Wir informieren über das  4 Säulen Modell in Baden Württemberg

Der Landtag in Baden Württemberg hat am 9. 11. 2022  das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) mit weiteren Änderungen beschlossen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Jahreswechsel beginnt die Umsetzung des vier Säulen Modells:
  • Die Beihilfebemessungssätze ändern sich zum 01.01.2023
    • Die Beiträge der Anwartschaftsversicherungen (klein oder groß) werden günstiger
    • Versorgungsempfänger erhalten wieder 70% Beihilfe
  • Kinderzuschläge erhöhen sich deutlich
  • Einstiegsämter und Erfahrungsstufen werden angepasst

Änderungen im Beihilferecht in Baden-Württemberg

Mit den Änderungen im Beihilfegesetz gelten ab dem 01. Januar 2023 die gleichen Beihilfebemessungssätze für alle Beihilfeberechtigten Personen.

Wesbalb ist das relevant?
Bisher war es so, dass Personen welche nach dem 31. Dezember 2012 eingestellt wurden, verminderte Bemessungssätze erhalten haben.

Die geänderten Beihilfebemessungssätze gelten für Aufwendungen, welche ab dem 01. Januar 2023 entstehen. Für Aufwendungen, welche im Vorfeld entstanden sind, gelten weiterhin die reduzierten Beihilfebemessungssätze.

Mit der Änderung sollen nun wieder bei gleichgelagerten Sachverhalten die gleichen Beihilfebemessungssätze angewendet werden.

Besoldungsreform in Baden Württemberg 2023 2

Wir möchten dir im Folgenden besonders die Änderungen im Beihilferecht erläutern, die Anderen wichtigen Änderungen jedoch auch kurz erläutern. Wenn du mehr zu diesen Themen willst können wir dir folgendes Video sehr empfehlen.

Andere Polizisten besuchten auch diese Seite

Worauf sollte ich achten? Wichtige Änderungen und Prüfung:

Egal ob sich dein persönlicher Bemessungssatz ändert oder nicht, deine bestehenden Versicherungsverträge sollten, dringend überprüft werden. So die Empfehlung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg. Denn gerade bei den Anwartschaften kannst du unter Umständen schon jetzt Geld sparen, da sich dein Beihilfesatz zur Pension ändert. Aber auch der Grundlegende Versicherungsschutz sollte im Hinblick auf die Rechtsänderung überprüft werden.

Hier wollen wir dich als unabhängige Experten unterstützen und bieten dir, an deine bestehenden Verträge kostenlos zu überprüfen.

Für die Beantragung von möglichen Änderungen des Versicherungsumfanges hast du sechs Monate Zeit. Dies ist in § 199 Absatz 2 im Versicherungsvertraggesetz (kurz VVG) geregelt:

„(2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.“

Für diese Rechtsänderung gilt also der 30. Juni 2023 als Frist!

Einführung der Pauschalen Beihilfe in Baden Württemberg

Zusammen mit den Änderungen im Beihilferecht, erhalten beihilfeberechtigte Personen ab dem 01.10.20223 die Möglichkeit zwischen der pauschalen und individuellen Beihilfe zu Wählen. Was genau die pauschale Beihilfe ist haben wir bereits in diesem Beitrag über pauschale und individuelle Beihilfe ausführlich erklärt.

Antworten auf Frage rund um die Umsetzung der pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg findest du im folgenden FAQ:

Sollten dennoch Fragen offen bleiben, helfen wir dir gerne weiter! Nutze dafür einfach unser Kontaktformular!

Im Rahmen der aufwendungsbezogenen und ergänzenden Beihilfe nach § 78 LBG beantragst du als privat versicherte beihilfeberechtigte Personen die Erstattung der von dir verauslagten Rechnungsbeträge, sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung. Du erhältst also keinen Zuschuss zu deiner privaten Krankenversicherung, sondern eine nach den tatsächlich entstandenen Aufwendungen ermittelte Beihilfezahlung.

Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zur aufwendungsbezogenen und ergänzenden Beihilfe. Vom Dienstherrn wird dann ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung (Versicherungsumfang 100 %), nicht jedoch zum Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt. Mit der Wahl der pauschalen Beihilfe können keine Rechnungen und Rezepte mehr zur Erstattung bei der Beihilfestelle eingereicht werden.

Grundsätzlich können alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes beihilfeberechtigten Personen eine pauschale Beihilfe beantragen. Beihilfeberechtigte Personen sind:

  • Beamtinnen und Beamte, entpflichtete Hochschullehrerinnen und -lehrer,
  • Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger,
  • Witwen, Witwer und hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie
  • Vollwaisen,

wenn und solange diese Personen Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfe, Entpflichtetenbezüge, Ruhegehalt, Übergangsgeld, Witwengeld, Witwergeld oder Waisengeld nach dem Satz für Vollwaisen erhalten.

