Pflegepflicht­versicherung für Polizisten in Schleswig-Holstein

Für Polizeianwärter und Polizisten in Schleswig-Holstein ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der Anwartschaft muss diese nachgewiesen werden. Alles was zur Pflegepflichtversicherung wissen musst, findest du hier!