Wie kommst du als Bundespolizist ins Ausland?
Die Bundespolizei setzt jedes Jahr mehr als 1.000 Beschäftigte im Ausland ein, die Dienststelle Polizeiliche Schutzaufgaben Ausland (PSA) eingerechnet. Seit dem 28. Oktober 2026 gilt dafür ein neues Bundespolizeigesetz (BPolG). Diese Wege führen dich raus:
- Internationale Missionen unter Verantwortung der Vereinten Nationen, der EU oder einer regionalen Organisation (§ 9 Abs. 1 BPolG). Darüber entscheidet die Bundesregierung. Der Bundestag wird unterrichtet und kann verlangen, dass der Einsatz endet.
- Schutz deutscher Auslandsvertretungen, also Botschaften und Konsulate, zur Unterstützung des Auswärtigen Amts (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 BPolG). Das ist die Aufgabe der PSA.
- Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache.
- Einzelverwendungen, zum Beispiel als Dokumenten- und Visumberater, Verbindungsbeamter oder grenzpolizeilicher Unterstützungsbeamter.
Eine ausdrückliche Regel zur Freiwilligkeit enthält § 9 BPolG nicht. Laut Bundesregierung führt der Weg in eine Mission über ein Basisseminar und eine anschließende Bewerbung. Ausgewählt wird nach dem Anforderungsprofil der Mission, nicht nach deiner Laufbahngruppe (Stand Januar 2015).
Wie lange dauert ein Auslandseinsatz?
Das reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren. Entscheidend ist, welche Verwendung du antrittst.
| Verwendung |
Dauer |
Rechtsgrundlage oder Quelle |
| Frontex, Kurzzeitentsendung |
höchstens 4 Monate pro Kalenderjahr, Deutschland kann länger entsenden |
Art. 57 Abs. 2 VO (EU) 2019/1896 |
| Frontex, Langzeitabordnung |
24 Monate, einmal um 12 bis 24 Monate verlängerbar |
Art. 56 Abs. 1 VO (EU) 2019/1896 |
| Internationale Polizeimission |
in der Regel bis zu einem Jahr (Angabe von 2012) |
Bundesregierung, Drucksache 17/9535 |
Für die PSA, Sicherheitsbeamte an Botschaften, Verbindungsbeamte und Dokumentenberater haben wir keine amtliche, aktuelle Angabe zur Standzeit gefunden. Frag hier bei deiner Personalstelle nach, bevor du dich bewirbst.
Welche Zuschläge bekommst du im Ausland?
Es gibt zwei Wege, und sie schließen sich aus: Für einen Einsatz bekommst du den Auslandsverwendungszuschlag, für einen festen Dienstort im Ausland Auslandsdienstbezüge.
Auslandsverwendungszuschlag für Einsätze
Den Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) bekommst du für jeden Tag einer besonderen Verwendung im Ausland. Er deckt Mehraufwand und Belastungen ab, Reisekosten laufen extra (§ 56 BBesG). Welche Stufe für deinen Einsatz gilt, legt die oberste Dienstbehörde fest (§ 3 AuslVZV).
| Stufe |
Belastung im Einsatzgebiet (Beispiele aus der Verordnung) |
Euro pro Tag |
| 1 |
allgemeine Mehraufwendungen eines Auslandseinsatzes |
54 |
| 2 |
lange Beanspruchung, Zelt, Container oder Massenunterkunft |
77 |
| 3 |
besondere gesundheitliche Risiken, viele Waffen in der Bevölkerung |
93 |
| 4 |
bürgerkriegsähnliche Lage, Terrorismus, Piraterie, Minen |
111 |
| 5 |
Bürgerkrieg, organisierte bewaffnete Aktionen |
131 |
| 6 |
Kampfhandlungen, Beschuss, Luftangriffe |
153 |
Dauert dein Einsatz weniger als 15 Tage, kann die nächstniedrigere Stufe gezahlt werden. Für die GSG 9 bei Einsätzen mit außergewöhnlichen Risiken gilt immer die höchste Stufe. Zahlt Frontex oder eine andere internationale Stelle für denselben Einsatz, wird das voll auf den AVZ angerechnet, außer es deckt Reisekosten ab.
Beispielrechnung: Du bist 60 Tage bei einer Mission, die der Dienstherr in Stufe 3 einordnet. Das ergibt 60 × 93 Euro = 5.580 Euro zusätzlich zu deiner Besoldung. Annahmen: Stufe 3 ist frei gewählt, kein Geld von Frontex oder der EU wird angerechnet, Steuern sind nicht berücksichtigt.
Steuern: Laut Bundesfinanzhof sind EU-Gelder für einen Frontex-Einsatz steuerpflichtiger Arbeitslohn (Urteil vom 16.05.2024, VI R 31/21). Wie dein AVZ steuerlich behandelt wird, klärst du vor dem Einsatz mit deiner Bezügestelle.
