In der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheiden wir die Tarife PVB und PVN. Wir zeigen die hier, welcher Tarif für dich als Polizist der richtige ist erkläutern die Unterschiede.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der PVB-Tarif ist speziell für Beamte und Beamtenanwärter mit Beihilfe, während der PVN-Tarif für Personen ohne Beihilfeanspruch gedacht ist.
  • Der PVB-Tarif ist günstiger, da nur Restkosten versichert werden, während der PVN-Tarif die gesamte Krankenversorgung abdeckt und daher teurer ist.
  • Beim PVB-Tarif übernimmt die Beihilfe einen großen Teil der Kosten, der PVN-Tarif funktioniert ohne Beihilfeunterstützung.
  • Die (Gesamt)Leistungen von PVB und PVN sind grundsätzlich indentisch und im SGB XI festgelegt

Unterschied zwischen PVB und PVN: Welche private Krankenversicherung passt zu dir als Polizist?

Zielgruppe der Tarife

  • PVB-Tarif: Speziell für Beamte und Beamtenanwärter entwickelt, die Beihilfe oder Heilfürsorge erhalten.
  • PVN-Tarif: Für Personen, die weder Beihilfe noch Heilfürsorge in Anspruch nehmen können, z. B. Selbstständige oder Angestellte.

Beihilfeanspruch und Restkosten

  • PVB-Tarif: Deckt nur die Restkosten ab, die nach Abzug der Beihilfe übrig bleiben. Der Tarif ist dadurch meist günstiger.
  • PVN-Tarif: Umfasst die komplette Absicherung, da keine Beihilfe gezahlt wird – entsprechend höher sind die Beiträge.

Beitragskosten

  • PVB-Tarif: Besonders günstig, da der Staat (als Dienstherr) einen Großteil der Kosten übernimmt.
  • PVN-Tarif: Höher, da der Versicherte die gesamte Absicherung selbst finanzieren muss.

Leistungen und Zusätze

  • PVB-Tarif: Oft speziell auf Beamtenbedürfnisse angepasst, z. B. hohe Flexibilität bei ambulanten oder stationären Leistungen.
  • PVN-Tarif: Allgemeine Tarife, die nicht speziell auf Beamte zugeschnitten sind.

WICHTIG: Prüfe in deinem Krankeversicherungsvertrag, dass du den Tarif „PVB“ für deine Pflegepflichtversicherung hast!

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