Bundespolizei im Ausland: Dauer, Geld, Familie und Absicherung

Als Bundespolizist kannst du für internationale Missionen, für Frontex, zum Schutz deutscher Botschaften oder als Dokumentenberater ins Ausland gehen. Wir zeigen dir, wie lange solche Einsätze dauern, welche Zuschläge du bekommst, was mit deiner Familie passiert und wo deine Absicherung Lücken hat. Grundlage ist das neue Bundespolizeigesetz, das seit dem 28. Oktober 2026 gilt.

Stand: November 2026 · zuletzt fachlich geprüft am [03.20.2026]

Das Wichtigste in Kürze

  • Ins Ausland kommst du über internationale Missionen, Frontex, den Schutz deutscher Botschaften oder Einzelverwendungen. Der Weg in eine Mission führt über ein Basisseminar und eine Bewerbung.
  • Die Dauer reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren: bei Frontex höchstens vier Monate pro Jahr als Kurzzeitentsendung oder 24 Monate als Langzeitabordnung.
  • Für Einsätze bekommst du einen Auslandsverwendungszuschlag von 54 bis 153 Euro pro Tag, für einen festen Posten im Ausland stattdessen Auslandsdienstbezüge.
  • Deine Familie wird nur beim festen Posten mitberechnet, zum Beispiel mit 40 Prozent mehr Auslandszuschlag für den mitreisenden Ehepartner.
  • Der Dienstherr zahlt die Heilfürsorge im Einsatzland und sichert dich nach einem Einsatzunfall ab, etwa mit 150.000 Euro bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent.
  • Die größte Lücke sind Kriegsklauseln in DU-, Risikolebens- und Unfallversicherung. Lass sie vor der Abreise prüfen.

Wie kommst du als Bundespolizist ins Ausland?

Die Bundespolizei setzt jedes Jahr mehr als 1.000 Beschäftigte im Ausland ein, die Dienststelle Polizeiliche Schutzaufgaben Ausland (PSA) eingerechnet. Seit dem 28. Oktober 2026 gilt dafür ein neues Bundespolizeigesetz (BPolG). Diese Wege führen dich raus:

  • Internationale Missionen unter Verantwortung der Vereinten Nationen, der EU oder einer regionalen Organisation (§ 9 Abs. 1 BPolG). Darüber entscheidet die Bundesregierung. Der Bundestag wird unterrichtet und kann verlangen, dass der Einsatz endet.
  • Schutz deutscher Auslandsvertretungen, also Botschaften und Konsulate, zur Unterstützung des Auswärtigen Amts (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 BPolG). Das ist die Aufgabe der PSA.
  • Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache.
  • Einzelverwendungen, zum Beispiel als Dokumenten- und Visumberater, Verbindungsbeamter oder grenzpolizeilicher Unterstützungsbeamter.

Eine ausdrückliche Regel zur Freiwilligkeit enthält § 9 BPolG nicht. Laut Bundesregierung führt der Weg in eine Mission über ein Basisseminar und eine anschließende Bewerbung. Ausgewählt wird nach dem Anforderungsprofil der Mission, nicht nach deiner Laufbahngruppe (Stand Januar 2015).

Wie lange dauert ein Auslandseinsatz?

Das reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren. Entscheidend ist, welche Verwendung du antrittst.

Verwendung Dauer Rechtsgrundlage oder Quelle
Frontex, Kurzzeitentsendung höchstens 4 Monate pro Kalenderjahr, Deutschland kann länger entsenden Art. 57 Abs. 2 VO (EU) 2019/1896
Frontex, Langzeitabordnung 24 Monate, einmal um 12 bis 24 Monate verlängerbar Art. 56 Abs. 1 VO (EU) 2019/1896
Internationale Polizeimission in der Regel bis zu einem Jahr (Angabe von 2012) Bundesregierung, Drucksache 17/9535

Für die PSA, Sicherheitsbeamte an Botschaften, Verbindungsbeamte und Dokumentenberater haben wir keine amtliche, aktuelle Angabe zur Standzeit gefunden. Frag hier bei deiner Personalstelle nach, bevor du dich bewirbst.

Welche Zuschläge bekommst du im Ausland?

Es gibt zwei Wege, und sie schließen sich aus: Für einen Einsatz bekommst du den Auslandsverwendungszuschlag, für einen festen Dienstort im Ausland Auslandsdienstbezüge.

