In den meisten Fällen warst du bisher über deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Oder deine Eltern waren in einer privaten Krankenversicherung, dann hattest du auch dort deine Krankenversicherung.
Mit Beginn der Ausbildung als Polizeianwärter, wird sich als erstes die Krankenversicherung ändern. Je nachdem, in welchem Bundesland du deine Ausbildung beginnst, hast du die Möglichkeit in die freie Heilfürsorge zu gehen oder Beihilfeberechtigt zu sein. Da über 95 % die freie Heilfürsorge wählen, gehe ich jetzt nur auf diese ein.
Die freie Heilfürsorge übernimmt einen Großteil der entstehenden Krankheitskosten. Dabei gehört sie weder zur privaten noch zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist eine besondere Form der Fürsorge durch den Dienstherrn und kommt insbesondere denjenigen Berufsgruppen zugute, deren Arbeitstätigkeit als besonders gefährlich angesehen wird. Typischerweise gehören zu diesen Berufsgruppen Feuerwehrleute, Polizisten, Soldaten sowie Justizvollzugsbeamte.