Vergleich Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit für Polizisten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Dienstunfähigkeits­versicherung ist die Berufsunfähigkeits­versicherung für Polizeibeamte
  • Die Dienstunfähigkeit baut auf der Berufsunfähigkeit auf
  • Polizisten im Vollzug benötigen eine spezielle Dienstunfähigkeits­versicherung

Struktur einer Dienstunfähigkeits­­versicherung

Was ist eine Berufsunfähigkeit?

Wer über längere Zeit durch Krankheit oder durch einen Unfall nicht mehr seinen Beruf ausüben kann, wird berufsunfähig und steht vor finanziellen Problemen.

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person ihren Beruf für einen Zeitraum von mehr als 6 Monate nicht ausüben kann.

Wer nach dem 01.01.1961 geboren ist bekommt nur noch eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Betrag liegt meist unter dem Grundsicherungsniveau.

Was ist eine Dienstunfähigkeit?

Wie bei der Berufsunfähigkeit, spricht man von einer Dienstunfähigkeit, wenn der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage ist seiner Arbeit nachzukommen bzw. im Falle eines Beamten seinen Dienst zu vollrichten. Die Gründe für einen solchen Ausfall sind sehr vielfältig. Gerade Polizeibeamte im Vollzugsdienst unterliegen erhöhten physischen sowie psychischen Herausforderungen.

Von den Polizeigewerkschaften wird deshalb eine, im Ernstfall existenzielle, Dienstunfähigkeitsversicherung dringend empfohlen.

Weitere Informationen findest du auf unserer Expertenseite:

Wichtig:

Anders als bei der Berufsunfähigkeit, wird eine Dienstunfähigkeit nicht durch einen freien Arzt festgestellt, sondern durch einen Amtsarzt. Durch den Abschluss einer Dienstunfähigkeits­versicherung unterwirft sich deine Versicherung dem Urteil des Amtsarztes. Wenn ein Polizeibeamter nun als dienstunfähig eingestuft wird, bedeutet dies nicht immer gleich, dass er auch automatisch berufsunfähig ist. Dieser Unterschied wird gerade dann relevant, wenn ein „Beamter auf Wiederruf“ Dienstunfähig wird. In diesem Fall verliert er seinen Beamtenstatus und die Versicherung prüft ob er Berufsunfähigkeit ist. Die Schwelle für eine Dienstunfähigkeit ist meist etwas geringer als bei einer Berufsunfähigkeit. Wird nun also keine Berufsunfähigkeit mehr festgestellt, werden auch die Zahlungen eingestellt.

Beamter auf Widerruf:

Als Polizeianwärter bist du über die Dauer ihrer Ausbildung „Beamter auf Widerruf“, das bedeutet, dass sich der Staat die Möglichkeit freihält deinen  Beamtenstatus wieder zu entziehen. Wirst du also als „Beamter auf Widerruf“ vom Amtsarzt als Dienstunfähig eingestuft verlierst du als Konsequenz auch deinen Beamtenstatus. Der Staat hat in Folge keine Pflicht dir eine Zahlung zukommen zu lassen, du bist daher auf deine Versicherung angewiesen.

Diese wird in der Regel nach 36 Monaten prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Schwelle für eine Dienstunfähigkeit ist meist etwas geringer als bei einer Berufsunfähigkeit. Wird bei dir bei einer neuen Prüfung also keine Berufsunfähigkeit festgestellt, erhälst du von der Versicherung auch keine weitere Zahlung.

Hast du keine Dienstunfähigkeitsversicherung erhälst du mit dem Verlust deines Beamtenstatus keinerlei Zahlung!

Beamter auf Probe:

Mit abgeschlossener Ausbildung kommst du in eine Probezeit, auch hier hält sich der Staat noch frei deinen Beamtenstatus wieder zu entziehen. Im Unterschied zu der Phase in der du als Beamter auf Widerruf gearbeitet haben ist jedoch dein Gehalt gestiegen. Hier ist darauf zu achten, dass du nicht unterversichert bist.

Beamter auf Lebenszeit:

Bist du bereits Beamter auf Lebenszeit und wirst dienstunfähig erhälst du vom Staat Zahlungen zur Grundsicherung. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird die Differenz zwischen Grundsicherung und deinem letzten Gehalt geschmälter.

In den meisten Versicherungen werden zu Beginn der Laufbahn zwei Verträge abgeschlossen. Ein Kurz- und ein Langläufer, ersterer läuft die ersten Jahre bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und ist in dieser Zeit das Äquivalent zu den Zahlungen zur Grundsicherung des Staates beim Beamten auf Lebenszeit. Der zweite Vertrag ist die eigentliche Dienstunfähigkeitsversicherung und läuft dementsprechend länger.

In der folgenden Abbildung werden die verschiedenen Bereiche ihrer Beamtenlaufbahn schematisch in Verbindung mit den verschiedenen Zahlungen des Staates und einer entsprechenden Versicherung dargestellt. An diesen ist auch zu erkennen, wie wichtig eine solche Versicherung ist!

Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit 1

Was ist eine spezielle Dienstunfähigkeit – kurz „DU“?

Für Verwaltungsbeamte reicht in der Regel eine allgemeine Dienstunfähigkeitsversicherung aus. Jedoch unterliegen Beamte im Vollzug erhöhten Belastungen und Gefahren. Vollzugsbeamte benötigen daher eine „spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung“! Diese wird auch „Vollzugsklausel“ genannt! Diese deckt den Bereich ab in welchem Beamter zwar nicht weiter im Vollzug, aber dennoch ihren Dienst anderweitig vollrichten können.

Unterschied zwischen Dienst- und Berufsunfähigkeit

Dienstunfähigkeit:

  • Gesetzliche Regelung durch das Beamtenversorgungsgesetz
  • Änderung während der Dienstzeit
  • Krankheitsbedingte und dauerhafte Dienstunfähigkeit
  • Entscheidung durch den Dienstherren auf Basis des Amtsarztes

Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit 2

Berufsunfähigkeit:

  • Definition ergibt sich aus Versicherungsbedingungen
  • Leistungen ab 50% Berufsunfähigkeit
  • Der Prognosezeitraum ist abhängig von der Versicherung
  • Feststellung durch behandelnden Arzt

Die Basis bildet die Berufsunfähigkeit, darauf baut die Dienstunfähigkeit für Polizisten auf. Bei Vollzugsbeamten bildet die spezielle Dienstunfähigkeit die richtige Versicherung.

Fazit

Es gibt viele verschiedene Versicherungen, die eine Dienstunfähigkeit versichern. Achte bitte insbesondere auf die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, wenn du als Polizeibeamter im Vollzug arbeiten. Wir helfen dir gerne weiter und informieren dich über die besten Versicherungen!

Benötigst du eine Dienstunfähigkeits­versicherung?

Sprich uns an. Wir beraten dich gerne!