Die Gewährung einer pauschalen Beihilfe erfolgt nur auf Antrag mit dem Vordruck LBV375. Diesen Vordruck erhältst du auf der Internetseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, unter www.lbv.landbw.de/vordrucke oder auf schriftliche oder telefonische Nachfrage bei deinem Beihilfearbeitsgebiet.

Der Antrag ist unmittelbar bei der Beihilfestelle und nicht über die Dienststelle zu stellen.

Der Antrag auf pauschale Beihilfe ist innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten zu stellen.

Die Frist beginnt:

  • für die am 1. Januar 2023 vorhandenen beihilfeberechtigten Personen am 1. Januar 2023,
  • für die am 1. Januar 2023 ohne Beihilfeberechtigung beurlaubten Beamtinnen und Beamten mit dem Wiederaufleben der Beihilfeberechtigung nach § 78 LBG (= in der Regel mit Wiederaufnahme des Dienstes),
  • für die heilfürsorgeberechtigten Beamtinnen und Beamte nach § 79 LBG mit dem Wegfall der Heilfürsorgeberechtigung (= in der Regel mit Eintritt in den Ruhestand).
  • im Übrigen mit dem Tag der Entstehung einer neuen Beihilfeberechtigung nach § 78 LBG infolge
    • der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses mit Ausnahme der Fälle nach § 8 LBG. Unter Begründung oder Umwandlung ist zum Beispiel eine Neueinstellung oder die Ernennung von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf zu Beamtinnen und Beamten auf Probe, nicht aber eine Ernennung auf Lebenszeit zu verstehen,
    • der Entstehung eines Anspruchs auf Witwengeld, Witwergeld oder Waisengeld nach dem Satz für Vollwaisen, sofern kein eigener Beihilfeanspruch nach § 78 LBG besteht und die Versorgungsurheberin oder der Versorgungsurheber keinen Antrag auf pauschale Beihilfe innerhalb der Ausschlussfrist gestellt hat, oder
    • der Abordnung oder Versetzung von einem anderen Dienstherrn zu einem Dienstherrn im Geltungsbereich des LBG.

Die Ausschlussfrist beginnt von Gesetzes wegen mit Beginn der – ggfs. neuen – Berechtigung zur Antragstellung und nicht erst mit Zugang dieser oder einer anderen Information zu diesem Thema.

Dem ausgefüllten Antragsvordruck LBV375 ist der Nachweis einer abgeschlossenen Krankheitskostenvollversicherung (Versicherungsumfang 100 Prozent) für die beihilfeberechtigte Person in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung (bei privater Krankenversicherung gegebenenfalls auch für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen) beizufügen.

Sofern der Nachweis zur Krankheitskostenvollversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erbracht werden kann, ist er spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Ausschlussfrist nachzureichen. Wird der Nachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht, wird der Antrag auf pauschale Beihilfe abgelehnt.

Alle weiteren erforderlichen Nachweise ergeben sich aus dem Antragsvordruck LBV375.

Nein! Die Entscheidung für eine pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Der Verzicht auf die aufwendungsbezogene und ergänzende Beihilfe gilt nicht nur für die aktive Dienstzeit, sondern auch für die Zeit des Ruhestandes.

Ämteranhebung in Baden Württemberg 2023

Die Eingangsämter im mittleren und gehobenen Dienst wurden angehoben. Im mittleren Dienst startest du nun in der Besoldungsgruppe A8 und nicht wie bisher in A7. Das Endamt im mittleren Dienst wurde in der Folge auf A10 verschoben.

Im gehobenen Dienst geht es ebenfalls eine Stufe höher, im nichttechnischen Dienst von A9 auf A10 und im technischen Dienst von A10 auf A11.

Besoldungsreform in Baden Württemberg 2023 3
Besoldungsreform in Baden Württemberg 2023 4

Neustrukturierung der Erfahrungsstufen

Die bisherigen Erfahrungsstufen 1 und 2 fallen weg und die bisherigen Erfahrungsstufen 3 bis 12 werden in die Stufen 1 bis 10 umbenannt. Die Stufenlaufzeit der neuen Stufen 1 und 2 werden um ein Jahr auf jeweils drei Jahre verlängert.

Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge

Die Erhöhungsbeträge zu den Familienzuschlägen für das erste Kind betragen in den Besoldungsgruppen A7 bis A10 50 € sowie in den Besoldungsgruppen A11 bis A13 25 €. Für das zweite Kind richten sich die Erhöhungsbeträge nach der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts.

Besoldungsreform in Baden Württemberg 2023 5

Unser Autor:

Wir begleiten dich gerne als Versicherungsexperten für Polizisten

Schnell, kostenlos und unverbindlich.