Auslandsverwendungszuschlag für Einsätze

Den Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) bekommst du für jeden Tag einer besonderen Verwendung im Ausland. Er deckt Mehraufwand und Belastungen ab, Reisekosten laufen extra (§ 56 BBesG). Welche Stufe für deinen Einsatz gilt, legt die oberste Dienstbehörde fest (§ 3 AuslVZV).

Stufe Belastung im Einsatzgebiet (Beispiele aus der Verordnung) Euro pro Tag
1 allgemeine Mehraufwendungen eines Auslandseinsatzes 54
2 lange Beanspruchung, Zelt, Container oder Massenunterkunft 77
3 besondere gesundheitliche Risiken, viele Waffen in der Bevölkerung 93
4 bürgerkriegsähnliche Lage, Terrorismus, Piraterie, Minen 111
5 Bürgerkrieg, organisierte bewaffnete Aktionen 131
6 Kampfhandlungen, Beschuss, Luftangriffe 153

Dauert dein Einsatz weniger als 15 Tage, kann die nächstniedrigere Stufe gezahlt werden. Für die GSG 9 bei Einsätzen mit außergewöhnlichen Risiken gilt immer die höchste Stufe. Zahlt Frontex oder eine andere internationale Stelle für denselben Einsatz, wird das voll auf den AVZ angerechnet, außer es deckt Reisekosten ab.

Beispielrechnung: Du bist 60 Tage bei einer Mission, die der Dienstherr in Stufe 3 einordnet. Das ergibt 60 × 93 Euro = 5.580 Euro zusätzlich zu deiner Besoldung. Annahmen: Stufe 3 ist frei gewählt, kein Geld von Frontex oder der EU wird angerechnet, Steuern sind nicht berücksichtigt.

Steuern: Laut Bundesfinanzhof sind EU-Gelder für einen Frontex-Einsatz steuerpflichtiger Arbeitslohn (Urteil vom 16.05.2024, VI R 31/21). Wie dein AVZ steuerlich behandelt wird, klärst du vor dem Einsatz mit deiner Bezügestelle.

Auslandsdienstbezüge für einen festen Posten

Hast du deinen dienstlichen und tatsächlichen Wohnsitz im Ausland, etwa an einer Botschaft, bekommst du Auslandsdienstbezüge aus Auslandszuschlag und Mietzuschuss. Bei einer Abordnung ins Ausland von mehr als drei Monaten gilt das entsprechend (§ 52 BBesG). Der Auslandszuschlag richtet sich nach der Dienstortstufe, deinem Grundgehalt und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Personen (§ 53 BBesG). Die Dienstortstufen stehen in der Auslandszuschlagsverordnung, die seit dem 1. Juli 2025 gilt.

Umzugskosten

Ist deine Verwendung für bis zu acht Monate vorgesehen, gibt es Umzugskostenvergütung nur, wenn du Auslandsdienstbezüge bekommst, und dann nur eingeschränkt (§ 26 Abs. 5 AUV).

Hinweis für Landespolizisten: Dieser Beitrag beschreibt die Regeln für Beamte des Bundes. Bist du Landespolizist in einer Mission, frag bei deiner Bezügestelle nach, welche Regeln für dich gelten.

Was passiert mit deiner Familie?

Das hängt daran, ob du in einen Einsatz gehst oder auf einen festen Posten. Nur beim festen Posten rechnet die Besoldung mit mitreisender Familie.

Einsatz: Mission, Frontex, PSA

Der AVZ ist ein Tagessatz für dich persönlich. Einen Zuschlag für Angehörige sieht § 56 BBesG nicht vor. Plane deshalb damit, dass deine Familie in dieser Zeit in Deutschland bleibt.

Fester Posten: Botschaft, Verbindungsbeamter

Hier kann die Familie mitziehen, und die Besoldung zieht mit (§ 53 BBesG):

  • Ehepartner: Wohnt er mit dir am ausländischen Dienstort und hält sich überwiegend dort auf, steigt dein Auslandszuschlag um 40 Prozent.
  • Kinder: Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kommt ein eigener Zuschlag dazu. Berücksichtigt wird ein Kind, wenn für es Kindergeld zusteht und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Späterer Nachzug: Zieht dein Ehepartner erst später nach, werden 70 Prozent des Satzes gezahlt, längstens für sechs Monate.

