Was ist die Pflegepflicht­­versicherung für Polizisten?

In Deutschland sind Kranken- und Pflegeleistungen voneinander getrennt. Dafür gibt es die Kranken- und die Pflegepflichtversicherung.

Die (freie) Heilfürsorge ist quasi die Krankenversicherung für die Polizisten. Sie beinhaltet allerdings keine Pflegepflicht­versicherung. Da es sich hierbei um eine Pflichtversicherung handelt, muss diese gesondert abgeschlossen werden.

Die Pflegepflichtversicherung sichert das finanzielle Risiko bei einer Pflegebedürftigkeit ab und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Im Unterschied zur Krankenversicherung wurde die Pflegepflichtversicherung nicht auf volle Kostendeckung ausgelegt. Sie zahlt nur Zuschüsse zu den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Im Pflegefall trägst du also  daher einen nicht unerheblichen Teil des Pflegerisikos selbst. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und somit identisch bei allen Anbietern.

Vergleich Pflegepflichtversicherung
Vergleich Pflegepflichtversicherung


Wer ist zur Pflegepflichtversicherung verpflichtet?

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten.

Fristen zur Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter

Polizei- und Kommisssaranwärter  sind verpflichtet innerhalb von 3 Monaten nach Dienstantritt eine Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abzuschließen. Der Abschluß muss dem Dienstherrn über eine Annahmeerklärung nachgewiesen werden.


Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Die Leistungen der Pflegepflicht­versicherung sind in Deutschland gesetzlich festgeschrieben (Sozialgesetzbuch XI) und damit grundsätzlich immer gleich.

Pflege durch:Angehörigeamb. PflegedienstPflegeheim
Pflegegrad 10,- €0,- €125,- €
Pflegegrad 2316,- €724,- €770,- €
Pflegegrad 3545,- €1263,- €1262,- €
Pflegegrad 4728,- €1693,- €1775,- €
Pflegegrad 5901,- €2ß95,- €2005,- €

Was kostet eine Pflegepflicht­versicherung?

Du kannst deine Pflegepflicht­versicherung sowohl bei einer gesetzlichen – als auch bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Die Unterschiede liegen in der Kalkulation der Beiträge.

Während bei der privaten Pflegepflicht­versicherung dein Eintrittsalter entscheidend für den Beitrag ist, wird bei der Pflegepflicht­versicherung der gesetzlichen Krankenkassen dein Einkommen zugrunde gelegt.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Polizeianwärter ohne Kind: Grundgehalt: 1.268,- €, Beitragssatz: 3,05 % → monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 38,67 € (Stand 2024)

Private Krankenversicherung:

18-jähriger, gesunder Polizeianwärter: monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 31,38 € (DBV Stand 2024)


Die Pflegepflichtversicherung für Polizisten erklärt in 90 Sekunden!


Die besten Anbieter für die Pflegepflichtversicherung der Polizisten

Grundsätzlich beiten alle Krankenversicherungen in Deutschland auch eine Pflegepflichtversicherung an.

Folgende Gesellschaften haben eine große Erfahrung in der Krankenversicherung für Beamte und Polizisten:

Dabei sind besonders die DBV und die Signal Iduna  hier hervorzuheben. Sie bieten Spezialtarife an, die auf die Besonderheiten von Polizisten und Polizeianwärtern zugeschnitten sind.

Checkliste zu deiner Pflegeplfichtversicherung

1.) Fülle das Formular aus, damit wir dir deinen persönlichen Vergleich zuschicken können

2.) Wähle deine Pflegepflichtversicherung aus dem Vergleich

3.) Du erhältst die Antragsunterlagen postalisch oder zur Online Unterschrift

4.) Du unterschreibst den Antrag und erhältst in der Regel innnerhalb von 24 Stunden die Annahmeerklärung zur Vorlage bei deinem Dienstherren

Jedes Landes- und Bundespolizei hat einige Besonderheiten

In Deutschland entscheidet jedes Bundesland eingenstädig über die Leistungenn der Heilfürsorge und der Beihilfe. Das bedeutet, das es wichtige Unterschiede in der Absicherungen in Krankheitsfall gibt. Wir haben die wichtigsten Unterschiede und Leistungen für dein Bundesland  ausgearbeitet. Wähle hier dein Bundesland (Beihilfestelle) in dem du deine Ausbildung beginnst!

