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Bis einschließlich 2025 wurde beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt.
Das bedeutete:
Unabhängig davon, wie hoch deine tatsächlichen Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung waren, wurde ein pauschaler Betrag steuermindernd angesetzt.
Die Berechnung erfolgte mit:
Wichtig:
Diese Pauschale galt nur für den monatlichen Lohnsteuerabzug.
In der Einkommensteuererklärung wurden immer die tatsächlich gezahlten Beiträge angesetzt.
Ab 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale ersatzlos.
Künftig werden im Lohnsteuerabzug nur noch die tatsächlich gezahlten Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt.
Die Übermittlung erfolgt automatisch:
Polizisten mit freier Heilfürsorge zahlen:
Bis 2025 wurde dennoch eine pauschale Vorsorgepauschale berücksichtigt.
Ab 2026 entfällt dieser pauschale Abzug.
Die monatlich einbehaltene Lohnsteuer steigt in vielen Fällen leicht an.
Das Nettogehalt kann entsprechend etwas sinken.
Bisher kam es häufig zu Nachzahlungen, weil:
Die Lohnsteuer war unterjährig also zu niedrig.
Ab 2026 wird dieses Problem weitgehend vermieden.
Das bedeutet:
✔ realistischere Besteuerung
✔ weniger Überraschungen
✔ geringeres Nachzahlungsrisiko
Wichtig: Die Mindestvorsorgepauschale war nie eine echte Steuerersparnis – sie war nur eine vorläufige Berechnungsgröße. Die Steuererklärung hat die Differenz jedes Jahr korrigiert.
| Situation bis 2025 | Situation ab 2026 | |
|---|---|---|
| Bruttojahresgehalt | 41.391,96 € | 41.391,96 € |
| Tatsächliche Kosten | Krankenversicherung: 0 € / Jahr (Heilfürsorge) Pflegepflichtversicherung: 600 € / Jahr | Krankenversicherung: 0 € / Jahr (Heilfürsorge) Pflegepflichtversicherung: 600 € / Jahr |
| Berücksichtigt | 1.900 € (Pauschale) | 600 € (tatsächlich) |
| Steuerlicher Vorteil (Lohn) | 1.300 € | Kein pauschaler Vorteil |
| Monatliches Netto | „Künstlich“ erhöht | 30 – 40 € geringer als bisher |
| Steuer-Nachzahlung | ca. 360 – 480 € | 0 € |
| Fazit am Jahresende | Nachzahlung fällig | Steuerlich ausgeglichen |
Durch die alte Regelung konnte eine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entstehen (§ 46 EStG).
Ab 2026 liegt in vielen Fällen eine freiwillige Veranlagung vor.
Das heißt:
Trotzdem lohnt sich eine Steuererklärung für Polizisten fast immer – zum Beispiel wegen:
Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung zählen steuerlich zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG).
Sie werden nicht im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sondern erst in der Einkommensteuererklärung.
Für Polizisten mit freier Heilfürsorge ist das besonders interessant:
Höchstbetrag: 1.900 €
Pflegepflicht: 720 €
Verbleibender Spielraum: 1.180 €
Eine DU-Prämie kann diesen Betrag vollständig ausnutzen.
Hier gibt es weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
DU-Beitrag: 80 € monatlich = 960 € jährlich
Grenzsteuersatz: ca. 30 %
960 € × 30 % = 288 € Steuerersparnis pro Jahr
Monatlich:
288 € / 12 = 24 €
Effektive Nettobelastung:
80 € – 24 € = 56 € pro Monat
Gerade bei Polizisten funktioniert das gut, weil der Höchstbetrag durch die Heilfürsorge nicht ausgeschöpft ist.
Ab 2026 gilt:
✔ Keine Mindestvorsorgepauschale mehr
✔ Nur noch tatsächliche Beiträge werden berücksichtigt
✔ Monatlich oft etwas weniger Netto
✔ Dafür deutlich geringeres Nachzahlungsrisiko
✔ Steuererklärung bleibt sinnvoll
✔ Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann das Potential des Freibetrages sinnvoll nutzen
Die Änderung sorgt für eine systematisch korrektere Besteuerung – insbesondere für Beamte mit freier Heilfürsorge.
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