Wie ist deine Familie im Ausland krankenversichert?

Deine Heilfürsorge gilt nur für dich. Ehepartner und Kinder sind darüber nicht abgesichert, oft laufen sie über Beihilfe und private Krankenversicherung.

  • Beihilfe: In der EU behandelt die Beihilfe Kosten wie im Inland. Außerhalb der EU erstattet sie grundsätzlich nur bis zur Höhe vergleichbarer Inlandskosten. Ausnahmen gibt es unter anderem für Notfälle im nächstgelegenen Krankenhaus und für ärztliche Leistungen bis 1.000 Euro je Krankheitsfall (§ 11 BBhV).
  • Private Krankenversicherung: Nach den Musterbedingungen gilt der Schutz in Europa. Außerhalb Europas besteht er ohne besondere Vereinbarung nur im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts (§ 1 Abs. 4 MB/KK 2009). Dein Tarif kann davon abweichen, prüf deshalb die Tarifbedingungen vor dem Umzug.

Wie sichert dich der Dienstherr im Ausland ab?

Bei Krankheit im Dienst und nach einem Einsatzunfall hält dir der Dienstherr den Rücken frei. Die Lücken liegen bei deinen privaten Verträgen, dazu im nächsten Abschnitt mehr.

Heilfürsorge im Einsatzland

Erkrankst du während eines dienstlichen Aufenthalts im Ausland, übernimmt die Heilfürsorge die medizinisch notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren Kosten im Einsatzland. Wenn nichts dagegen spricht, gehst du zu Ärzten mit ortsüblichen Preisen. Die Erstattung beantragst du schriftlich beim Bundespolizeipräsidium, mit Originalbelegen samt Diagnose und bei Bedarf übersetztem Arztbericht. Die Übersetzungskosten trägt der Dienstherr (§ 15 BPolHfV).

Privat in der EU, im EWR oder in der Schweiz gilt eine andere Regel: Erstattet wird nur eine sofort nötige Behandlung, höchstens zum Inlandssatz (§ 16 BPolHfV). Was sich bei der Heilfürsorge zuletzt geändert hat, liest du in unserem Beitrag zur Änderung der Heilfürsorge für Bundespolizisten.

Einsatzunfall

Verletzt du dich bei einer besonderen Verwendung im Ausland im Dienst, gilt das als Einsatzunfall. Der Bund behandelt ihn wie einen Dienstunfall, mit erweiterten Leistungen. Der Schutz beginnt mit dem Eintreffen im Einsatzgebiet und endet mit dem Verlassen. Auch Erkrankungen durch die vom Inland deutlich abweichenden Verhältnisse zählen dazu, ebenso Schäden durch Verschleppung oder Gefangenschaft (§ 31a BeamtVG).

Achtung: Nicht jeder Auslandsdienst ist automatisch eine besondere Verwendung. Das Gesetz knüpft an einen Beschluss der Bundesregierung an, an einen gezahlten Auslandsverwendungszuschlag oder an eine festgestellte gesteigerte Gefährdungslage. Lass dir den Status deiner Verwendung schriftlich bestätigen.

Leistung nach einem Einsatzunfall Voraussetzung Höhe
Einmalige Unfallentschädigung (§ 43 BeamtVG) Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 50 % gemindert 150.000 Euro
Entschädigung für Hinterbliebene (§ 43 BeamtVG) Tod durch Einsatzunfall 100.000 Euro für Ehepartner und versorgungsberechtigte Kinder zusammen
Erhöhtes Unfallruhegehalt (§ 37 Abs. 3 BeamtVG) Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Minderung mindestens 50 % 80 % der Bezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe
Schutzzeit (§ 4 EinsatzWVG) Gesundheitsschädigung durch Einsatzunfall Ruhestand wegen einsatzbedingter Dienstunfähigkeit nur auf eigenen Antrag, bis zu fünf Jahre plus drei

Was der Dienstherr nicht übernimmt

Die Einsatzversorgung greift nur bei einer besonderen Verwendung und nur für Schäden in Ausübung des Dienstes oder durch die besonderen Verhältnisse vor Ort. Ein privater Unfall oder eine Dienstunfähigkeit aus anderen Gründen fällt nicht automatisch darunter. Liegt deine Minderung unter 50 Prozent, fallen auch die Unfallentschädigung und das erhöhte Unfallruhegehalt weg. Dafür brauchst du deine private Dienstunfähigkeitsversicherung.

