Hinzu kommen verschiedene Zulagen, wie
- Familienzulage
- Schichtzulage
- Erschwerniszulage
- Amtszulage
- Stellenzulage
- Gefahrenzulage
Die Höhe dieser Zulagen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Im Beispiel von Rheinland-Pfalz ist dies alles im Landesbesoldungsgesetz, kurz LBesG, geregelt. In den anderen Bundesländern verhält sich dies sehr ähnlich. Als Beamter in Rheinland-Pfalz kannst du deinen Familienzuschlag aus der entsprechenden Besoldungstabelle entnehmen. Vorausgesetzt du kennst Teile des LBesG auswendig, denn hier wird wiederum auf das Gesetz verwiesen, um zu entscheiden welche Personengruppen welche Stufe erhalten.
Unser Tipp: Schau dir die Besoldungstabelle deines Bundeslandes am besten einmal selbst an. Die aktuellen Tabellen findest du übersichtlich beim dbb Beamtenbund und Tarifunion.
Wofür genau bekommen Beamte denn überhaupt Zuschläge?
Grundsätzlich existieren die Zuschläge, um beispielsweise eine erhöhte Belastung der betroffenen Beamten im Vergleich zu anderen Beamten zu honorieren. Erfordert der Beruf, dass Personen im Schichtbetrieb, oder Nacht- und Wochenenddienst arbeiten oder Tätigkeiten in Gefahrenbereichen verrichten müssen, so zahlt der Dienstherr eine Schicht- beziehungsweise Erschwerniszulage.
Bei Ämtern oder Stellen, welche von besonderer Wichtigkeit sind oder bei denen eine hohe Verantwortung getragen wird, wird auch dies durch Amts- oder Stellenzulagen entlohnt
Der Familienzuschlag ist ein Bezügebestandteil, der zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt wird. Mit dem Familienzuschlag wird verschiedenen Familienverhältnissen Rechnung getragen (z.B. bei verheirateten Beamten, Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, Beamten mit Kindern, geschiedenen Beamten, verwitweten Beamten etc.).