Auslandsdienstbezüge für einen festen Posten
Hast du deinen dienstlichen und tatsächlichen Wohnsitz im Ausland, etwa an einer Botschaft, bekommst du Auslandsdienstbezüge aus Auslandszuschlag und Mietzuschuss. Bei einer Abordnung ins Ausland von mehr als drei Monaten gilt das entsprechend (§ 52 BBesG). Der Auslandszuschlag richtet sich nach der Dienstortstufe, deinem Grundgehalt und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Personen (§ 53 BBesG). Die Dienstortstufen stehen in der Auslandszuschlagsverordnung, die seit dem 1. Juli 2025 gilt.
Umzugskosten
Ist deine Verwendung für bis zu acht Monate vorgesehen, gibt es Umzugskostenvergütung nur, wenn du Auslandsdienstbezüge bekommst, und dann nur eingeschränkt (§ 26 Abs. 5 AUV).
Hinweis für Landespolizisten: Dieser Beitrag beschreibt die Regeln für Beamte des Bundes. Bist du Landespolizist in einer Mission, frag bei deiner Bezügestelle nach, welche Regeln für dich gelten.
Was passiert mit deiner Familie?
Das hängt daran, ob du in einen Einsatz gehst oder auf einen festen Posten. Nur beim festen Posten rechnet die Besoldung mit mitreisender Familie.
Einsatz: Mission, Frontex, PSA
Der AVZ ist ein Tagessatz für dich persönlich. Einen Zuschlag für Angehörige sieht § 56 BBesG nicht vor. Plane deshalb damit, dass deine Familie in dieser Zeit in Deutschland bleibt.
Fester Posten: Botschaft, Verbindungsbeamter
Hier kann die Familie mitziehen, und die Besoldung zieht mit (§ 53 BBesG):
- Ehepartner: Wohnt er mit dir am ausländischen Dienstort und hält sich überwiegend dort auf, steigt dein Auslandszuschlag um 40 Prozent.
- Kinder: Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kommt ein eigener Zuschlag dazu. Berücksichtigt wird ein Kind, wenn für es Kindergeld zusteht und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
- Späterer Nachzug: Zieht dein Ehepartner erst später nach, werden 70 Prozent des Satzes gezahlt, längstens für sechs Monate.
Wie ist deine Familie im Ausland krankenversichert?
Deine Heilfürsorge gilt nur für dich. Ehepartner und Kinder sind darüber nicht abgesichert, oft laufen sie über Beihilfe und private Krankenversicherung.
- Beihilfe: In der EU behandelt die Beihilfe Kosten wie im Inland. Außerhalb der EU erstattet sie grundsätzlich nur bis zur Höhe vergleichbarer Inlandskosten. Ausnahmen gibt es unter anderem für Notfälle im nächstgelegenen Krankenhaus und für ärztliche Leistungen bis 1.000 Euro je Krankheitsfall (§ 11 BBhV).
- Private Krankenversicherung: Nach den Musterbedingungen gilt der Schutz in Europa. Außerhalb Europas besteht er ohne besondere Vereinbarung nur im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts (§ 1 Abs. 4 MB/KK 2009). Dein Tarif kann davon abweichen, prüf deshalb die Tarifbedingungen vor dem Umzug.
Wie sichert dich der Dienstherr im Ausland ab?
Bei Krankheit im Dienst und nach einem Einsatzunfall hält dir der Dienstherr den Rücken frei. Die Lücken liegen bei deinen privaten Verträgen, dazu im nächsten Abschnitt mehr.
Heilfürsorge im Einsatzland
Erkrankst du während eines dienstlichen Aufenthalts im Ausland, übernimmt die Heilfürsorge die medizinisch notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren Kosten im Einsatzland. Wenn nichts dagegen spricht, gehst du zu Ärzten mit ortsüblichen Preisen. Die Erstattung beantragst du schriftlich beim Bundespolizeipräsidium, mit Originalbelegen samt Diagnose und bei Bedarf übersetztem Arztbericht. Die Übersetzungskosten trägt der Dienstherr (§ 15 BPolHfV).
Privat in der EU, im EWR oder in der Schweiz gilt eine andere Regel: Erstattet wird nur eine sofort nötige Behandlung, höchstens zum Inlandssatz (§ 16 BPolHfV). Was sich bei der Heilfürsorge zuletzt geändert hat, liest du in unserem Beitrag zur Änderung der Heilfürsorge für Bundespolizisten.
