verträge kostenlos zu überprüfen.
Für die Beantragung von möglichen Änderungen des Versicherungsumfanges hast du sechs Monate Zeit. Dies ist in § 199 Absatz 2 im Versicherungsvertraggesetz (kurz VVG) geregelt:
„(2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.“
Für diese Rechtsänderung gilt also der 30. Juni 2023 als Frist!