Bundespolizei

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen (NRW)

Reinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Da alle Polizisten spätestens zur Pensionierung  die „Beihilfe“ erhalten, empfehlen wir in der Regel den Abschluss der Pflegepflicht­versicherung bei einer privaten Kranken­versicherung.

Unterschied Beihilfe und Heilfürsorge

Wenn Du als Polizei- oder Kommissaranwärter deine Ausbildung beginnst – endet deine Mitgleidschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Je nach Bundesland und Tätigkeit gehst du in die Heilfürsorge oder bist Beihilfeberechtigt. Nachfolgend erklären wir die hier die Unterschiede.  Hier findest Du weitere Informationen über die Krankenversorgung der Polizei.

Was ist Beihilfe?

Die Beihilfe ist Zuschuss  von Deinem Dienstherrn  zu allen Ge­sund­heits­leis­tung­en. Einen Teil der Kosten für Ärzte, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt übernimmt dann der Dienstherr, für den anderen Teil brauchst Du die private Kran­ken­ver­si­che­rung. Zum Beispiel erhältst du als aktiver Landespolizist im gehoben Dienst in Berlin 50% Beihilfe. Das bedeutet 50% der Kosten werden von der Beihilfe übernommen. Die anderen  50% müssen über eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.

Was ist die (freie) Heilfürsorge?

Als Heilfürsorge bezeichnet man die Übernahme von Gesundheitskosten  durch den Dienstherrn. Dabei ist das Leistungsniveau der Heilfürsorge ählich der gesetzlichen Krankenversicherung.

In der Praxis verhält es sich auch genauso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, du gehst zu deinem Arzt und sagst ihm, dass du „Heilfürsorge“ erhältst. Der Arzt rechnet dann direkt mit der Heilfürsorge ab und du musst nicht in Vorleistung treten.

Wichtig: Wenn du ärztliche Leistungen in Anspruch nimmst, die nicht im Leistungskatalog der Heilfürsorge stehen, dann kann der Arzt dir dafür eine gesonderte Rechnung stellen.

Pflegepflichtversicherung Polizei 4

FAQ

In Deutschland haben wir grundsätzlich eine Kranken- und Pflegeversicherungpflicht!

Mit Beginn seiner Ausbildung muss der Polizist die Pflegepflichtversicherung innerhalb von 3 Monaten nachweisen!

Die Pflegepflichtversicherung wird in der Regel zusammen mit einer kleinen Anwartschaft abgeschlossen. Diese ist für Polizeianwärter bei einigen Gesellschaften besonders günstig. Die kleine Awartschaft sichert die Gesundheitszustand für die spätere PKV!

Die Pflegezusatzversicherung ist, wie der Name vermuten lässt, eine ergänzende Versicherung zur Pflegepflichtversicherung.

Diese Unterschiede sind besonders für Polizisten zu beachten. Diese müssen in den ersten drei Monaten eine Pflegepflicht­versicherung bei ihrer Dienststelle nachweisen. Leider kommt es häufig vor, dass junge Polizeianwärter versehentlich eine Pflegezusatz­versicherung abgeschlossen haben.
Da die Pflegezusatz­versicherung die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflicht­versicherung nicht ersetzen kann, kann das Fehlen einer Pflegepflicht­versicherung schwere Folgen haben: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Für diese kann ein Bußgeld von bis zu 2.500,- € fällig werden.

Da die Leistungen der Pflegepflichtversicherung gesetzlich festgelegt und damit für alle Anbieter gleich sind, kannst erst einmal nichts falsch machen. Die Tücken liegen in der Krankenversicherung. Denn spätestens mit Ende deiner aktiven Dienstzeit musst du die Heilfürsorge verlassen und in die Beihilfe/PKV wechseln. Hier gibt es sehr große Unterschiede. Schließe daher am besten die Pflegepflichtversicherung dort ab, wo du auch später deine Krankenversicherung haben möchtest!

Grundsätzlich können die Beiträge zur gesetzlichen und zur privaten Pflege­pflichtversicherung vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
Dazu trägst du die Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwendungen deiner Steuererklärung ein.

Im Gegensatz zur Pflegezusatzversicherung, gibt es bei der Pflegepflichtversicherung nur die im Sozialgesetzbuch V festgelegten Leistungen.

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