Altersvorsorgedepot für Polizisten: Lohnt sich die neue staatliche Förderung wirklich?
Gesetz beschlossen am 27. März 2026 · Gültig ab 1. Januar 2027
👤 Holger Rasch · 📅 23. April 2026 · 🕐 8 Min. Lesezeit · ✅ Geprüft nach Gesetzeslage März 2026
Der Altervorsorgedepot – Rechner
■ Altersvorsorgedepot – mit staatlicher Förderung, nach pers. Steuersatz
(netto, nach Steuern)
■ Reguläres ETF-Depot – ohne Förderung, nach Abgeltungssteuer (26,4 %)
(netto, nach Abgeltungssteuer)
(netto vs. netto)
Geplante Einführung: 1. Januar 2027. Förderregeln nach verabschiedetem Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag, 27. März 2026, Drucksache 21/4088). Kosten Altersvorsorgedepot: 0,50 % p. a. (gesetzliches Maximum 1,0 %). AVD-Depotwert netto = Bruttowert abzüglich persönlichem Einkommensteuersatz (nachgelagerte Besteuerung). Reguläres ETF-Depot: jährlicher Steuer-Drag auf Basis Abgeltungssteuer 26,375 % mit 30 % Teilfreistellung. Alle Angaben ohne Gewähr – keine Anlageberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen – das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027.
- Polizeibeamte sind ausdrücklich förderberechtigt – genau wie bereits unter der Riester-Rente.
- Staatliche Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr plus 300 € je kindergeldberechtigtem Kind.
- Das Kapital wächst in der Ansparphase steuerfrei; erst die Auszahlung im Rentenalter wird versteuert.
- Kostendeckel: maximal 1,0 % Effektivkosten p. a. beim Standardprodukt – aber günstigere Produkte sind klar besser.
- Bestehende Riester-Verträge laufen weiter; ab 2027 keine neuen Riester-Abschlüsse mehr möglich.
Du bist Polizeibeamter, hörst überall von der neuen „Riester-Nachfolge“ und fragst dich, ob das etwas für dich ist? Dann bist du hier richtig. Denn ab dem 1. Januar 2027 gibt es mit dem Altersvorsorgedepot ein grundlegend neues Produkt für die private Altersvorsorge – und der Staat legt dabei echtes Geld drauf.
Trotzdem gilt: Nicht jede staatliche Förderung ist automatisch die beste Lösung für jede Situation. Als Polizeibeamter hast du mit der Beamtenversorgung bereits eine solide Altersabsicherung im Rücken. Ob das Altersvorsorgedepot trotzdem sinnvoll ist, hängt von deinen konkreten Umständen ab.
In diesem Beitrag bekommst du alle Fakten auf den Tisch – ohne Marketing-Sprech und mit klaren Zahlen.
Was ist das Altersvorsorgedepot überhaupt?
Das Altersvorsorgedepot ist der direkte Nachfolger der Riester-Rente. Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 21/4088) am 27. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Stattdessen gibt es das Altersvorsorgedepot.
Der wichtigste Unterschied zur bisherigen Riester-Rente: Du investierst dein Geld direkt am Kapitalmarkt – in Aktien, Fonds oder ETFs. Eine Kapitalgarantie ist nicht mehr verpflichtend. Genau das war bei Riester das große Problem: Teure Garantieversprechen haben die Renditen über Jahrzehnte aufgefressen.
Das Geld wird bei einer Bank oder einem Fondsanbieter in einem Wertpapierdepot geführt. Frühestens ab dem 65. Geburtstag kannst du darauf zugreifen – spätestens ab dem 70. Lebensjahr muss das Kapital schrittweise entnommen werden. Im Ruhestand gibt es neben der klassischen lebenslangen Rente auch die Möglichkeit einer Zeitrente über einen festen Zeitraum.
Staatliches Standardprodukt: Wer sich nicht selbst um die Produktauswahl kümmern will, bekommt ein gesetzlich definiertes Standardprodukt – günstig, einfach, ohne große Entscheidungen. Der Staat wird dafür per Gesetz ermächtigt, ein öffentliches Angebot als günstige Alternative zu privaten Produkten zu schaffen.
Sind Polizeibeamte überhaupt förderberechtigt?
Ja – ausdrücklich. Beamte, darunter alle Polizistinnen und Polizisten bei Landes- und Bundespolizei, sind nach dem Altersvorsorgereformgesetz förderberechtigt. Das war bereits unter der Riester-Rente so und bleibt auch beim neuen Produkt bestehen.
Als Neuheit kommt hinzu: Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die bislang keine Förderung erhielten, können das Altersvorsorgedepot ab 2027 nutzen. Der Kreis der Berechtigten wurde damit deutlich erweitert.
Für dich als Polizeibeamter ändert sich an der grundsätzlichen Förderberechtigung also nichts – außer dass das Produkt jetzt deutlich attraktiver ist als die alte Riester-Rente.
Wie hoch ist die Förderung konkret?
