Beamter auf Widerruf:
Als Polizeianwärter bist du über die Dauer ihrer Ausbildung „Beamter auf Widerruf“, das bedeutet, dass sich der Staat die Möglichkeit freihält deinen Beamtenstatus wieder zu entziehen. Wirst du also als „Beamter auf Widerruf“ vom Amtsarzt als Dienstunfähig eingestuft verlierst du als Konsequenz auch deinen Beamtenstatus. Der Staat hat in Folge keine Pflicht dir eine Zahlung zukommen zu lassen, du bist daher auf deine Versicherung angewiesen.
Diese wird in der Regel nach 36 Monaten prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Schwelle für eine Dienstunfähigkeit ist meist etwas geringer als bei einer Berufsunfähigkeit. Wird bei dir bei einer neuen Prüfung also keine Berufsunfähigkeit festgestellt, erhälst du von der Versicherung auch keine weitere Zahlung.
Hast du keine Dienstunfähigkeitsversicherung erhälst du mit dem Verlust deines Beamtenstatus keinerlei Zahlung!