Begründung des Zuschlags
Laut dem oben genannten Paragrafen im Sozialgesetzbuch wird dieser Corona-Zuschlag eingeführt, um die Mehrausgaben (der Pflegepflichtversicherungen) zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren.
Die Corona-Mehrausgaben fallen in der Pandemiezeit an. Seit dem Ausbruch von Corona waren die Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen besonders gefährdet. Es fallen nicht nur Schutzausrüstungen für das Pflegepersonal an, sondern auch die Kosten für Corona-Tests und vieles mehr. Auch die Unterbelegung der Pflegeheime muss ausgeglichen werden und der personelle Mehraufwand in den Pflegeheimen. Es ist z. B. mehr Personal erforderlich, um die Quarantäne und Schutzmaßnahmen in Pflegeheimen gewährleisten zu können. Mit Hilfe des Zuschlags wird ein Rettungsschirm für diese Pflege eingeführt.
Hintergrund vom Corona-Zuschlag bei der Pflegepflichtversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist seit 1992 verpflichtend und jeder Bürger muss diese Pflegepflichtversicherung nachweisen. Für Polizisten ist das einheitlich der Tarif PVB (Pflegepflichtversicherung für Beamte).