Das Waffengesetz ist absichtlich sehr streng, da ausgeschlossen werden soll, dass unbefugte Zugang zu Waffen erhalten. Auf der Dienststelle ist dies meist ein geringeres Problem als in den eigenen vier Wänden. Doch auch hier muss sichergestellt werden, dass deine Waffe nur von berechtigten Personen geführt werden kann. Im Waffengesetz ist dies so formuliert:
„Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen“ (§ 36 WaffG).
Hinter dem Begriff „erforderliche Vorkehrungen“ versteckt sich im Grunde genommen ein Waffenschrank/-tresor, denn nur hier kann deine Waffe sicher aufbewahrt werden. Damit dies gewährleistet ist müssen sie die Europanorm (EN) 1143-1 erfüllen.
Der Beschluss des VGH Bayern gibt einen guten Einblick wie schnell es zu Problemen kommen kann, wenn sorglos mit Waffen umgegangen wird. (VGH Bayern, 20.05.2015 – 21 ZB 14.2236)