Das Wichtigste in kürze:

  • Eine Patienenverfügung ist dringend zu empfehlen.
  • Liegt keine Verfügung vor wird der betroffene Angehörige einem Betreuungsrichter übergeben
  • In dubio pro vita!

Patientenverfügung für Polizisten

Bedingt durch unsere Arbeit beschäftigen wir uns ständig damit, was im Leben alles schieflaufen kann. Aus diesem Grund sprechen wir auch immer die Patientenverfügung an. Denn diese wird relevant, wenn unsere geistigen Fähigkeiten einmal eingeschränkt oder völlig verloren gegangen sein sollten, ein Zustand den wir uns kaum vorstellen können. Zur Frage, wie wir zu lebensverlängernden Maßnahmen und dem Risiko von Dauerschädigungen stehen würden, liegen dann oft keine Hinweise vor. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt und weder Ärzte noch Bevollmächtigte oder Angehörige dann allein entscheiden dürfen, muss der Fall oft einem Betreuungsrichter vorgelegt werden.

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Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

In diesem Beitrag lernst du alles über die Patientenverfügung, damit du diese nicht   mit einer Vorsorgevollmacht verwechselst, haben wir natürlich auch zu diesem Thema einen Blog-Beitrag für dich!

Zum Thema Vorsorgevollmacht geht es hier!

Was genau ist also eine Patientenverfügung?

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Vorausverfügung einer Person im Falle, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und werden meist mit der Verweigerung lebensverlängernden Maßnahmen in Verbindung gebracht.

Ganz allmählich, aber auch urplötzlich kann eine Situation entstehen, in der man sich nicht mehr verständlich machen kann – ob durch Unfall, Organversagen, Demenz oder Gehirnschlag. Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung dafür sorgen, dass seine Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen dann verbindlich befolgt werden.

Die Patientenverfügung ist in § 1901 Abs. 1 BGB geregelt:

„Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.“

Weitere Informationen findest du u.a. auf der Internetseite der Bundeszentralstelle (www.patientenverfügung.de)

Was sind die Vorteile der Patientenverfügung?

Einer der wichtigsten Vorteile einer Patientenverfügung besteht darin, dass sie den betroffenen Personen die Kontrolle über ihre Behandlung im Falle einer unfreiwilligen Behandlung oder Unfähigkeit zur Selbstbestimmung gibt. Es ermöglicht ihnen, ihre Wünsche in Bezug auf die Verwendung von lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerztherapie und palliativer Versorgung im Voraus festzulegen. Dies kann für viele Menschen von großer Bedeutung sein, insbesondere wenn sie bestimmte ethische oder religiöse Überzeugungen haben.

Eine weitere wichtige Vorteile einer Patientenverfügung ist, dass sie dazu beiträgt, Konflikte und Missverständnisse innerhalb der Familie und unter den behandelnden Ärzten zu vermeiden, indem sie klare Anweisungen für die Behandlung gibt. Ohne eine Patientenverfügung kann es schwierig sein, die Wünsche einer Person im Falle einer unvorhergesehenen Erkrankung oder eines Unfalls nicht berücksichtigt werden können.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung jederzeit geändert oder aufgehoben werden kann und dass sie nur in Kraft tritt, wenn die Person tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Es ist daher ratsam, regelmäßig über die eigenen Wünsche und Ansichten im Bezug auf die medizinische Behandlung nachzudenken und die Patientenverfügung entsprechend anzupassen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht unterscheiden sich grundlegend und sollten nicht verwechselt werden!

Wie bereits erwähnt handelt es sich bei der Patientenverfügung um eine Vorausverfügung für medizinische Maßnahmen. Bei der Vorsorgevollmacht hingegen handelt es sich, wie der Name schon vermuten lässt um eine Vollmacht für eine Person, welche im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben übernimmt, so z.B. die Regelung finanzieller Angelegenheiten. Die Vorsorgevollmacht ist demnach deutlich umfangreicher. Die bevollmächtigte Person hat unmittelbar nach eintreten einer Notsituation sämtliche Befugnisse, welche in der Vollmacht niedergeschrieben sind. Sie setzt daher unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen voraus.

Was muss in der Patientenverfügung stehen?

Unter der Voraussetzung, dass sie klar formuliert sind, sind Patientenverfügungen verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Damit Ihre Verfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte die folgenden Punkte enthalten:

Eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift

Eine genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll.

Zum Beispiel:

  • “Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde”, oder “Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde”.
  • Genaue Vorgaben, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung sowie künstlicher Ernährung. Einfache Äußerungen wie “ich will nicht an Schläuchen hängen” reichen nicht aus.
  • Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung
  • Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
  • einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
  • eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift
  • Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift

Patientenverfügungen im Vordruck

Du suchst nach einem gutem Muster für deine Patientenverfügung oder möchtest dich noch weiter in das Thema einlesen? Hier haben wir dir einige Seiten mit entsprechenden Mustervorlagen zur „Patientenverfügung“ und weiteren Infos zusammengetragen.

Ich leiste erste Hilfe, muss ich etwas beachten?

Da im Notfall meist nicht klar ist, was dem Willen des Patienten entspricht oder ob eine Patientenverfügung vorhanden ist, gilt hier der Grundsatz:

In dubio pro vita; Im Zweifel für das Leben!

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