Die staatliche Grundzulage funktioniert nach einem Stufenmodell:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Staatliche Förderquote | Zulage (max.) |
|---|---|---|
| Bis 360 € | 50 % auf diesen Betrag | 180 € |
| 361 € bis 1.800 € | 25 % auf diesen Betrag | 360 € |
| Über 1.800 € | Keine weitere Zulage | – |
| Maximale Grundzulage | bei 1.800 € Eigenbeitrag/Jahr | 540 € |
Um die volle Grundzulage von 540 Euro zu erhalten, musst du also 150 Euro pro Monat (= 1.800 €/Jahr) einzahlen. Wer 100 Euro im Monat spart (1.200 €/Jahr), erhält zum Beispiel 390 Euro Grundzulage pro Jahr – das entspricht einer Förderquote von 32,5 Prozent auf den Eigenbeitrag.
Kinderzulage: Der echte Gewinn für junge Polizistenfamilien
Zusätzlich zur Grundzulage gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr. Die Besonderheit: Die volle Kinderzulage wird bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von nur 25 Euro gewährt. Darunter ist sie proportional zum Eigenbeitrag.
Beispiel: Polizist mit 2 Kindern
Du zahlst 25 €/Monat (= 300 €/Jahr) ein und hast zwei kindergeldberechtigte Kinder:
- Grundzulage: 50 % von 300 € = 150 €
- Kinderzulage: 2 × 300 € = 600 €
- Gesamtförderung: 750 € auf nur 300 € Eigenbeitrag
Der Staat zahlt dir also 2,50 € für jeden selbst eingezahlten Euro. Das gibt es sonst nirgends.
Beispielrechnung: Was kommt nach 32 Jahren heraus?
Annahmen: 35-jähriger Polizist, keine Kinder, 100 €/Monat Eigenbeitrag, Rentenalter 67, kostengünstiges Produkt mit 0,5 % Kosten p. a., 7 % erwartete Rendite (breit gestreuter Welt-ETF).
| Position | Betrag |
|---|---|
| Eigene Einzahlungen (32 Jahre × 1.200 €) | 38.400 € |
| Staatliche Grundzulage (390 € × 32 Jahre) | 12.480 € |
| Depotwert bei Rentenbeginn (7 % Rendite, 0,5 % Kosten) | ca. 176.000 € |
| Vergleich: Reguläres ETF-Depot ohne Förderung + Abgeltungssteuer | ca. 142.000 € |
Der Vorteil durch Förderung und steuerfreies Wachstum in der Ansparphase: rund 34.000 Euro – auf denselben eigenen Einzahlungen, bei demselben Markt.
Wichtig: Diese Rechnung ist eine Modellrechnung. Die tatsächliche Rendite am Kapitalmarkt schwankt. ETFs können im Wert fallen – gerade kurzfristig. Über Zeiträume von 20, 30 oder 40 Jahren haben breit gestreute Welt-ETFs historisch jedoch immer positive Renditen erzielt.
Die Kosten: Der entscheidende Hebel für deine Rendite
Das Gesetz legt fest: Beim Standardprodukt dürfen die Effektivkosten maximal 1,0 % pro Jahr betragen. Das klingt wenig – macht über 30 Jahre aber einen enormen Unterschied:
| Kostenbelastung p. a. | Depotwert bei 67 | Unterschied |
|---|---|---|
| 0,1 % (günstiges Produkt) | ca. 200.000 € | – |
| 0,5 % (mittleres Produkt) | ca. 176.000 € | –24.000 € |
| 1,0 % (gesetzliches Maximum) | ca. 148.000 € | –52.000 € |
Der Unterschied zwischen günstig und teuer: rund 52.000 Euro – auf denselben eigenen Einzahlungen, bei demselben Markt. Diese 52.000 Euro gehen nicht weg; die kassiert der Anbieter.
Achtung Verkaufsgespräch: Viele Anbieter werden das Altersvorsorgedepot aktiv vertreiben – und dabei naturgemäß eher teurere Produkte empfehlen. Lass dich nicht von der staatlichen Förderung blenden und schau immer auf die Effektivkosten im Produktinformationsblatt. Alles über 0,3 % pro Jahr solltest du kritisch hinterfragen.
Steuerliche Behandlung: Was du wissen musst
Das Altersvorsorgedepot funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung:
- Ansparphase: Keine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, Dividenden oder Fondsausschüttungen. Das Kapital wächst steuerfrei – ein echter Renditevorteil gegenüber einem normalen ETF-Depot.
- Auszahlungsphase: Das entnommene Kapital wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter versteuert.
Das klingt auf den ersten Blick nach einem Nachteil – ist es aber meistens nicht. Im Ruhestand ist dein steuerpflichtiges Einkommen in der Regel deutlich niedriger als im Berufsleben, deshalb auch der Steuersatz. Über die Steuererklärung ist zudem ein Sonderausgabenabzug möglich, was vor allem für Besserverdiener einen weiteren Steuervorteil in der Ansparphase bringen kann.