Einsatzunfall
Verletzt du dich bei einer besonderen Verwendung im Ausland im Dienst, gilt das als Einsatzunfall. Der Bund behandelt ihn wie einen Dienstunfall, mit erweiterten Leistungen. Der Schutz beginnt mit dem Eintreffen im Einsatzgebiet und endet mit dem Verlassen. Auch Erkrankungen durch die vom Inland deutlich abweichenden Verhältnisse zählen dazu, ebenso Schäden durch Verschleppung oder Gefangenschaft (§ 31a BeamtVG).
Achtung: Nicht jeder Auslandsdienst ist automatisch eine besondere Verwendung. Das Gesetz knüpft an einen Beschluss der Bundesregierung an, an einen gezahlten Auslandsverwendungszuschlag oder an eine festgestellte gesteigerte Gefährdungslage. Lass dir den Status deiner Verwendung schriftlich bestätigen.
| Leistung nach einem Einsatzunfall |
Voraussetzung |
Höhe |
| Einmalige Unfallentschädigung (§ 43 BeamtVG) |
Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 50 % gemindert |
150.000 Euro |
| Entschädigung für Hinterbliebene (§ 43 BeamtVG) |
Tod durch Einsatzunfall |
100.000 Euro für Ehepartner und versorgungsberechtigte Kinder zusammen |
| Erhöhtes Unfallruhegehalt (§ 37 Abs. 3 BeamtVG) |
Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Minderung mindestens 50 % |
80 % der Bezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe |
| Schutzzeit (§ 4 EinsatzWVG) |
Gesundheitsschädigung durch Einsatzunfall |
Ruhestand wegen einsatzbedingter Dienstunfähigkeit nur auf eigenen Antrag, bis zu fünf Jahre plus drei |
Was der Dienstherr nicht übernimmt
Die Einsatzversorgung greift nur bei einer besonderen Verwendung und nur für Schäden in Ausübung des Dienstes oder durch die besonderen Verhältnisse vor Ort. Ein privater Unfall oder eine Dienstunfähigkeit aus anderen Gründen fällt nicht automatisch darunter. Liegt deine Minderung unter 50 Prozent, fallen auch die Unfallentschädigung und das erhöhte Unfallruhegehalt weg. Dafür brauchst du deine private Dienstunfähigkeitsversicherung.
Wo liegen die Lücken in deinen privaten Verträgen?
Die größte Falle ist die Kriegsklausel. Die Tabelle zeigt die unverbindlichen Musterbedingungen des Versichererverbands GDV. Versicherer können davon abweichen, auch zu deinen Gunsten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist meist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel, deshalb gilt für sie in der Regel der BU-Ausschluss.
| Vertrag |
Bei Kriegsereignissen |
Ausnahme im Muster |
| Berufsunfähigkeit und DU |
ausgeschlossen |
Du warst im Ausland und nicht aktiv beteiligt |
| Risikolebensversicherung |
ausgeschlossen |
Nach einer vom Versicherer festgelegten Zahl von Versicherungsjahren, im Ausland und ohne aktive Beteiligung |
| Unfallversicherung |
ausgeschlossen |
Krieg überrascht dich auf einer Auslandsreise, Schutz bis Ende des siebten Tages; nie bei Reisen in Länder mit bestehendem Krieg und nie bei aktiver Teilnahme |
Der Knackpunkt ist das Wort „aktiv“. Die Muster definieren nicht, wann du als Polizist im Einsatz aktiv beteiligt bist. Ob dein Vertrag zahlt, entscheidet der genaue Wortlaut deiner Bedingungen.
Warum Klauseln für Soldaten dir nicht unbedingt helfen
Für Soldaten gibt es Absicherungen, die Einsätze mit Beschluss von Bundesregierung oder Bundestag ausdrücklich einschließen, etwa den Rahmenvertrag der Bundeswehr. Über Polizeimissionen entscheidet dagegen die Bundesregierung, der Bundestag wird nur unterrichtet (§ 9 Abs. 1 BPolG). Und du bist Polizist, kein Teil der Streitkräfte.
Einschätzung: Knüpft eine Klausel in deinem Vertrag an die Streitkräfte oder an ein Mandat des Bundestags an, greift sie für dich nach ihrem Wortlaut nicht. Lass dir vom Versicherer schriftlich bestätigen, ob dein Einsatz versichert ist, und nenne dabei Land, Dauer und Aufgabe.
Schadensausgleich durch den Bund
Greift eine Kriegsklausel, kann der Schadensausgleich nach § 43a BeamtVG helfen. Der Bund gleicht dann Schäden aus einer besonderen Auslandsverwendung durch Krieg, bewaffnete Konflikte oder Unruhen in angemessenem Umfang aus. Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht. Verlass dich deshalb nicht allein darauf.
Längere Aufenthalte außerhalb der EU
Prüf auch, ob dein BU- oder DU-Vertrag den Schutz bei längeren Aufenthalten außerhalb der EU begrenzt. Das würde vor allem lange Abordnungen an Botschaften oder zu Frontex betreffen.