Dienstwaffe zu Hause aufbewahren

Erfahre hier was du unbedingt beachten musst! Um deine Waffe auch außerhalb des Dienstes zu führen, bedarf es einer entsprechenden Dienstanweisung sowie einer ausreichenden Versicherung. Des Weiteren muss die sichere Aufbewahrung stets gewährleistet sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Um deine Dienstwaffe außerhalb des Dienstes zu tragen bedarf es:
    • Einer konkreten Dienstanweisung
    • Einer ausreichenden Versicherung
    • Dem Waffengesetz entsprechenden Vorkehrungen

In der letzten Zeit häufen sich bei uns die Anfragen zum Thema: Besitz und Führen von Waffen außerhalb des Dienstes. Zwar sind Polizisten unter Umständen dazu berechtigt ihre Dienstwaffe auch außerhalb des Dienstes zu tragen, muss dabei einiges beachtet werden.

Im deutschen Waffengesetz findet sich im Abschnitt 5 §§ 55- 57 Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes, dort sind unter anderem auch „die Polizeien des Bundes und der Länder, […] und deren Bedienstete“ genannt. Weiter heißt es dort: „Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.“

Dienstwaffe zu Hause aufbewahren- Was ist zu beachten? 1

Prinzipiell darfst du also deine Dienstwaffe auch außerhalb des Dienstes führen, vorausgesetzt es liegt eine entsprechende Dienstanweisung vor. Besonders wichtig ist hierbei, dass sowohl deine Diensthaftpflicht sowie auch deine Privathaftpflicht den Besitz sowie den Gebrauch von Schusswaffen abdecken. Den im Schadensfall wird individuell geprüft in welchem Zusammenhang es zu dem Schaden kam und ob somit noch dein Dienstherr oder du privat haftest. (vgl. BGH, 25.11.1999 – III ZR 123/99)

Zu beachten ist hier, dass bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln der Dienstherr in Regress geht und auch deine Privathaftpflicht keine Leistung erbringt. Solltest du noch weitere Fragen haben findest du weitere Informationen auf unserer Seite zum Thema Diensthaftpflicht.

Dienstwaffe zu Hause aufbewahren- Was ist zu beachten? 2

Das Waffengesetz ist absichtlich sehr streng, da ausgeschlossen werden soll, dass unbefugte Zugang zu Waffen erhalten. Auf der Dienststelle ist dies meist ein geringeres Problem als in den eigenen vier Wänden. Doch auch hier muss sichergestellt werden, dass deine Waffe nur von berechtigten Personen geführt werden kann. Im Waffengesetz ist dies so formuliert:

„Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen“ (§ 36 WaffG).

Hinter dem Begriff „erforderliche Vorkehrungen“ versteckt sich im Grunde genommen ein Waffenschrank/-tresor, denn nur hier kann deine Waffe sicher aufbewahrt werden. Damit dies gewährleistet ist müssen sie die Europanorm (EN) 1143-1 erfüllen.

Der Beschluss des VGH Bayern gibt einen guten Einblick wie schnell es zu Problemen kommen kann, wenn sorglos mit Waffen umgegangen wird. (VGH Bayern, 20.05.2015 – 21 ZB 14.2236)

Auf öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen einer Waffe übrigens nicht erlaubt. Im Waffengesetz heißt es entsprechend:

„Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.“ (§42 WaffG)

Für besondere Außnahmefälle kann die zuständige Behörde zwar auch hier eine entsprechende Erlaubnis erteilen, so werden diese Sonderfälle hier aber nicht weiter erläutert.

Fazit:

Um deine Waffe auch außerhalb des Dienstes zu führen, bedarf es einer entsprechenden Dienstanweisung sowie einer ausreichenden Versicherung. Des Weiteren muss die sichere Aufbewahrung stets gewährleistet sein.

Wichtig: Kläre bereits weit im Voraus alles relevante mit deinen Vorgesetzten!

Bei allen Fragen rund um das Thema Versicherung stehen wir dir gerne Rede und Antwort.

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