Vorteile und Nachteile im Überblick
+ Vorteile
- Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr – echtes Geld, kein Kredit
- 300 € Kinderzulage je Kind, schon ab 25 €/Monat Eigenbeitrag
- Steuerfreies Wachstum in der Ansparphase
- ETF-Investments möglich – bessere Renditechancen als bisherige Riester-Produkte
- Kein Garantiezwang – keine teuren Garantiekosten mehr
- Staatliches Standardprodukt als einfache, günstige Option
- Für alle Polizeibeamten zugänglich
− Nachteile
- Kapital gebunden bis 65 – kein Zugriff im Notfall
- Auszahlung wird nachgelagert besteuert
- Kein Schutz bei Berufsunfähigkeit oder Tod (anders als bei Riester-Versicherungen)
- Kostendeckel 1 % ist noch zu hoch – teures Produkt frisst die Förderung auf
- Volles Kapitalmarktrisiko liegt bei dir – keine Garantien
- Renditevorteil nur bei langen Laufzeiten wirklich relevant
Lohnt es sich trotz Beamtenversorgung?
Das ist die entscheidende Frage für dich als Polizeibeamter. Die Antwort: Es kommt auf deine Situation an – aber die Argumente sprechen in den meisten Fällen dafür.
Als Polizeibeamter erhältst du nach 40 Dienstjahren bis zu 71,75 % deines letzten Grundgehalts als Pension. Das ist deutlich mehr als die gesetzliche Rente eines Angestellten in vergleichbarer Position. Du hast also bereits eine gute Basisabsicherung.
Trotzdem gibt es drei gewichtige Gründe, das Altersvorsorgedepot ernst zu nehmen:
- Die Pension deckt nie 100 %. Auch 71,75 % des letzten Grundgehalts bedeuten eine spürbare Einkommensreduzierung. Dazu kommen potenzielle Kosten im Alter, die im Berufsleben geringer waren.
- Die Politik diskutiert die Beamtenversorgung. Verschiebungen beim Pensionseintrittsalter und Anpassungen der Versorgungsniveaus sind langfristig politisch denkbar. Auf 30–40 Jahre ist absolute Planungssicherheit bei staatlichen Leistungen nie garantiert.
- Die Förderung ist echtes Geld – und du lässt sie sonst liegen. Selbst wenn deine Beamtenversorgung ausreicht: 540 Euro Grundzulage pro Jahr für die nächsten 30 Jahre aufzugeben, ergibt wirtschaftlich keinen Sinn – vorausgesetzt, die Kosten des Produkts stimmen.
Einschätzung: Für Polizisten mit Kindern ist das Altersvorsorgedepot angesichts der Kinderzulage fast immer attraktiv. Für Polizisten ohne Kinder lohnt es sich vor allem dann, wenn du ein Produkt mit wirklich niedrigen Kosten (unter 0,3 % p. a.) findest und einen langen Zeithorizont von mindestens 20 Jahren mitbringst.
Was passiert mit alten Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Du kannst deinen alten Vertrag auch nach dem 1. Januar 2027 weiter besparen und erhältst weiterhin die bisherigen Zulagen. Ab 2027 können allerdings keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Der Wechsel in ein neues Altersvorsorgedepot ist freiwillig möglich.
Vor einem Wechsel unbedingt prüfen: Ob sich ein Wechsel vom alten Riester-Vertrag zum neuen Altersvorsorgedepot lohnt, hängt stark vom konkreten Vertrag ab – insbesondere von den bereits angesammelten Zulagen und den Kosten. Lass das individuell durchrechnen, bevor du kündigst oder wechselst. Besonders Geringverdiener mit mehreren Kindern sollten hier besonders sorgfältig vergleichen.
Wann lohnt sich der Einstieg?
So früh wie möglich – das ist keine Floskel, sondern Mathematik. Der Zinseszinseffekt bedeutet: Je länger dein Kapital investiert ist, desto stärker wächst es. Ein Polizist, der mit 25 anfängt zu sparen, kommt bei gleicher Einzahlung auf einen deutlich höheren Depotwert als jemand, der mit 40 einsteigt.
Gerade Polizistinnen und Polizisten in der Ausbildung oder in den ersten Dienstjahren haben hier den größten Zeitvorteil. Auch ein kleiner Betrag von 50 oder 100 Euro im Monat macht über 40 Jahre mit staatlicher Förderung und steuerfreiem Wachstum einen erheblichen Unterschied.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist ein echter Fortschritt gegenüber der Riester-Rente: mehr Transparenz, ETF-Investments, eine übersichtliche Förderstruktur und deutlich bessere Renditechancen. Für Polizisten mit Kindern ist die staatliche Förderung kaum zu schlagen – der Staat zahlt in vielen Fällen mehr als du selbst einzahlst.
Aber: Lass dich nicht von der Zulage verführen, ohne die Kosten des Produkts genau zu prüfen. Ein teures Altersvorsorgedepot mit 1 % Kosten kann trotz Förderung schlechter abschneiden als ein selbst verwaltetes ETF-Depot ohne Förderung. Die Produktwahl ist genauso wichtig wie die Förderung selbst.
Meine Empfehlung: Warte nicht bis kurz vor dem Start 2027. Vergleiche Produkte frühzeitig, schau auf die Effektivkosten und lass deine individuelle Situation einmal durchrechnen – gerade wenn du Kinder hast oder noch am Anfang deiner Dienstzeit stehst.