Wo liegen die Lücken in deinen privaten Verträgen?

Die größte Falle ist die Kriegsklausel. Die Tabelle zeigt die unverbindlichen Musterbedingungen des Versichererverbands GDV. Versicherer können davon abweichen, auch zu deinen Gunsten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist meist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel, deshalb gilt für sie in der Regel der BU-Ausschluss.

Vertrag Bei Kriegsereignissen Ausnahme im Muster
Berufsunfähigkeit und DU ausgeschlossen Du warst im Ausland und nicht aktiv beteiligt
Risikolebensversicherung ausgeschlossen Nach einer vom Versicherer festgelegten Zahl von Versicherungsjahren, im Ausland und ohne aktive Beteiligung
Unfallversicherung ausgeschlossen Krieg überrascht dich auf einer Auslandsreise, Schutz bis Ende des siebten Tages; nie bei Reisen in Länder mit bestehendem Krieg und nie bei aktiver Teilnahme

Der Knackpunkt ist das Wort „aktiv“. Die Muster definieren nicht, wann du als Polizist im Einsatz aktiv beteiligt bist. Ob dein Vertrag zahlt, entscheidet der genaue Wortlaut deiner Bedingungen.

Warum Klauseln für Soldaten dir nicht unbedingt helfen

Für Soldaten gibt es Absicherungen, die Einsätze mit Beschluss von Bundesregierung oder Bundestag ausdrücklich einschließen, etwa den Rahmenvertrag der Bundeswehr. Über Polizeimissionen entscheidet dagegen die Bundesregierung, der Bundestag wird nur unterrichtet (§ 9 Abs. 1 BPolG). Und du bist Polizist, kein Teil der Streitkräfte.

Einschätzung: Knüpft eine Klausel in deinem Vertrag an die Streitkräfte oder an ein Mandat des Bundestags an, greift sie für dich nach ihrem Wortlaut nicht. Lass dir vom Versicherer schriftlich bestätigen, ob dein Einsatz versichert ist, und nenne dabei Land, Dauer und Aufgabe.

Schadensausgleich durch den Bund

Greift eine Kriegsklausel, kann der Schadensausgleich nach § 43a BeamtVG helfen. Der Bund gleicht dann Schäden aus einer besonderen Auslandsverwendung durch Krieg, bewaffnete Konflikte oder Unruhen in angemessenem Umfang aus. Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht. Verlass dich deshalb nicht allein darauf.

Längere Aufenthalte außerhalb der EU

Prüf auch, ob dein BU- oder DU-Vertrag den Schutz bei längeren Aufenthalten außerhalb der EU begrenzt. Das würde vor allem lange Abordnungen an Botschaften oder zu Frontex betreffen.

Checkliste für deinen Auslandseinsatz

Die meisten Fehler passieren vor der Abreise, nicht vor Ort.

Vor der Bewerbung

  • Art der Verwendung klären: Einsatz mit AVZ oder fester Posten mit Auslandsdienstbezügen?
  • Dauer und Standzeit bei der Personalstelle erfragen
  • Schriftlich bestätigen lassen, ob es eine besondere Verwendung im Sinne von § 31a BeamtVG ist
  • Auswirkungen auf Laufbahn und Dienstposten im Inland besprechen
  • Mit Partner und Familie klären: Wer bleibt, wer zieht mit?

Vor der Ausreise: Versicherungen

  • BU- oder DU-Vertrag auf Kriegsklausel und Begrenzungen bei längeren Auslandsaufenthalten prüfen
  • Risikolebensversicherung auf Kriegsklausel prüfen
  • Unfallversicherung auf Kriegs- und Unruheklausel prüfen und fragen, ob es einen Zusatzbaustein für das passive Kriegsrisiko gibt
  • Versicherer schriftlich fragen, Land, Dauer und Aufgabe nennen, Antwort ablegen
  • Nachsehen, ob dein Vertrag verlangt, dass du den Einsatz vorher meldest
  • PKV der Familie: Geltungsbereich außerhalb Europas prüfen
  • Beihilfe: klären, welche Kosten im Gastland erstattet werden
  • Haftpflicht und Rechtsschutz auf Geltung im Einsatzland prüfen

Vor der Ausreise: Papiere und Vorsorge

  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament aktualisieren
  • Bezugsberechtigte in Lebensversicherungen prüfen
  • Kontovollmacht für den Partner einrichten
  • Notfallkontakte bei Dienststelle und Versicherern hinterlegen
  • Impfungen und Tauglichkeit beim Ärztlichen Dienst klären

Während des Einsatzes

  • Arztrechnungen im Original mit Diagnose sammeln, Arztberichte aufbewahren
  • Jeden Unfall und jede Verletzung sofort dienstlich melden und dokumentieren
  • Ein- und Ausreisedaten ins Einsatzgebiet notieren, sie bestimmen den Zeitraum der Einsatzversorgung

Nach der Rückkehr

  • Heilfürsorgekosten beim Bundespolizeipräsidium einreichen
  • Umzugskosten beantragen und die Frist vorher bei der zuständigen Stelle erfragen
  • Gesundheitliche Folgen auch später noch dienstlich melden, auch psychische Belastungen
  • Verträge auf den Inlandsbedarf zurückstellen, falls du sie angepasst hast

Fazit

Ein Auslandseinsatz bei der Bundespolizei ist planbar, wenn du drei Dinge vorher klärst: welche Art von Verwendung es ist, was mit deiner Familie passiert und was deine privaten Verträge im Einsatzland leisten. Der Dienstherr sichert dich bei Krankheit im Dienst und nach einem Einsatzunfall gut ab. Die Lücken liegen bei den Kriegsklauseln deiner Verträge. Wir empfehlen dir, DU, Unfall und Risikoleben vor jeder Auslandsverwendung prüfen zu lassen.

Lass deine Verträge vor dem Einsatz checken.

Kontakt aufnehmen

Telefon 02641 205447 (Mo bis Fr, 9 bis 20 Uhr) · WhatsApp

Beratungshinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine persönliche Beratung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu Besoldung und Verwendung gibt dir deine Personal- oder Bezügestelle.

Quellen

  1. Gesetz über die Bundespolizei (BPolG) vom 22.10.2026, §§ 9, 10, Bundesamt für Justiz, in Kraft seit 28.10.2026
  2. Internationale Aufgaben, Bundespolizei, Stand 01.06.2025
  3. Bundesregierung, Drucksache 18/3768, 16.01.2015
  4. Bundesregierung, Drucksache 17/9535, 08.05.2012
  5. Art. 56 VO (EU) 2019/1896, Langzeitabordnung zu Frontex
  6. Art. 57 VO (EU) 2019/1896, Kurzzeitentsendung zu Frontex
  7. § 52 BBesG Auslandsdienstbezüge, Bundesamt für Justiz
  8. § 53 BBesG Auslandszuschlag, Bundesamt für Justiz
  9. § 56 BBesG Auslandsverwendungszuschlag, Bundesamt für Justiz
  10. § 3 Auslandsverwendungszuschlagsverordnung, Bundesamt für Justiz
  11. Auslandszuschlagsverordnung 2025, Bundesamt für Justiz, in Kraft seit 01.07.2025
  12. § 26 Auslandsumzugskostenverordnung, Bundesamt für Justiz
  13. BFH, Urteil vom 16.05.2024, VI R 31/21, Bericht Rechtslupe
  14. § 11 BBhV Aufwendungen im Ausland, Bundesamt für Justiz
  15. Musterbedingungen Krankheitskostenversicherung MB/KK 2009
  16. § 15 BPolHfV und § 16 BPolHfV, Bundesamt für Justiz
  17. § 31a BeamtVG Einsatzversorgung, Bundesamt für Justiz
  18. § 37 BeamtVG, § 43 BeamtVG und § 43a BeamtVG, Bundesamt für Justiz
  19. § 4 Einsatz-Weiterverwendungsgesetz, Bundesamt für Justiz
  20. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung, § 5, GDV, Stand 21.07.2025
  21. Allgemeine Bedingungen für die Risikolebensversicherung, § 4, GDV, Stand 21.07.2025
  22. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, Ziffer 5.1.3, GDV, Stand Juni 2025
  23. Kriegsklauseln in Lebens- oder Unfallversicherungsverträgen und Schadensausgleich, BMVg, September 2012

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